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Neue Berechnungsgrundlage für Kitas

Kitas im Kreis: Neue Berechnungsgrundlage für Zuschüsse

Kreistag beschließt Änderung der Förderungsrichtlinien des Jugendamtes

In seiner jüngsten Sitzung Anfang Dezember hat der Kreistag Ahrweiler rückwirkend zum 1. Juli 2021 die Änderung der Förderungsrichtlinien des Jugendamts beschlossen, durch welche insbesondere die Förderung von Investitionsvorhaben im Kindertagesstättenbereich verbessert wird.

Wir werden auch weiterhin unserer Verantwortung für eine gute Kindertagesbetreuung gerecht und die Einrichtungen finanziell unterstützen“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL. Mit der Anpassung der Förderrichtlinien sind die Weichen für eine zukunftsfähige Kindertagesbetreuung im Kreis gestellt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die gestiegenen Baukosten von Bedeutung.

Neubaumaßnahmen werden ab sofort mit einem Sockelbetrag von bis zu 134.800 Euro als Kreiszuschuss gefördert. Zusätzlich gibt es für jeden neuen Betreuungsplatz einen Kreiszuschuss von bis zu 4.600 Euro.

Bei förderfähigen Sanierungsmaßnahmen beträgt der Kreiszuschuss ein Drittel der zuwendungsfähigen Kosten. Zudem ermöglicht der Kreis jetzt auch erstmalig Neuanschaffungen und Sanierungen bei der Gestaltung des Außengeländes mit einer Höchstfördersumme von 50.000 Euro.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Beispielfoto: Archiv Gottschalk

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