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LBM Winterdienst: Halteverbote + Vorbereitung

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Anordnung von Halteverboten für den Winterdienst

Auch in diesem Winter wird wiederum in der Zeit von Dezember 2024 bis einschließlich März 2025 in den nachfolgenden Ortsdurchfahrten ein eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot angeordnet:

  • Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz;
  • Oeverich (L 79) von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße;
  • Esch, Dernauer Straße (K 35), von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3;
  • Holzweiler, Vettelhovener Straße (K 34), Schultheissgässchen bis Pützstraße;
  • Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8;
  • Oberzissen, Mittelstraße (K 51), von der Einmündung K 50 bis Burgstraße;  
  • Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52), von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35;
  • Ramersbach, Heckenbacher Straße (L 85), Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L84).

Durch parkende Fahrzeuge in den zuvor genannten Bereichen ergeben sich immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei.
Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Streckenabschnitten zu gewährleisten.

Die Straßenmeisterei Sinzig des LBM Cochem-Koblenz bittet Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Beachtung.

Winterdienst 2024/25: LBM startet gut vorbereitet in die kalte Jahreszeit

Auch in diesem Jahr sorgen rund 1.200 Mitarbeitenden des Betriebsdienstes vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land bei Schnee, Eis und Glätte sicher an ihr Ziel kommen.

Pünktlich zum Start der kalten Jahreszeit hat der LBM seine Vorbereitungen für den Winterdienst abgeschlossen. „Die Salzlager und Soletanks sind gefüllt, die Fahrzeuge gewartet und die Kolleginnen und Kollegen gut geschult. Wir sind vorbereitet, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen im ganzen Land auch bei winterlichen Verhältnissen nach besten Kräften zu gewährleisten,“ unterstreicht LBM-Geschäftsführer Franz-Josef Theis.

Der Winterdienst stellt für den Betriebsdienst eine besondere Herausforderung dar. Es gilt insgesamt 17.000 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraße in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr von Schnee und Eis zu befreien und Glätte vorzubeugen. Um dies sowohl umweltschonend als auch mit der höchstmöglichen Verkehrssicherheit umzusetzen, setzt der LBM auf modernste Streutechnik.

Auch zunehmender Verkehr in Verbindung mit extremen Witterungsverhältnissen stellen dabei höchste Anforderungen an den Winterdienst. Der LBM optimiert fortlaufend den Winterdienst, damit die Verkehrssicherheit bestmöglich gewährleistet werden kann. Doch auch wenn der Betriebsdienst der landesweit 57 Straßenmeistereien während des Winterdienstes meist schon mitten in der Nacht mit dem Räumen der Straßen beginnt, kann eine uneingeschränkte Schnee- und Eisfreiheit aller Straßen nicht garantiert werden. Die Streu- und Räumfahrzeuge des LBM können nicht überall gleichzeitig sein.

Alle Verkehrsteilnehmenden werden daher gebeten, bei Schnee und Eis Vorsicht walten zu lassen. Eine dem Straßenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Unfallrisiko. Winterreifen sind für jeden Auto- und Lkw-Fahrenden ein Muss.

Zudem können alle Bürgerinnen und Bürger bei einem reibungsfreien Ablauf des Winterdienstes mithelfen: Räumfahrzeuge brauchen Platz. Fahrzeugführende sollten gerade während der Wintersaison darauf achten, dass beim Parken an/auf der Straße eine ausreichend breite Fahrgasse für die Räumfahrzeuge verbleibt. In engen Ortsdurchfahrten werden in der Winterzeit teilweise Parkverbote angeordnet, um eine ausreichende Fahrbreite für die Winterdienstfahrzeuge mit Räumschild zu gewährleisten.

Der LBM Rheinland-Pfalz wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern sichere und unfallfreie Wintermonate sowie eine schöne Vorweihnachtszeit.

Pressemeldung LBM
Foto: Archivbild

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