Messerstecherei in Sinzig – mit Jagdmesser in die Brust gestochen
Die zuständige Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz hat am gestrigen Tag wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags Haftbefehl gegen den am Vortag festgenommenen 18-jährigen Beschuldigten erlassen, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ihm wird zur Last gelegt, im Rahmen einer Auseinandersetzung dem aus dem Kosovo stammenden 33-jährigen Tatopfer mit einem Jagdmesser einen Stich in die linke Brust versetzt und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Das Tatopfer verstarb kurze Zeit später in einem Krankenhaus in Koblenz an einer durch den Stich verursachten Verletzung des Herzens.
Der Beschuldigte hat zum Tatgeschehen bislang keine konkreten Angaben gemacht.
Zu den Hintergründen der Tat und dem Motiv des Beschuldigten liegen der Staatsanwaltschaft weiterhin derzeit keine belastbaren Angaben vor. Sie werden zunächst zu ermitteln sein. Weitere Angaben können daher derzeit nicht gemacht werden.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.
Pressemeldung Staatsanwaltschaft Koblenz
Foto: Archiv Aktiplan