Kreis Ahrweiler wird mit seinen flutbedingten Liquiditätskrediten im Regen stehen gelassen
Die CDU im Kreistag Ahrweiler kritisiert die rheinland-pfälzische Landesregierung, weil sie den Kreis Ahrweiler mit seinen Liquiditätskrediten „im Regen stehen“ lässt. Dies ist jedenfalls Tenor eines Schreibens der SPD-Finanzministerin Doris Ahnen an die Kreisverwaltung vom Juli 2023: da der Kreis Ahrweiler den sogenannten Sockelbetrag von 167 Euro pro Einwohner an Liquiditätskrediten zum 31.12.2020 nicht überschritten hatte, kann er nicht am Entschuldungsprogramm des Landes teilnehmen. Für den Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Michael Korden, und Fraktionsgeschäftsführer Michael Schneider eine nicht nachvollziehbare Entscheidung: “Im Zuge des flutbedingten extremen Anstiegs der Ausgaben ist der Kreis Ahrweiler in eine deutliche finanzielle Schieflage geraten und musste sehr hohe Liquiditätskredite aufnehmen. Im Privatleben hieße dies, das Girokonto zu überziehen und über das Dispo zu finanzieren. Bei der Zinsentwicklung des letzten Jahres ist diese Belastung extrem gestiegen. Diese Kosten der Vorfinanzierung von Aufbaumaßnahmen werden aus keinem anderen Topf ersetzt, vor allem nicht aus dem gut gefüllten Wiederaufbaufonds.“
Der Vorsitzende des Landkreistages RLP, Landrat Achim Schwickert (CDU), hatte sich in dieser Sache im Sinne des Kreises Ahrweiler bereits im Juli an Ministerin Doris Ahnen gewandt. Auch er machte auf die besondere Ausnahmesituation im Kreis Ahrweiler aufmerksam: „lnfolge der Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15.07.2021 ist allerdings der Liquiditätskreditbestand des Landkreises Ahrweiler derart angewachsen, dass der vorgenannte Sockelbetrag zwischenzeitlich überschritten wurde. Es ist bereits politisch kaum vermittel- oder darstellbar, dass ein Landkreis, der von einer solchen Katastrophe getroffen wurde, von einem für die Kommunen gedachten Programm des Landes nicht profitieren kann, obwohl die maßgeblichen Kriterien infolge der Flutkatastrophe nunmehr erfüllt sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Land jeweilige Verbesserungen der Finanzlage, die seit dem 31 .12.2020 eingetreten sind, als im Ergebnis anspruchsmindernd im Blick auf die Teilnahme am Entschuldungsprogramm akzeptiert. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung kann aber im Gegenzug kommunalen Gebietskörperschaften, deren Finanzlage sich wie im Fall des Landkreises Ahrweiler aus in keiner Weise zu vertretenden Umständen verschlechtert hat, eine Teilnahme am Entschuldungsprogramm nicht verwehrt sein.“
Doris Ahnen ließ in ihrer Antwort keine Bereitschaft erkennen, ihre bisherige Position zu ändern. Sie verweist auf Mittel der Soforthilfe und des Wiederaufbaus, die dem Kreis Ahrweiler nach der Flut gewährt worden seien. CDU-Fraktionschef Michael Korden verweist jedoch darauf, dass die Hürden für die Stellung von Anträgen des Wiederaufbaues so hoch seien, dass der Kreis erst einmal in die Vorfinanzierung gehen müsse. Kreis wie flutbetroffene Kommunen müssen dabei oft millionenschwere Kredite aufnahmen, um Maßnahmen ans Laufen zu bringen, so etwa die Wärmenetze an der Mittelahr. Michael Schneider, auch Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreises, kritisiert die daraus entstehende Haushaltsbelastung beim Kreis. Aus dieser „Abwärtsspirale“ aus eigener Kraft wieder herauszukommen, sei fast unmöglich.
Pressemeldung CDU Kreis Ahrweiler