Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Aktiplan

Rhein-Ahr Anzeiger

Online-Magazin für Remagen + Sinzig + Bad Breisig

Herz und Stil

Mechthild Heil MdB (CDU) Wiederbeschaffung vom Maschinen nach Gebrauchtmarktswert

Sonderseite
Hochwasser

Artikel +++ Filme +++ Reportagen +++ Pressekonferenzen +++

Hotlines

Seelsorgerteam
0800 0010218

Wiederaufbau-Telefon-Hotline:
0800 222 0 22 0
https://wiederaufbau.rlp.de

Hilfen aller Art

wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/

Infoseite der Stadt Sinzig

https://www.sinzig.de/flut/

Helfer im Web

www.helfer-shuttle.de
www.helfer-stab.de

Alles um die Flut

https://www.flut-wiki.de

Spendenkonten Hochwasserhilfe

“Flutkatastrophe Sinzig”Volksbank RheinAhrEifel e.G.
IBAN DE57 5776 1591 0100 1830 01,
BIC: GENODED1BNA

KSK  „Stadt Sinzig Flutkatastrophe“
IBAN: DE32 5775 1310 0000 3395 56
BIC: MALADE51AHR

 

Mechthild Heil MdB (CDU) sorgt über Bundesregierung für Klärung:

Fluthilfe im gewerblichen Bereich bezieht sich auf Wiederbeschaffungswerte auf dem Gebrauchtmarkt

(Berlin, Bundestagswahlkreis 198, Ahrweiler/Mayen, 10. September 2021). Eine gute Nachricht aus Berlin für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmer kommt jetzt über die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil. Danach wird eine Entschädigung für „untergegangene“ Maschinen und Anlagen nach dem Wert auf dem Gebrauchtmarkt mit 80 Prozent entschädigt. In den letzten Tagen war nach einer Äusserung von Landesinnenminister Roger Lewentz (SPD) die Befürchtung entstanden, dass bei älteren Maschinen mit dem Restbuchwert von 1 Euro keinerlei Entschädigung fließen könnte.

Mechthild Heil hatte diese Frage mit dem Staatssekretär im Bundesinnen­ministerium, Dr. Heltmut Teichmann, besprochen, der direkt eine europarechtliche Prüfung in seinem Hause anstieß. Bei der Ausgestaltung der Wiederaufbauhilfen findet demnach die beihilferechtliche Regelung aus dem Jahr 2014 – die sogenannte Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung – Anwendung, die hinsichtlich der Schadensermittlung auf Unternehmensseite auf die „Minderung des Marktwerts“ verweist. Dieser Begriff wird im Verordnungstext nicht näher präzisiert. Auch nach Auffassung des Bundeswirtschafts­ministeriums ist dieser Begriff aber nicht zwingend mit dem bilanziellen Wert einer Maschine gleichzusetzen, sondern kann sich auch auf den Wert auf dem Sekundärmarkt beziehen. Dies wurde auch aktuell mit der EU-Kommission „rückgekoppelt“.

Mechthild Heil dazu: „Die Gewerbetreibenden und Winzer im Ahrtal, die viele Maschinen verloren haben, können erst mal durchatmen. Für die Ermittlung eines Gebrauchtmarkt­preises ist die Einbindung eines Sachverständigen in der Schadensermittlung zwingend notwendig. Für diese Experten sollte die Ermittlung des Sekundärmarktwerts in der Regel jedoch möglich sein. Das Bundeswirtschaftsministerium steht auf der Fachebene in engem Kontakt mit den Zuständigen in den Ländern und wird diese Möglichkeit einer weiten Auslegung auch dort nochmals ansprechen, um den Unternehmen bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.“

Pressemeldung Mechthild Heil MdB (CDU)
Foto: Privat

Veranstaltungen zur Flut

 

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diesen haben wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Anzeigenkunden veröffentlichen können. Wenn auch Sie uns mit 3,- € oder 6,- € monatlich fördern möchten klicken Sie auf den Link:  aktiplan-mitglied-werden/
Oder unterstützen Sie uns einmalig mit einem freien Betrag. PayPal Button

Ähnliche Artikel

Anzeigen im Schaufenster

NEWS

Firmen im Aktiplan

Cookie Consent mit Real Cookie Banner