Sinzig. Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Sinzig noch einmal darauf hin, dass das Mitführen von Hunden auf den Friedhöfen nicht erlaubt ist. Sowohl Gründe der Pietät als auch Gründe der Sauberkeit sind hier ausschlaggebend. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hunde, die als Begleithunde für Behinderte eingesetzt werden.
Keine Hunde auf den Friedhöfen
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