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Naturschutzgebiet Ahrmündung – betreten verboten

Naturschutzgebiet Ahrmündung: Bitte nicht stören!

Beräumung von Müll ist abgeschlossen

Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 wurden auch im Naturschutzgebiet „Ahrmündung“ große Mengen an Holz, Müll und anderem Schwemmgut abgelagert. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer haben mit großem Engagement den Müll von Hand gesammelt und zusammengetragen. Bereits im Dezember konnte in einer ersten Aktion ein Teil des Mülls dank der Unterstützung durch die Bundespolizei ausgeflogen werden. Mitte März wurden nun weitere rund 30 Tonnen Flutmüll aus dem Naturschutzgebiet mit dem Hubschrauber ausgeflogen und sachgerecht entsorgt. Damit ist die Beräumung von Müll abgeschlossen.

Auch Nutrias sind an der Ahrmündung zu finden

Nun ist es von besonderer Bedeutung, dass die wertvolle und vielfältige Natur der naturnahen Flussmündung wieder zur Ruhe kommt. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund der Brut- und Setzzeit der dort lebenden und teilweise streng geschützten Tiere, die bereits begonnen hat. Auch der Biber hat sich nach der Hochflut vor Ort angesiedelt und lebt dort gerne ungestört.

In der letzten Zeit wurden im Naturschutzgebiet vermehrt Spaziergänger, die teils auch mit Hunden auf den neu entstandenen Kiesinseln unterwegs waren, angetroffen. Seitens der Kreisverwaltung Ahrweiler wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Begehen des Naturschutzgebietes Ahrmündung störungsempfindliche und geschützte Arten erheblich beeinträchtigt und sogar zu Brutverlusten führen kann.
Gerade in der Phase der Jungenaufzucht und der Brutzeiten sind Störungen durch freilaufende Hunde und Spaziergänger im Naturschutzgebiet besonders kritisch zu sehen, denn die Tiere benötigen gerade in dieser Zeit ihre ganze Kraft und Energie für die Aufzucht der Jungtiere.

Ausgedehnte Kiesinseln sind für Bodenbrüter notwendig

Eine Störung der vorhandenen Tierwelt ist durch die Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Mündungsgebiet der Ahr“ verboten. Nach dieser Vorschrift handeln insbesondere Personen ordnungswidrig, die sich abseits der offiziellen Wege in Auwälder oder auf den Kiesinseln im Naturschutzgebiet aufhalten.
Im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes appelliert die Kreisverwaltung, sich ausschließlich auf den offiziellen Wegen zu bewegen und die Flora und Fauna nicht zu stören.

Nebenarme der Ahr sind wichtige Rückzugsgebiete für Tiere

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Fotos: Archiv Gottschalk

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