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Kreisverwaltung: Klare Zuständigkeiten am Unkelbach

Kreisverwaltung: Klare Zuständigkeiten am Unkelbach

Hochwasserschutz ist „kein Spielball der Behörden“
Es gibt keine Unklarheiten über die Zuständigkeiten für Hochwasser-Rückhaltemaßnahmen oberhalb von Unkelbach. Das stellt die Kreisverwaltung klar und tritt damit anderslautenden Äußerungen entgegen: So wurde bei der Informationsveranstaltung in der Unkelbacher Mehrzweckhalle am 29. Juni seitens der Stadt behauptet, die Zuständigkeiten zwischen Oberen und Unteren Wasser- und Naturschutzbehörden seien auch vier Jahre nach dem letzten Starkregen noch ungeklärt. „Wir sind ein Spielball der Behörden“, hieß es. Die Freie Bürgerliste (FBL) in Remagen hat kürzlich behauptet, Lebensgrundlagen und Sachwerte der Unkelbacher würden „in einem Behördenpingpong zwischen Kreis Ahrweiler und SGD Nord zerrieben“. (Siehe auch: /fbl-remagen-hat-verstaendnis-fuer-unmut-in-unkelbach/) Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage, erklärt die Kreisverwaltung.

Bei dem Starkregen bzw. dem Hochwasser im Jahr 2016 wurden in Unkelbach große Schäden angerichtet. Bei der von der Stadt Remagen angedachten Maßnahme zum Hochwasserschutz handelt es sich um eine Stauanlage, für deren Genehmigung nach § 69 Landeswassergesetz die Obere Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz (SGD Nord) zuständig ist. Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass bis heute kein Antrag auf Genehmigung seitens der Stadt vorgelegt wurde. Am 26. Mai hat das Ingenieurbüro der Stadt Remagen lediglich so bezeichnete „Vorentwurfsunterlagen“ für eine mögliche Hochwasserrückhaltung eingereicht. Diese Unterlagen hat die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung unverzüglich an die SGD Nord zur Prüfung weitergeleitet. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv

Siehe auch: https://www.aktiplan.de/fackeln-und-mistgabeln-in-unkelbach/

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