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Kreisverwaltung gibt Informationen zu Veranstaltungen

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Gemäß § 3 der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung ist derzeit die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Darauf weist die Kreisverwaltung erneut hin. Diese Regelung gilt zunächst bis 6. Mai 2020. Ob diese Regelung über diesen Zeitpunkt hinaus aufrechterhalten bleibt oder es zu Lockerungen kommen wird, bleibt abzuwarten. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin fraglich, ob nach dem 6. Mai kleinere Veranstaltungen wie beispielsweise eine Hochzeitsfeier stattfinden können. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, werden Veranstaltungen möglicherweise durch neue Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes schrittweise wieder zugelassen werden können. Deren erlaubte Größe wird dann fortlaufend durch das Land neu bewertet.

Der Begriff „Großveranstaltung“ ist in diesem Zusammenhang derzeit noch nicht definiert. Die Kreisverwaltung wartet auf eine entsprechende Regelung oder Auslegungshilfe durch das Land Rheinland-Pfalz. Sobald diese vorliegt, finden Bürgerinnen und Bürger alle Informationen unter www.kreis-ahrweiler.de. Das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August sagt darüber hinaus nichts über die Zulässigkeit aller anderen Veranstaltungen aus.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: allgrafics

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