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Martinsfeuer: Brauchtum pflegen, Natur schützen

Tiere vor Flammentod bewahren – Standorte abstimmen
Der Martinsbrauch hat eine lange Tradition und erfreut sich großer Beliebtheit. Beim Bau d er Martinsfeuer sollte aber auch die Natur geschützt werden. Wenn Jugendliche jetzt wieder ihre Brandstätten errichten, sollte dies ohne Gefahr für Mensch und Umwelt ablaufen. Dazu gibt die Kreisverwaltung Ahrweiler auch in diesem Jahr einige Tipps.

Reptilien, Igel, Frösche und Mäuse suchen sichere Plätze für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür das über Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial des Martinsfeuers. Doch Vorsicht: Tiere können am Martinstag Opfer des Flammentodes werden. Daher sollten die „Bauherren” das Brennmaterial wie Hölzer und Sträucher erst wenige Tage vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz aufschichten. Sinnvoll ist es auch, das Feuer mit einigem Abstand zum Boden auf Ständern zu errichten. Auch dies mindert den Anreiz für die Tiere, sich dort ihren Platz zur Winterruhe zu suchen.

Die Standorte der Feuer müssen mit den jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen abgestimmt werden. Wer den alten Platz verlässt und einen neuen Standort wählt, muss dies zuvor mit der Kreisverwaltung klären (Naturschutz, Ruf 02641/975-442).

Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher ebenfalls angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen in der Regel 100 Meter von Wäldern, Mooren und Heiden sowie 50 Meter von Gebäuden und Verkehrswegen.

Martinsfeuer: Brand ja, Müllverbrennung nein

Unbehandelte Hölzer und Grünschnitt erlaubt – Imprägnierte Weinbergspfähle und Jägerzäune setzen Schadstoffe frei

Die traditionellen Martinsumzüge stehen wieder an. Damit das Abbrennen der Martinsfeuer einen schönen und zugleich umweltfreundlichen Höhepunkt der Umzüge bildet, gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) einige Tipps. Wichtig: Es dürfen nur unbelastete und unbehandelte Hölzer sowie Grünschnitt verbrannt werden.

Strikt verboten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art. Dazu zählt auch Material, das die Altholzverordnung in die Gruppe A IV als schadstoff-belastet einstuft. Dies sind beispielsweise imprägnierte Weinbergspfähle, Jägerzäune, Fensterrahmen und Türen. Bei der Verbrennung dieser Gegenstände können Schwefel- und Chlorverbindungen sowie Dioxine und Schwermetalle freigesetzt werden. Diese Schadstoffe belasten nicht nur die Umwelt. Auch die Gesundheit der Martinszuggäste wird gefährdet.

Der AWB macht klar: Nicht nur das Verbrennen selbst, sondern bereits das Lagern solcher Materialien am Martinsfeuer zum Zweck der Verbrennung stellt einen Straftatbestand dar. Die Folgen sind Ermittlungsverfahren und empfindliche Strafen. – Noch Fragen? Die AWB-Abfallberatung hilft gerne, Ruf 02641/975-444 und 975-258, E-Mail: awb@awb-online.de.

Foto: So nicht: Imprägnierte Jägerzäune und ausrangierte Türen setzen beim Verbrennen Schadstoffe frei und haben auf dem Martinsfeuer nichts zu suchen.

 

 

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