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Kollision bei fahrlässigem Überholmanöver

Straßenverkehrsgefährdung Zeugenaufruf

Am frühen Morgen des 03.03.2022 gegen 5:10 Uhr wurden auf der Landesstraße 83 zwischen Bölingen und Vettelhoven mehrere Fahrzeuge, darunter ein Lieferwagen, von einem VW Golf überholt, obwohl hierbei Gegenverkehr herrschte. Der Überholende musste, da ein Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr drohte, wieder einscheren und kollidierte dabei mit dem überholten Lieferwagen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet; ihm droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler bittet Zeugen und insbesondere den Entgegenkommenden, mit dem es beinahe zu einer Frontalkollision gekommen sein soll, sich zu melden.

Pressemeldung Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler
Foto: Archiv

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