Kreis und Gemeinde gehen in Berufung gegen Güllebecken Grafschaft
Güllebecken Grafschaft – Die Kreisverwaltung Ahrweiler und die Gemeindeverwaltung Grafschaft gehen weiter gegen die Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf vor. Der Kreis und die Gemeinde haben beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die Zulassung der Berufung gegen das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz beantragt. Das VG hatte die Kreisverwaltung im November 2016 verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des 5,5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. Kreis und Gemeinde begründen ihre jetzige Berufungszulassung beim OVG mit dem nicht ausreichenden Erschließungsangebot des Landwirts beim Ausbau des Wirtschaftswegs für den Schwerlastverkehr, fehlenden wasserrechtlichen Voraussetzungen sowie der laufenden Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nitratbelastung des Grundwassers und den damit verbundenen anstehenden Änderungen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung.