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Kreisverwaltung entscheidet pro Ring-Racer

Baugenehmigung für Nürburging GmbH unter strengsten Sicherheitsauflagen
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat ihre Entscheidung pro Ring-Racer getroffen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung seien jetzt erfüllt, teilt die Behörde mit. Bei der Baugenehmigung für den Betrieb der Anlage am Nürburgring sei damit ein entscheidender Schritt getan. Alle erforderlichen Unterlagen, bautechnischen Nachweise, Gefährdungsbeurteilungen und Sachverständigengutachten seien vollständig vorgelegt und eingehend geprüft worden.

Die Sicherheit der Anlage habe höchste Priorität. Das Kreisbauamt habe daher strengste Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Fahrgästen und Besuchern vorgeschrieben. Dazu zählten unter anderem das Evakuierungskonzept und der Rettungsplan für etwaige Stör- und Notfälle, hohe Anforderungen an Eignung, Qualifikation und Anzahl des Sicherheitspersonals einschließlich der Kontrolle von Fahrgästen, die Wartungs-, Test- und Prüfintervalle der Anlage sowie umfangreiche Dokumentationspflichten zur Betriebssicherheit.

Es handele sich um keine Standard-Baugenehmigung, sondern um ein hochkomplexes bau- und sicherheitstechnisches Prüfverfahren, heißt es weiter aus dem Ahrweiler Kreishaus. Alle von der Nürburgring GmbH als Bauherrin beauftragten Prüforganisationen (unter anderem TÜV Rheinland, TÜV Nord und TÜV Süd) hätten erklärt, dass keine Bedenken gegen die Inbetriebnahme bestehen, wenn alle Auflagen eingehalten werden.

Die Kreisverwaltung habe externe Fachbehörden und Fachstellen, unter anderem die obere Bauaufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, und darüber hinaus eigene Sachverständige eingeschaltet. Diese hätten ebenfalls keine Bedenken gegen die jetzige Entscheidung geäußert. Die Baugenehmigung sei der Nürburgring GmbH wegen der Auflagen zur Anhörung zugestellt worden, die jetzt vier Wochen Zeit habe, dazu Stellung zu beziehen.

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