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Lebenshilfehaus Sinzig: Planungen können starten

Lebenshilfehaus: Standort Münzgasse / Renngasse besser planbar

Die Wogen gingen hoch, als Anfang des Jahres die Pläne für das neue Lebenshilfehaus bekannt wurden. In der Ausdorferstraße sollte das neue, fünfstöckige Gebäude mit rund 15 Metern Höhe entstehen. Einige Anwohner der näheren Umgebung hatten ihren Unmut über den „Neubau einer Unterbringung für Behinderte“ geäußert und eine Unterschriftenaktion gegen den Bau gestartet. Darauf folgte eine Welle der Empörung, Medien berichteten, es gab eine Demonstration von Sinzigern für das geplante Gebäude, mehrere Leserbriefe zeigten Solidarität mit dem Projekt, es grassierten Worte wie „Nazisprache“, was die Fronten verhärtete. Doch jetzt zeichnet sich eine Lösung ab, die allen Beteiligten gefallen dürfte: Das Lebenshilfehaus soll an einem anderen Standort errichtet werden.

Bürgerinitiative gegen den Bau

Diese Entscheidung der Lebenshilfe beendet einen Streit, der wahrscheinlich vor Gericht gelandet und dessen Ausgang unvorhersehbar gewesen wäre. Denn die Begründung der Bürgerinitiative (BI) gegen den Bau in der Ausdorferstraße war durchaus nachvollziehbar, wie ein Gespräch des Rhein-Ahr Anzeigers mit Vertretern der BI ergab. Es gehe bei der Kritik nicht um die Bewohner des Lebenshilfehauses, sondern um die Verschattung der Fläche und dass ein modernes, 15 Meter hohes Gebäude neben einem 8 Meter hohen Fachwerkhaus direkt an der Straßenfront errichtet werden soll, hieß es seitens der BI. Die Unterzeichner des Schreibens stellten klar: „Wir sind nicht gegen Behinderte, wir wehren uns in erster Linie gegen das geplante Bauvorhaben. Behinderte ja – aber kein 15 m hoher Koloss.

Standort Ausdorferstraße rechtlich problematisch

Dass sich eine Bürgerinitiative gegen ein Bauvorhaben bildet, ist nichts Ungewöhnliches. Rechtlich bieten die Bauvorgaben in der Ausdorferstraße einigen Spielraum, denn: Einen Bebauungsplan gibt es nicht, es gilt § 34 des Baurechts. Danach kann ein Gebäude in der Form errichtet werden, wie ein ähnliches in der Nähe. Es gibt dabei keine genauen Vorgaben, was die „Nähe“ bedeutet. In diesem Fall wäre das Gebäude des ehemaligen Supermarktes weiter oberhalb als Referenz genutzt worden. Dazu kommt die Bestimmung der „geschlossenen Bauweise“. Das bedeutet, es muss bis an die Straßenfront gebaut werden und eine „Grenzbebauung“, ist am Standort Ausdorferstraße nicht möglich. Somit ist das Projekt Lebenshilfe in der Ausdorferstraße vom Tisch.

Das neue Grundstück

Jetzt fand sich aus den 30 infrage kommenden Grundstücken das rund 1600 m² große in der Sinziger Innenstadt liegende Areal Ecke Münzgasse – Renngasse und der Verkauf wurde notariell beurkundet.
Der Vorsitzende der Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler e. V., Ulrich van Bebber, erklärt hierzu:
„Heute ist ein Tag großer Freude. Fast vier Jahre nach der Flutkatastrophe haben wir jetzt endlich ein Grundstück in Sinzig gefunden. Endlich konnten wir den notariellen Kaufvertrag zum Erwerb eines den Anforderungen gerecht werdenden Grundstückes unterzeichnen. Das Grundstück liegt im Stadtkern, Höhe Münzgasse/Renngasse in Nachbarschaft des Johanniter-Hauses.
Die ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Lebenshilfehaus in der Pestalozzistraße, die seit der Flut vor allem in Rolandseck untergebracht sind, freuen sich sehr auf ihr neues Zuhause: endlich wieder in Sinzig!

Die Suche nach einem neuen Grundstück hat sich als unerwartet langwierig und schwierig erwiesen. Wir mussten auf diesem Weg viele Hürden überwinden – rechtliche, finanzielle, politische und emotionale. Es war ein ständiges Ringen mit bürokratischen Verfahren, mit Rückschlägen und Verzögerungen. Trotz Unterstützung aus Verwaltung und Politik war es ein Kraftakt, der uns allen viel Geduld und Ausdauer abverlangt hat.“

Neues Gebäude kann flexibler geplant werden

Bei der Planung stand der frühere Sinziger Bürgermeister Norbert Hesch wie auch schon beim Bau des Lebenshilfehauses in der Pestalozzistraße mit Rat und Tat zur Seite. Er kennt sich bestens mit Bauordnung, den Verfahren, den Gegebenheiten der Stadt und den Vorgehensweisen aus. Die Planungen des Gebäudes Ausdorferstraße können aber nicht 1:1 übernommen werden. Das neue Grundstück ist anders geschnitten und kann flexibler bebaut werden. Auch für das neue Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan, und auch hier gilt § 34. Zudem kommt, dass die Fläche im Bereich des ISEK, des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts liegt, mit dessen Hilfe die Sinziger Innenstadt bis 2035 entscheidend aufgewertet werden soll.

Die konkreten Planungen für den Neubau werden unverzüglich in Auftrag gegeben. Wir wollen eine gute Architektur umsetzen, die eine Bereicherung des dortigen Quartiers darstellen wird. Mit der Stadt Sinzig als Träger der Planungshoheit wird eine frühzeitige Abstimmung angestrebt,“ so van Bebber.

Der Bedarf des Gebäudes bleibt gleich, geplant ist eine moderne Wohneinrichtung mit ca. 24 Plätzen für Personen mit Assistenzbedarf in verschiedenen Stufen. Die Planung für die neue Einrichtung ist noch völlig offen. Die genauen Kosten sind noch nicht absehbar, es wird Millionen kosten, die teilweise durch den Wiederaufbaufonds getragen werden. Es gibt noch andere Fördertöpfe, die dazu in Anspruch genommen werden können.

24 Monate Bauzeit

Van Bebber: „Wir gehen nach Vorliegen einer Baugenehmigung von einer reinen Bauzeit von rund 24 Monaten aus. Wenn alles nach Plan verläuft, hoffen wir, spätestens Anfang 2028 einziehen zu können. Mehr als 7 Jahre nach der Flut könnten dann unsere Bewohnerinnen und Bewohner wieder nach Sinzig zurückkehren. Das ist eine lange Zeit. So viel länger, als wir je gedacht haben.

Die direkt angrenzenden Johanniter stehen dem Projekt positiv gegenüber. Die zwanzig seit der Flut vor vier Jahren in einem ehemaligen Hotel in Rolandseck provisorisch untergebrachten Bewohner freuen sich schon auf ihr neues zu Hause und dann endlich wieder in ihrer Heimatstadt Sinzig zu sein.

AG + MR
Fotos: Achim Gottschalk

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