Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Rheinklänge Remagen

Kreis ruft zu nachhaltigem Umgang mit Wasser auf

Anhaltende Hitze und Trockenheit: Kreis ruft zu nachhaltigem Umgang mit Wasser auf

Aufgrund der anhaltenden Hitze- und Trockenperiode steigt auch im Kreis Ahrweiler die Nachfrage nach Trink- und Brauchwasser deutlich an. Ein Ende der Hitzeperiode und nachhaltige Niederschläge sind derzeit nicht in Sicht. Deshalb macht die Kreisverwaltung Ahrweiler auf dieses Thema aufmerksam und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, nachhaltig mit den vorhandenen Wasser-Ressourcen umzugehen und Einsparpotenziale zu nutzen.

Schon mit einigen einfachen Tricks können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Wasserbedarf deutlich reduzieren und zur Schonung der vorhandenen Ressourcen beitragen:

  • Wer duscht statt badet, spart nicht nur Wasser, sondern auch Energie, die zum Aufheizen gebraucht wird;
  • beim Händewaschen und Einseifen zwischendurch den Wasserhahn schließen beziehungsweise kaltes Wasser nutzen;
  • beim Zähneputzen einen Zahnputzbecher, ein Glas oder ähnliches verwenden;
  • Waschmaschine und Geschirrspüler im Eco-Programm laufen lassen; Trotz der längeren Laufzeit sparen die Geräte hier am meisten Wasser und Energie;
  • die Anlage von Niederschlagswasserbehältern, Zisternen oder anderen Wasserzwischenspeicher ermöglicht eine Bewässerung des heimischen Gartens auch in Trockenzeiten, ohne dafür Trinkwasser nutzen zu müssen;
  • in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden gießen, damit möglichst wenig Wasser durch Sonneneinstrahlung verdunstet.

Weitere Einspartipps sind auch im Internet, beispielsweise unter www.verbraucherzentrale.de, zu finden.

Bezüglich der Entnahme von Wasser aus Fließ- und Stillgewässern weist die Kreisverwaltung auf Folgendes hin: Eine Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten, wie beispielsweise Eimer oder Gießkanne, ist grundsätzlich erlaubnisfrei zulässig. Die Verwendung von Pumpen bedarf hingegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Wird ohne eine Erlaubnis Wasser abgepumpt, kann dies eine wasserrechtliche Unterlassungsverfügung nach sich ziehen und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Denn die Wasserentnahme kann – insbesondere in Hitze- und Trockenperioden – dazu führen, dass sich der ohnehin schon niedrige Wasserspiegel der Flüsse und Bäche weiter absenkt und erhebliche Auswirkungen auf das Leben im und am Gewässer nach sich zieht.

Hintergrund:

In Folge der Klimakrise nehmen nicht nur Extremwetterereignisse wie Starkregen und Trockenperioden zu, sondern es bildet sich aufgrund ausbleibender Niederschläge in den vergangenen Jahren auch immer weniger Grundwasser. Gleichzeitig werden rund 97 Prozent des Trinkwassers in Rheinland-Pfalz aus dem Grundwasser entnommen. Auch in 2022 zeichnet sich ab, dass die Grund- und Oberflächenwasserstände vermutlich weiter sinken werden. Vor diesem Hintergrund ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Trink- und Brauchwasser unerlässlich, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und um beispielsweise im Brandfall ausreichende Mengen an Löschwasser zur Verfügung zu haben.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv Gottschalk

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link:  aktiplan-mitglied-werden/
Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem freien Betrag. PayPal Button

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan

Cookie Consent mit Real Cookie Banner