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Stadt Sinzig

Mutwillige Entfernung von Verkehrsschildern, Verkehrseinrichtungen sowie Sachbeschädigung im Stadtgebiet Sinzig

Mutwillige Entfernung von Verkehrsschildern, Verkehrseinrichtungen sowie Sachbeschädigung im Stadtgebiet Sinzig

Hoher Kostenaufwand für die öffentliche Hand – Strafanzeigen gestellt
Im Rahmen von Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) mussten verstärkt Ansammlungen von Personengruppen einhergehend mit ständigem Fahrzeugverkehr festgestellt werden.
Besondere Hotspots sind hierbei der Parkplatz hinter den Sporthallen der Realschule plus sowie des Rhein-Gymnasiums sowie das Rheinufer im Breich der ehem. Nato-Rampe („Panzerstraße“). Um diese Ansammlungen zu verhindern, wurden insbesondere die jeweiligen Zufahrtsstraßen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesperrt.
Nunmehr musste festgestellt werden, dass sämtliche Beschilderungen und MüllgefäßAbsperreinrichtungen vorsätzlich entfernt und in die umliegenden Gebüsche sowie in die Ahr geworfen wurden. Weiterhin wurden Müllgefäße sowie Einrichtungen der Straßenbeleuchtung mutwillig beschädigt, so dass Stromleitungen freigelegt wurden. Freiliegende Stromleitungen können für Menschen lebensbedrohlich sein!
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sinzig weist darauf hin, dass das mutwillige Entfernen von Verkehrszeichen sowie die Sachbeschädigungen keine Kavaliersdelikte sind: Die vorsätzliche Missachtung der verkehrsbehördlichen Anordnung des Durchfahrtverbots stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.000 € geahndet werden kann.
Durch die bewusste Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist zusätzlich von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auszugehen.
Nicht zu vergessen: Die Bergung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie die Neueinrichtung der Sperrung geht mit einem erheblichen Arbeits- und Kostenaufwand einher. Schilder müssen teilweise ausgewechselt und erneuert werden, da die reflektierende Beschichtung beschädigt wurde.
Anträge zur Einleitung von Strafermittlungsverfahren wurden bei den zuständigen Behörden gestellt.
Die Stadtverwaltung Sinzig bittet die Bürger*innen eindringlich, die Maßgaben der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung einzuhalten und erinnert daran, dass nach der derzeit gültigen 5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) grundsätzlich Ansammlungen von Personen sowie Veranstaltungen jeglicher Art verboten sind.
Zulässig ist lediglich der Aufenthalt im öffentlichen Raum alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes. Das Ordnungsamt der Stadt Sinzig nimmt Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen der 5. CoBeLVO als Auftragsangelegenheit durch den Verordnungsgeber wahr.
Das Ordnungsamt der Stadt Sinzig wird weiterhin Kontrollen zum Schutz der Gesundheit der Bürger*innen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.

Pressemeldung Stadtverwaltung Sinzig
Fotos: Privat

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