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Kreis bezuschusst katholische und evangelische Betreuungsvereine mit 54.000 Euro

Der Kreis Ahrweiler unterstützt die beiden gemeinnützigen Betreuungsvereine „SKFM Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.” (SKFM) und „Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.” mit 54.000 Euro. Diese Zuwendung, die im Rahmen der Haushaltsberatungen einstimmig vom Kreistag Ahrweiler für 2015 beschlossen wurde, fließt je zur Hälfte an beide Einrichtungen.
Der SKFM und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirchengemeinden sind gemeinnützige Vereine, die für die fachliche Begleitung, Aus- und Fortbildung sowie die Beratung von ehrenamtlichen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, sowie von Vorsorgebevollmächtigten im AW-Kreis zuständig sind. Betreuungen werden für behinderte oder kranke Menschen eingerichtet, die ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr vollständig regeln können. Neben Behördengängen gehören, je nach Umfang der gerichtlichen Bestellung, z.B. die Vermögenssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder die Gesundheitsfürsorge zum Aufgabengebiet des Betreuers.

Gemeinsam mit der Kreisverwaltung als örtliche Betreuungsbehörde haben die Vereine das Jahresprogramm 2015 mit Fortbildungen und Treffen zum Erfahrungsaustausch herausgegeben. Die Broschüre steht im Internet unter www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice”, „Soziales”, „Das Betreuungsrecht”.

Das Jahresprogramm 2015 und weitere Informationen gibt es zudem bei folgenden Stellen:

  • Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region, Peter-Jansen-Straße 20, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ruf 02641/3283;
  • SKFM Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.” (SKFM), Ehlinger Straße 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ruf 02641/201278;
  • Kreisverwaltung Ahrweiler (Betreuungsbehörde), Ansprechpartner für den Amtsgerichtsbezirk Bad Neuenahr-Ahrweiler: Ulrich Marx, Tel. 02641/975-556, E-Mail Ulrich.Marx@aw-online.de und Ansprechpartner für den Amtsgerichtsbezirk Sinzig: Ralf Düngen, Tel. 02641/975-424, E-Mail Ralf.Duengen@aw-online.de.

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