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Neue Wiederaufbauklausel macht wichtige Erleichterungen im Katastrophenfall möglich

Neue Wiederaufbauklausel macht wichtige Erleichterungen im Katastrophenfall möglich

Mit der sogenannten Wiederaufbauklausel (§ 246c neu Baugesetzbuch) bringt der Bund eine Verordnungsermächtigung der Länder für den Katastrophenfall auf den Weg. Anlass dieser Änderung war das verheerende Hochwasser im Ahrtal im Sommer 2021.

Direkt nach der Flutkatastrophe waren wir mit dem Bund in Gesprächen darüber, wie wir die Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen beim baulichen Wiederaufbau erweitern können. Als Landesregierung begrüßen wir die Ankündigung des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wichtige Erleichterungen im Katastrophenfall mit der neuen Wiederaufbauklausel zu ermöglichen. Das Bundesministerium kommt damit auch einer Bitte der Landesregierung nach“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.

Durch das Gesetz sollen die Länder zum einen ermächtigt werden, Katastrophengebiete zu bestimmen. Zum anderen sollen sie regeln, in welcher Art und in welchem Umfang von auszuwählenden Bestimmungen des Baugesetzbuchs abgewichen werden kann. Zu den möglichen Vereinfachungen zählt, wie bisher, der schnellere Aufbau von Unterbringungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Wohncontainern oder seriell gefertigten Wohneinheiten (sogenannte Behelfsbauten). Außerdem können zukünftig zerstörte Gebäude auch dann hochwasserangepasst an derselben Stelle wiederaufgebaut werden, wenn sie von den geltenden Bestimmungen in einem festzulegenden Umfang abweichen, zum Beispiel in aufgeständerter Bauweise höher als bisher zulässig.

Darüber hinaus kann die Neuausweisung und Umplanung von Baugebieten erleichtert werden. Hierbei sind aber im Interesse einer nachhaltigen und klimaangepassten Entwicklung Umweltbelange, Maßnahmen zum Katastrophenschutz und zur Katastrophenvorsorge besonders zu berücksichtigen. „Es ist ausgesprochen wichtig, den von einer Katastrophe betroffenen Kommunen schnell und unbürokratisch Erleichterungen zu verschaffen“, sagte Bauministerin Ahnen. Deshalb werde sich das Bauministerium mit Vorschlägen zur weiteren Beschleunigung in den laufenden Prozess einbringen.

Pressemeldung Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Grafik: Archiv Gottschalk

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