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Neue Informationstafeln im Naturschutzgebiet Laacher See

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Ver- und Gebote sind von Besuchern einzuhalten

Naturschutzgebiete (NSG) bieten Tieren und Pflanzen einen wertvollen Lebensraum und sind oftmals auch beliebte Ausflugsziele. Damit das Naturerlebnis nicht zulasten der Flora und Fauna geht, gelten in Naturschutzgebieten besondere Verhaltensregeln. Die meisten Besucher nehmen gerne Rücksicht, wenn sie die Hintergründe kennen und verstehen. Um die Beschilderung in den Schutzgebieten und somit auch die Aufklärung vor Ort zu optimieren, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) in enger Abstimmung mit den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) eine Gestaltungsrichtlinie erarbeiten lassen. Die ersten Tafeln wurden nun im größten Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, dem NSG „Laacher See“, aufgestellt und durch die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder gemeinsam mit dem SGD-Nord-Präsidenten Wolfgang Treis feierlich enthüllt.
Wer Zeit in der Natur verbringt, hat sie sicher schon einmal gesehen, doch nicht immer erschließt sich auf den ersten Blick, was sie zu bedeuten haben. Die Rede ist von grünen Dreiecksschildern mit einem Adler. Es handelt sich um amtliche NSG-Schilder, die geschützte Teile von Natur und Landschaft kennzeichnen. „Im nördlichen Rheinland-Pfalz ist die SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde für die Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten und die entsprechenden Hinweisschilder zuständig. Da die Schilder leicht übersehen und nicht intuitiv verstanden werden, ist es an manchen Stellen sinnvoll, zusätzliche Tafeln aufzustellen, so auch am Laacher See“, erklärte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.
Klimaschutzministerin Katrin Eder erläuterte in ihrer Rede die Bedeutung und die schützenswerten Eigenschaften des NSG „Laacher See“ sowie die Idee hinter den neuen Infotafeln: „Der Schutz der Natur ist in Anbetracht des Klimawandels wichtiger denn je. Ausgewiesene Schutzgebiete, wie der Laacher See und seine Umgebung, können dabei helfen die Artenvielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Im größten rheinland-pfälzischen Naturschutzgebiet sind ebenso der Tourismus und die Erholungsnutzung um das Kloster Maria Laach und rund um den See bestimmende Faktoren, aber auch eine ständige Herausforderung. Die dichtbewachsenen Uferzonen bieten einen bedeutenden Lebensraum für seltene Wasservögel, Insekten und Amphibien. Vögel können hier rasten und überwintern, da der See nur selten vollständig zufriert. Beeinträchtigungen sollen daher möglichst ferngehalten und Besucher um ein die Natur schonendes Verhalten gebeten werden. Das Klimaschutzministerium hat daher eine eigene Gestaltungsrichtlinie für die Beschilderung von Schutzgebieten entwickeln lassen. Naturschutzinformationen werden damit verständlich vermittelt, ergänzt um einige selbsterklärende Piktogramme. Künftig soll damit eine einheitliche Gestaltung und Kommunikation des Naturschutzanliegens gewährleistet werden. Darum freue ich mich sehr, eine solche Infotafel als Beispiel, für die landeseinheitliche Beschilderung in den Schutzgebieten zu enthüllen.“
Die Zusatzbeschilderung mit den neuen Infotafeln erfolgt in enger Abstimmung mit den Biotopbetreuern der einzelnen Landkreise. Die nächsten Tafeln werden im NSG „Auf der Schottel“ (Rhein-Lahn-Kreis) aufgestellt.

Die wichtigsten Regeln am Laacher See im Überblick

Aufgrund des enormen Artenreichtums sowie der besonderen landschaftlichen Schönheit werden der Laacher See und seine Umgebung schon seit 1926 als NSG geführt. Haubentaucher, Eisvögel, Fledermäuse, Pechlibellen und unzählige weitere – teils selten gewordene – Tierarten sind hier zuhause. Um diese einzigartige Naturlandschaft zu erhalten, wurden in der Rechtsverordnung Ver- und Gebote festgehalten, aus denen sich Verhaltensregeln ableiten, die von allen Besuchern einzuhalten sind:

  • immer auf den Wegen bleiben, um den Boden nicht zu verdichten und keine ruhenden Tiere aufzuschrecken
  • nur am Campingplatz baden, um an den sensiblen Uferbereichen keine brütenden Wasservögel zu stören
  • Hunde an der Leine führen und nicht ans Wasser lassen
  • kein Feuer entzünden, um Brände zu vermeiden
  • Müll mitnehmen bzw. in Mülleimern entsorgen
  • keinen Lärm verursachen, um Tiere nicht zu verschrecken

Sollte es dennoch einmal zu Verstößen kommen, können diese bei den Ordnungsbehörden gemeldet werden.

Pressemeldung SGD Nord
Foto: SGD Nord

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