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Stadt Remagen

Neuwahl des Jugendbeirats der Stadt Sinzig

Interessierte Jugendliche sind erneut aufgefordert, sich zur Wahl zu stellen

Neuwahl des Jugendbeirats der Stadt Sinzig am 16.09.2022

SINZIG. Die Satzung der Stadt Sinzig über die Einrichtung eines Jugendbeirates hat bisher festgelegt, dass die Wahl des Jugendbeirats nur durchgeführt werden kann, wenn zu ihr mindestens 30 zum Jugendbeirat wählbare Einwohnerinnen oder Einwohner erschienen sind. Die Jugendbeiratswahl, eigentlich geplant für Freitag, den 08.07.2022, konnte leider nicht stattfinden, da die Mindestteilnehmerzahl knapp nicht erreicht wurde.

Die Anwesenheit von 27 Jugendlichen aus Sinzig und den Ortsteilen zeigte, dass der Wille, die Heimat jugendlich attraktiver zu machen, zweifelsfrei vorhanden ist.

Der Sinziger Stadtrat hat daher auf Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig beschlossen, die Mindestteilnehmerzahl für die Jugendbeiratswahl in der Satzung zu streichen, sodass am neuen Wahltag definitiv ein neuer Jugendbeirat gewählt werden kann.

Aufgabe des Jugendbeirates ist es, die Organe der Stadt bei Fragen bezüglich der minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohner durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten – auch aufgrund eigener Initiative. Somit kann sich der Jugendbeirat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten am kommunalen Willensbildungsprozess bei spezifischen kinder- und jugendrelevanten Themen beteiligen. Der/die Vorsitzende des Jugendbeirates hat darüber hinaus das Recht, sich in einem Ausschuss des Stadtrates, im Stadtrat selbst oder in Ortsbeiräten nach den Bestimmungen der jeweiligen Geschäftsordnung zu äußern, sofern Angelegenheiten, die von wesentlicher Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in Sinzig sind, beraten werden.

Der Jugendbeirat wird in einer Wahlversammlung in geheimer Wahl gewählt. Ihm können bis zu 25, mindestens aber 13 Personen, angehören. Die Wahlversammlung findet statt am Freitag, 16.09.2022, 16 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, Sinzig. Wahlberechtigt und gleichzeitig wählbar sind alle Jugendlichen vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Eintritt der Volljährigkeit mit Hauptwohnsitz in Sinzig-Kernstadt und den Ortsteilen. Die Wahl wird in Form einer Mehrheitswahl durchgeführt.

Kandidieren können auch Personen, die am 16. September nicht anwesend sein können. In diesem Fall ist eine Vorstellung und kurze Erläuterung, warum für den Jugendbeirat kandidiert werden möchte, an Sophie.Thelen@sinzig.de zu richten.

Weitere Informationen zu der Wahl erhalten Interessierte bei der
Stadtverwaltung Sinzig,
Tel. (0 26 42) 40 01-107,
E-Mail: sophie.thelen@sinzig.de.

Pressemitteilung der Stadt Sinzig
Grafik: Archiv
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