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Kreis: Kein Bedarf für Deponie

Tongrube Leimersdorf: Pföhler und Juchem sehen „wichtigen Schritt“
Der Kreis Ahrweiler lehnt erneut den Vorschlag ab, die Tongrube in Grafschaft-Leimersdorf als Deponie zu nutzen. Der Werksausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs Kreis Ahrweiler (AWB) hat in seiner jüngsten Sitzung festgestellt und einstimmig entschieden, dass im Kreisgebiet kein Bedarf an entsprechenden Deponiekapazitäten besteht. Der Entscheidung vorausgegangen war ein entsprechender Vorschlag von Landrat Dr. Jürgen Pföhler und der AWB-Werkleitung.

Der Werksausschuss begründet diese Entscheidung unter anderem damit, dass dem AWB in den vergangenen Jahren keine Abfälle zur Beseitigung angedient wurden, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes auf Deponien der Deponie-Klasse (DK) 1 hätten entsorgt werden können; die DK 1 ist für gering belastete Abfälle zugelassen. Sollten solche Abfälle dennoch und wider Erwarten im Kreis Ahrweiler anfallen, stünden ausreichende Deponiekapazitäten in der Nachbarschaft bereit, beispielsweise bei den Eiterköpfen im Kreis Mayen-Koblenz. Die Entsorgungssicherheit in der Region sei daher gewährleistet, so der Werksausschuss.

Aufgrund dieser Werksausschuss-Entscheidung hat sich Landrat Pföhler erneut an die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke gewandt. Er gehe davon aus, dass dieser Umstand – die Entscheidung des Gremiums und die bestehende Entsorgungssicherheit – „im Planfeststellungsverfahren eine wesentliche Rolle spielt”.

Zuvor war die Ministerin auf diesen Punkt, das Planfeststellungsverfahren, eingegangen. Im Juli hatte sie gegenüber dem Landrat und dem Grafschafter Bürgermeister Achim Juchem betont: Aufgabe des Ministeriums als oberste Abfallbehörde sei es, über die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu wachen. So werde die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord (die dem Ministerium unterstehende Landesbehörde) bei einer Antragstellung unter anderem der Frage nachgehen, ob die mit dem Betrieb einer Deponie einhergehenden unvermeidbaren Umweltbelastungen zur Herstellung von Entsorgungssicherheit hingenommen werden müssen. Dies würde einen Bedarf an entsprechenden Deponiekapazitäten voraussetzen, so Lemke in ihrem Juli-Schreiben. Und weiter heißt es dort: Wenn sich ergeben sollte, dass Abfallerzeuger und -besitzer auch ohne eine Deponielösung in der Leimersdorfer Tongrube über hinreichende Entsorgungsmöglichkeiten verfügen, würde, so die Ministerin wörtlich, „dieser Umstand im Planfeststellungsverfahren eine wesentliche Rolle spielen”.

Pföhler und Juchem werten diese Entwicklung als „sehr erfreulich”. Es sei ein „wichtiger Schritt gegen die Nachfolgenutzung der Tongrube als Deponie”. Zugleich sprechen sich beide nochmals gegen die Ankündigungen des Tongrubenbetreibers aus, die Grube beispielsweise mit Schlacken aus der Müllverbrennung zu verfüllen: „Für eine solche Folgenutzung gibt es in der Bevölkerung, in den politischen Gremien der Gemeinde Grafschaft und des Kreises sowie bei uns persönlich keinerlei Verständnis und Akzeptanz.” Daher haben beide die Ministerin aufgefordert, „auch politisch alles daran zu setzen, eine entsprechende Nutzung mit unzumutbaren Umweltbelastungen und einen Mülltourismus in den Kreis Ahrweiler zu verhindern.”

 

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