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Andres Hörakustik

ÖFFENTLICHE ZAHLUNGSERINNERUNG

Am 15. Mai 2014 sind folgende Steuern und Abgaben mit einem Viertel des Jahresbetrages für das Haushaltsjahr 2014 fällig:

Gewerbesteuer
Grundsteuer A und B
Hundesteuer
Landwirtschaftskammerbeitrag
Straßenreinigungsgebühren
Nutzungsgebühren
Tierseuchenbeitrag

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Bürgernummer auf eines der nachstehend genannten Konten der Stadtkasse Sinzig zu überweisen:

Kreissparkasse Ahrweiler, BLZ 577 513 10, Konto-Nr. 500 306
BIC: MALADE 51 AHR, IBAN: DE47 5775 1310 0000 5003 06

Volksbank Koblenz Mittelrhein eG, BLZ 570 900 00, Konto-Nr. 1 594 082 000,
BIC: GENODE 51 KOB, IBAN: DE50 5709 0000 1594 0820 00

Volksbank RheinAhrEifel eG, BLZ 577 615 91, Konto-Nr. 100 183 000
BIC: GENODE D1 BNA, IBAN: DE84 5776 1591 0100 1830 00.

Auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2014 wurde verzichtet. Bitte beachten Sie, dass der im Januar 2013 erlassene Bescheid auch für künftige Jahre maßgeblich ist, sofern aufgrund von Änderungen kein neuer Steuerbescheid erstellt werden muss.
Zur gleichen Zeit sind auch die an die Stadtwerke zu entrichtenden fälligen Beträge für

Wasserversorgung
Schmutzwassergebühren
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser fällig.

Diese Beträge sind allerdings auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

Kreissparkasse Ahrweiler, BLZ 577 513 10, Konto-Nr. 517 995
BIC: MALADE 51 AHR, IBAN: DE72 5775 1310 0000 5179 95

Volksbank Koblenz Mittelrhein eG, BLZ 570 900 00, Konto-Nr. 1 594 111 000
BIC: GENODE 51 KOB, IBAN DE34 5709 0000 1594 1110 00.

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge

(1% für jeden angefangenen Monat) berechnet und erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Sinzig, 12.05.2014

Stadtverwaltung Sinzig

-Stadtkasse-

gez. Kleikamp

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