Keine Grabsteine aus Kinderarbeit – Stadt Sinzig ändert Friedhofssatzung
Am 1.10.2020 wurde auf Vorlage der Verwaltung die Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Sinzig durch den Stadtrat einstimmig beschlossen, nachdem das Bestattungsgesetz Rheinland Pfalz eine gesetzliche Regelung zum Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit geschaffen hatte. Diese ist am 06.11.2020 in Kraft getreten
Sie verbietet die Aufstellung von Grabmalen und Grabeinfassungen aus Naturstein auf städtischen Friedhöfen, wenn die Produkte im Rahmen von unzulässiger Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Die Fachfirmen werden von der Stadtverwaltung gebeten, bei allen Anträgen auf Errichtung bzw. Änderung von Grabmalen und Grabeinfassungen aus Naturstein die neuen Regelungen zu beachten und einen entsprechenden Nachweis über die Herkunft des Natursteins zu erbringen.
„Wir haben die Satzungsänderung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht und es ist uns in Sinzig ein großes Anliegen, dass wir alles dafür tun, ausbeuterische Kinderarbeit zu verhindern“, so Bürgermeister Geron.
„Die Stadt Sinzig macht da keine Kompromisse und behält sich vor, alle Anträge abzulehnen, die dieser Neuregelung nicht entsprechen“, betont der Stadtchef.
Pressemeldung Stadtverwaltung Sinzig
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