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Neues Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Stadt Bad Breisig

Umsetzung startet zum 1. Oktober 2021

Bad Breisig. Die Parkraumbewirtschaftung des in innerstädtischen Zentrumslagen begrenzten öffentlichen Parkraums ist ein wichtiges Steuerungsmittel der örtlichen Verkehrspolitik.
Ziel des neuen Konzeptes für die Stadt Bad Breisig ist eine effiziente Nutzung des vorhandenen Parkraumangebotes durch Gebührenpflicht.

Mit Regelungen über eine Parkplatzgebührenpflicht wird die „Umschlagsrate“ gesteuert, mit ihnen lassen sich aber auch die Verkehrsmittelwahl und damit die ökologische Bilanz ebenso beeinflussen, wie das Einkaufsverhalten und damit für den örtlichen Handel positive Effekte erzielen. Parkgebühren sind nicht zuletzt auch ein nicht unbedeutender Einnahmeposten im städtischen Haushalt“, erläutert Stadtbürgermeister Marcel Caspers den Auftakt zur Umsetzung des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzeptes.

Die Gebührenpflicht besteht an allen Werktagen von Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, an den öffentlichen Plätzen „Zehner-/Grabenstraße“, „Schmittgasse“ und „Im Brinken“ von Montag bis Samstag, 8:00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Parkraumzonen und Gebühren

I. Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen „Zehner-/Grabenstraße“, „Schmittgasse“ und „Im Brinken“
Mo.- Sa. 08:00 – 20:00 Uhr, die ersten 60 Minuten sind gebührenfrei, jede weitere angefangene Stunde 0,50 €, Tageshöchstsatz ist 5,00 €.

II. Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen „Kurpark-Parkplatz“ (mit Ausnahme der geförderten Parkfläche vor der Tourist-Information) und „Zentralparkplatz“
Mo.- So. 08:00 – 20:00 Uhr, die ersten 60 Minuten sind gebührenfrei, jede weitere angefangene Stunde 0,50 €, Tageshöchstsatz ist 5,00 €.

Gelöste, aber nicht voll in Anspruch genommene Parkscheine, behalten auf allen bewirtschafteten Parkflächen ihre Gültigkeit.

III. Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen „Römer-Thermen“
Mo.- So. 08:00 – 20:00 Uhr, je angefangene Stunde 0,50 €, Tageshöchstsatz ist 5,00 €.
(Bei Vorlage des Parkscheins und zeitgleicher Vorlage der Eintrittskarte der Römer-Thermen werden die Parkgebühren entsprechend des Zeitraums des Besuchs der Römer-Thermen erstattet)

IV. Gebührensätze für P + R Parkberechtigungen Bahnhofparkplatz an der Brunnenstraße sowie Bahnhofparkplatz an der Koblenzer Straße ,
Mo.-So. 08:00 – 20:00 Uhr, je angefangene Stunde 0,50 €,
a) Tagesparkberechtigung 2,50 €
b) Wochenparkberechtigung 5,00 €
c) Monatsparkberechtigung 12,00 €
d) Jahresparkberechtigung 120,00 €

V. Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.

Alle Parktickets, mit Ausnahme der Jahrestickets, können an den zunächst 10 Parkautomaten an den genannten Standorten gelöst werden. Zum Kauf eines Jahrestickets wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt im Rathaus, Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig.

Bei den Parkautomaten handelt es sich um sogenannte smarte Parkautomaten. Neben einer herkömmlichen Bezahlung in bar, per Smart-Watch und per EC-Karte ist zukünftig auch die Funktion Handyparken per App als Zahlungsvariante möglich. Bargeldlos, einfach und schnell.

Pressemeldung Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Foto: Archiv

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