Personen, die beruflich: – Pflanzenschutzmittel anwenden
– über Pflanzenschutz beraten
– Auszubildende etc. anleiten oder beaufsichtigen
– Pflanzenschutzmittel in Verkehrbringen (auch Internethandel)
benötigen zukünftig einen Sachkunde-Nachweis (SKN) im Scheckkartenformat. Ab 26.11.2015 muss der SKN beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder Kontrollen vorgelegt werden.
Folgendes ist bei der Beantragung des SKN zu beachten:
- Antragstellung bis spätestens 26.05.2015!
- Dem Antrag eine Kopie des Zeugnisses, mit dem erstmalig die Sachkunde bescheinigt wird (z.B. Gehilfenbrief, Sachkundelehrgangszeugnis etc. keinen Meisterbrief!) beifügen.
- Kosten inkl. Porto und Kartendruck einmalig 30,- Euro.
Möglichkeiten zur Beantragung:
1) Online-Antragstellung
unter www.pflanzenschutz-skn.de. Bitte für das Online-Antragsverfahren IMMER erst registrieren!
2) Schriftlich in Papierform
Antragsformular unter www.dlr.rlp.de „Sachkundeportal“ ausfüllen und mit Zeugniskopie per Post, Fax oder E-Mail an die zuständige Behörde senden.
Darüber hinaus sind sachkundige Personen verpflichtet, alle 3 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Termine finden Sie ebenfalls im Sachkundeportal unter www.dlr.rlp.de.
Kontakt:
Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz: | Ansprechpersonen: |
DLR Rheinpfalz (Neustadt)Weinbau, Gartenbau und Kommunalarbeiter | Rebekka KnappTel.: 06321/671-1387
Email: rebekka.knapp@dlr.rlp.de |
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Bad Kreuznach)Landwirtschaft, Forst, Verkauf und Kommunalarbeiter | Anne BußTel.: 0671/820-438
Email: anne.buss@dlr.rlp.de |
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RHEINHESSEN-NAHE-HUNSRÜCK