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Marktapotheke Vogel

Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinderrechte ins Grundgesetz

Anlässlich des 30. Geburtstags der UN-Kinderrechtskonvention fordern GRÜNE die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz!
Vor 30 Jahren haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet, um die Situation von Kindern weltweit zu verbessern. Auch Deutschland hat sich zur Durchsetzung dieser Rechte verpflichtet. Trotzdem besteht hierzulande noch immer ein Defizit in der Umsetzung, sowohl in der Verwaltung, als auch bei Gerichtsverfahren und bei der Gesetzgebung.

Auch wenn die Grundrechte im Grundgesetz bereits für Kinder gelten, werden Kinder nur im Zusammenhang mit Erziehung und Eltern genannt. Mit einer eigenen klaren Formulierung von Kinderrechten im Grundgesetz hätte das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht. Die Politik müsste konsequenter gegen Kinderarmut vorgehen. Die ungleichen Bildungschancen müssten viel mehr in den Blick genommen werden, genau wie der konsequente Schutz vor sexuellem Missbrauch.

Kinder haben eigene Bedürfnisse, sie wollen mitbestimmen und mitgestalten. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Fragen, die sie betreffen, würde mit Kinderrechten im Grundgesetz zum Standard. Dieser politische Sinneswechsel ist dringend nötig. Dass junge Menschen selbst mitreden wollen, zeigt nicht zuletzt die Fridays-for-Future-Bewegung der vergangenen Wochen und Monate.

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist der direkteste Weg, gegen die mangelhafte Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vorzugehen. Wir Grüne unterstützen diese Forderung seit vielen Jahren und haben einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Dafür machen sich auch die Grünen im Kreis Ahrweiler stark und haben sich mit der Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner am Rande des Landesparteitags in Neuwied intensiv ausgetauscht.

Presemeldung Bündnis90 / Grüne
Foto: Privat

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