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Herz und Stil

Neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz jetzt beantragen!

Personen, die beruflich:           Pflanzenschutzmittel anwenden

über Pflanzenschutz beraten

Auszubildende etc. anleiten oder beaufsichtigen

Pflanzenschutzmittel in Verkehrbringen (auch Internethandel)

benötigen zukünftig einen Sachkunde-Nachweis (SKN) im Scheckkartenformat. Ab 26.11.2015 muss der SKN beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder Kontrollen vorgelegt werden.

Folgendes ist bei der Beantragung des SKN zu beachten:

  • Antragstellung bis spätestens 26.05.2015!
  • Dem Antrag eine Kopie des Zeugnisses, mit dem erstmalig die Sachkunde bescheinigt wird (z.B. Gehilfenbrief, Sachkundelehrgangszeugnis etc. keinen Meisterbrief!) beifügen.
  • Kosten inkl. Porto und Kartendruck einmalig 30,- Euro.

Möglichkeiten zur Beantragung:

1)      Online-Antragstellung

unter www.pflanzenschutz-skn.de. Bitte für das Online-Antragsverfahren IMMER erst registrieren!

2)      Schriftlich in Papierform

Antragsformular unter www.dlr.rlp.de „Sachkundeportal“ ausfüllen und mit Zeugniskopie per Post, Fax oder E-Mail an die zuständige Behörde senden.

Darüber hinaus sind sachkundige Personen verpflichtet, alle 3 Jahre an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Termine finden Sie ebenfalls im Sachkundeportal unter www.dlr.rlp.de.

Kontakt:

Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz: Ansprechpersonen:
DLR Rheinpfalz (Neustadt)Weinbau, Gartenbau und Kommunalarbeiter Rebekka KnappTel.: 06321/671-1387

Email: rebekka.knapp@dlr.rlp.de

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Bad Kreuznach)Landwirtschaft, Forst, Verkauf und Kommunalarbeiter Anne BußTel.: 0671/820-438

Email: anne.buss@dlr.rlp.de

 

 

DIENSTLEISTUNGSZENTRUM
LÄNDLICHER RAUM (DLR)
RHEINHESSEN-NAHE-HUNSRÜCK

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