Ist das Langfigtal noch zu retten?
Auf Betreiben des Diplom-Biologen Christoph Kreuzberg trafen sich am Morgen des 12. Januar rund 20 interessierte Bürger*innen und Vertreter*innen verschiedener Institutionen bei Altenahr. In der Kritik stehen bisherige Resultate des Wiederaufbaus – nicht nur im Langfigtal: unter anderem das Entfernen ufernaher Gehölze, ökologisch wertvoller Tothölzer und Kiesablagerungen, die massive Begradigung des Gewässerlaufs nach der Flut, das Abtragen und Sieben von Oberboden – teilweise ohne vorlegbare Schadstoffanalysen, sowie eine fehlende ökologische und gewässerdynamische Koordinierung und Kontrolle. Kreuzberg droht nun mit einer Klage gegen die SDG Nord wegen Verstößen gegen §3 und Teile von §4 der Rechtsverordnung vom 14. Okt. 1983 über die Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Angelika Hellmann von der Unteren Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung Ahrweiler) und Hartmut Winkler von der SGD Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) erläutern den Anwesenden, wie ambivalent die Rechtslage ist. Die Kreisverwaltung und SGD Nord machten nach der Katastrophe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten klare Vorgaben: Aufräumarbeiten sollten auf das Nötigste beschränkt und das neu entstandene Ahrbett möglichst belassen bleiben. Die Rechtslage erlaubt aber den einzelnen Ahr-Anliegern, innerhalb von drei Jahren einen vorherigen Zustand wiederherzustellen. Das Nichtbeachten amtlicher Anweisungen und unsachgemäße Vorgehensweisen sind dabei ohne Kläger und detaillierteste Dokumentation nur schwer zu ahnden.
Nach der Katastrophe vom Juli liegen „die Nerven noch immer blank“. Die irrige Sichtweise, „Die Bäume waren Schuld am Hochwasser!“ wird oft geäußert, und zwar auch seitens der Politik, die damit geschickt von Versäumnissen ablenkt. Mitgefühl und Verständnis für die Flutopfer darf jedoch nicht die naturnahe Ufergestaltung und Erhaltung der natürlichen Gewässerdynamik verhindern. Gerade diese dienen dem Schutz. Die schnelle „Begradigung und Aufhübschung“ ist nicht nur hinsichtlich Boden- und Naturschutz fragwürdig.
Besonders moniert wird die Rodung in weiten Uferbereichen, und dass selbst die gesunden Bäume, die der Flut getrotzt haben, gefällt werden. Legitimiert wird dies mit der Gewässerunterhaltungspflicht der Ortsgemeinden und Anlieger. „Die Bäume hätten ursächlich die Verklausungen vor den Brücken verschuldet“ – wobei die enormen Stauungen beispielsweise vor Kreuzberg und Altenahr überwiegend durch gestapelte Wohnwagen kamen. Zudem stellt sich auch aus touristischer Sicht die Frage: welche Biodiversität kann an einem nicht beschatteten, künstlich eingeengten Gewässersystem in kommenden Hitzeperioden erwartet werden? Konkurrenzstarke Neophyten wie der japanischer Staudenknöterich finden in den so gestalteten, planierten Auen den optimalen Standort und sind in der Lage heimische Vegetation zu unterdrücken. Christoph Kreuzberg betont: „Jeder gefällte Baum und zugeschüttete Seitenarm ist beim nächsten großen Hochwasser ein Toter mehr“.
Mehr Transparenz sowie stärkerer Informationsfluss sind nötig und es besteht offenbar ein großes Bedürfnis, auch als Bürger hierzu gehört und beteiligt zu werden. Für alle Interessierten ist für den 09.02.22 um 9.00 Uhr ein Folgetermin an der Blechkatze in Altenahr festgesetzt worden.
Pressemeldung NABU KV Ahrweiler
Foto: Rea Brinkhoff