Jugendamt und Jugendpfleger informieren – Erste Termine in Bad Breisig, Dümpelfeld und Kreisstadt
Wer ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. So schreibt es das Bundeskinderschutzgesetz vor. Im Kreis Ahrweiler finden Infoveranstaltungen statt, bei denen Mitarbeiter der Kreisverwaltung und die hauptamtlichen Jugendpfleger über dieses Thema berichten und Fragen klären.
Die ersten Termine stehen fest:
- Montag, 3. November 2014, 18 Uhr, Bad Breisig, Jugendbahnhof;
- Mittwoch, 5. November, 18 Uhr, Dümpelfeld, Mehrzweckhalle Dünalü;
- Dienstag, 11. November, 18 Uhr, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mehrgenerationenhaus in Bad Neuenahr.
Zum Hintergrund: Der Kreis Ahrweiler als Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss mit Blick auf einen effektiven Kinder- und Jugendschutz dafür sorgen, dass in der Jugendhilfe keine Personen beschäftigt werden, die wegen bestimmter Straftaten dafür nicht geeignet sind. Laut Bundeskinderschutzgesetz müssen alle Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Auch die Träger der freien Jugendhilfe müssen sicherstellen, dass unter ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe betraut werden, die wegen einschlägiger Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Diese Regelung gilt auch für Organisationen, die nicht ausschließlich Leistungen der Jugendhilfe anbieten, beispielsweise Vereine mit eigener Jugendarbeit. Das erweiterte Führungszeugnis sei ein wichtiger Baustein zum aktiven Kinderschutz – in dieser Einschätzung sind sich die Experten im Kreis-Jugendamt und die Jugendpfleger einig.
Zuständig für die Umsetzung der gesetzlichen Regelung ist das Jugendamt. Auf Landesebene wurde eine Rahmenvereinbarung entwickelt, die eine einheitliche Umsetzung in Rheinland-Pfalz ermöglichen soll. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ahrweiler hat den Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung einstimmig beschlossen. Folglich ist die Vereinbarung auch für die örtlich freien Träger im Kreisgebiet bindend. Ansonsten hätte das Jugendamt mit allen Trägern Einzelvereinbarungen abschließen müssen. Vor allem sind die Träger zum Beitritt aufgerufen, die keinem Landesverband angehören.