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Maskenpflicht in den Innenstädten von Sinzig, Remagen, Bad Breisig

Maskenpflicht in den Innenstädten von Sinzig, Remagen, Bad Breisig


Bürgermeister Geron ruft zur Einhaltung in Sinzig auf

Allgemeinverfügung des Landkreises Ahrweiler zur Eindämmung der Corona-Lage
Auf Grund der nunmehr auch im Kreis Ahrweiler stark gestiegenen SARS-CoV 2 Infektionszahlen und einem Sieben-Tage-Inzidenz für das gesamte Kreisgebiet von mittlerweile über 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Stand 26.10.2020), hat die Kreisverwaltung Ahrweiler gemäß den Beschlüssen der regionalen Task-Force eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 26.10.2020 gültig ist und die Bestimmungen der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz im Kreis Ahrweiler ergänzt.

Bürgermeister Geron appelliert an die Sinziger*innen, die definierten Maßnahmen zwingend zu beachten: „Mit Einhaltung der aktuellen Maßnahmen können wir alle einen Beitrag leisten, das Infektionsgeschehen einzudämmen und somit weitere, deutlich einschränkender Maßnahmen für Gesellschaft und Wirtschaft zu verhindern. Ich bitte Sie daher, die Maßgaben strikt zu befolgen.

Die Stadtverwaltung Sinzig ist der Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung umgehend nachgekommen und hat für stark frequentierte, innerörtliche Straßen und Plätze eine zeitlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um den Kernbereich der Innenstadt mit entsprechenden Zuwegungen (Mühlenbachstraße, Bachovenstraße, Kaiserplatz, Kirchplatz, Koblenzer Straße bis Geißenmarkt sowie Ausdorfer Straße bis zur Ecke Kaiserplatz) und den Dreifaltigkeitsweg zwischen Beethovenstraße und Jahnstraße. Ebenso gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an allen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet sowie auf den Wohnmobilstellplätzen im Ortsteil Bad Bodendorf.

Das Ordnungsamt der Stadt Sinzig wird in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung in den nächsten Tagen die Einhaltung der Vorgaben überwachen und – soweit geboten -Aufklärungsarbeit bei der Bevölkerung sowie Gewerbetreibenden leisten.

Die derzeit gültige Allgemeinverfügung des Kreises Ahrweiler ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-ahrweiler.de einsehbar. Für Rückfragen steht Ihnen auch die Stadtverwaltung Sinzig, Ordnungsamt, zur Verfügung: Tel. 02642/4001-0, E-Mail: ordnungsamt@sinzig.de.


Maskenpflicht in der Remagener Innenstadt

Gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Ahrweiler vom 25.10.2020 gilt in ausgewiesenen Teilen der Remagener Innenstadt ab sofort eine Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Die Areale sind mit Beschilderungen gekennzeichnet. Diese Maßnahme der Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 8. November außer Kraft.


Ausweisung einer Maskenpflicht für Teilbereiche der Stadt Bad Breisig

Bad Breisig. Mit Erreichen des Schwellenwertes von 50 positiven Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen im Landkreis Ahrweiler ist nach dem Corona Warn- und Aktionsplan RLP die dritte Warnstufe rot erreicht.

Mit Erreichen dieser Warnstufe hat die zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler weitere geeignete Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsgeschehen zu unterbrechen bzw. einzudämmen.
Gemäß den Beschlüssen der regionalen Task-Force hat die Kreisverwaltung Ahrweiler eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 26.10.2020 in Kraft getreten ist und die Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im Landkreis Ahrweiler ergänzt.
Da im Bereich von stark frequentierten innerörtlichen Straßen und Plätzen eine Vielzahl von Kontakten stattfindet, folgt die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig der Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung und hat zwischenzeitlich eine zeitlich nicht begrenzte Pflicht zum Tragen eines Munde-Nasen-Schutzes ausgewiesen, die nachstehende Straßen und Plätze betrifft:

  • Öffentlicher Zentralparkplatz Zehnerstraße
  • Kurpark, einschließlich der Ernst-Schwickerath-Allee und dem Parkplatz am Puppenmuseum
  • Untere Bachstraße, ab Zufahrt von der Bundesstraße 9 bis einschließlich der Fußgängerunterführung zur oberen Bachstraße
  • Gesamte Parkplatzfläche am Rathaus bis zur Grabenstraße/Bachstraße

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig ist sich sicher, dass das Mitwirken aller an den Sicherheitsvorgaben zur Eindämmung des Virus erforderlich ist. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Schutz- und Präventionsmaßnahmen sowie die entsprechenden Auflagen der Corona-Bekämpfungsverordnungen Rheinland-Pfalz und der Allgemeinverfügung durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes weiterhin zu kontrollieren.
Unser höchstes und gemeinsames Ziel muss es sein, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren, um so unsere Mitmenschen und den Gesundheitsbereich auch in Zukunft zu schützen. Ich möchte mich daher bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbebetreibenden für ihr aktives Mitwirken, ihr besonnenes Verhalten und die Solidarität bei der gemeinsamen Bewältigung der Krise durch die Umsetzung der Beschränkungen und Vorschriften bedanken“, so Marcel Caspers, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Breisig.

Gerne können Sie sich bei Fragen bezüglich der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz oder zu organisatorischen Fragen an die Fachbereichsleitung, Frau Simone Streffer, unter der Telefonnummer: 02633/4568-301, E-Mail: simone.streffer@bad-breisig.de, wenden.

Alle Informationen und rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema „Corona-Virus“ können Sie auch auf der Internetseite www.bad-breisig.de einsehen.


Pressemeldungen der jeweiligen Stadtverwaltung
Grafik: Achim Gottschalk allgrafics

 

 

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