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Online-Services nutzen, Behördengänge vermeiden

Online-Services nutzen, Behördengänge vermeiden

Zutritt zur Kreisverwaltung ab sofort nur noch mit medizinischen Masken
Im Zuge des weiterhin hohen Infektionsgeschehens ist es besonders wichtig, Kontakte noch stärker zu reduzieren. Dazu gehört auch, nicht notwendige Behördengänge zu vermeiden und stattdessen Online-Angebote zu nutzen.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler appelliert erneut eindringlich an die Bevölkerung, sich konsequent an die Schutzregeln gegen Corona zu halten und Kontakte weitestgehend zu reduzieren. „Die Kreisverwaltung hat ihre digitalen Angebote im vergangenen Jahr noch einmal umfangreich ausgebaut, so dass den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Serviceleistungen online zur Verfügung steht. Nutzen Sie dies – Sie schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Mitmenschen und unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Pföhler.

Wer dennoch in dringenden Fällen die Kreisverwaltung persönlich aufsuchen muss, für den gelten folgende Regelungen:

  1. Zutritt zur Kreisverwaltung nur mit einem Termin;
  2. Ab sofort Zutritt nur noch mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske); Herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff sind nicht ausreichend;
  3. Bitte ohne Begleitung kommen, damit möglichst wenig Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig anwesend sind.

Viele Angelegenheiten können bereits online unter www.kreis-ahrweiler.de erledigt werden, eine persönliche Vorsprache ist nicht nötig. Die KFZ-Zulassung und die Führerscheinstelle bieten eine Online-Terminvergabe sowie weitere Leistungen digital an, wie beispielsweise alle Standardzulassungsvorgänge oder die Reservierung des Wunschkennzeichens (dazu „I-KFZ online“ anklicken).
 
Insbesondere Abmeldungen können unkompliziert digital selbst erledigt werden. Bei sämtlichen Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2015 neu beziehungsweise wieder zugelassen wurden, findet sich unter der Stempelplakette auf dem Kennzeichen ein verdeckter Sicherheitscode, der beim Entfernen der Plakette zum Vorschein kommt. Darüber hinaus ist auch auf dem Fahrzeugschein ein solcher Code vermerkt. Beide Codes müssen online eingegeben werden. Die anfallende Gebühr kann ebenfalls online bezahlt werden. Danach kann man sich direkt eine Bestätigung über die erfolgte Abmeldung downloaden.

Neben diesen Online-Services besteht weiter die Möglichkeit, Formulare der einzelnen Abteilungen der Kreisverwaltung über die Internetseite herunterzuladen (Bürgerservice – Formularübersicht). Zudem gibt es auf der Website unter dem Namen der Abteilungen detaillierte Übersichten über die benötigten Unterlagen und die Preise der vorzunehmenden Sachbearbeitung. Anträge können per E-Mail oder Post eingereicht werden und müssen nicht persönlich abgegeben werden. Der Briefkasten der Kreisverwaltung befindet sich direkt am Haus.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet auf seiner eigenen Website www.awb-ahrweiler.de die Möglichkeit zur Online-Anmeldung von Sperrabfällen, alle Informationen zu Abfuhrterminen, Gebühren und alle Abfallratgeber zum Download an.

Über den Link https://termine-reservieren.de/termine/ahrweiler können die Bürgerinnen und Bürger bequem und rund um die Uhr online Termine zu ihrem Anliegen bei der KFZ-Zulassung Ahrweiler und den Außenstellen in Adenau, Niederzissen und Sinzig oder der Führerscheinstelle verbindlich reservieren.
Für alle Bereiche und Abteilungen außerhalb der KFZ-Zulassung und der Führerscheinstelle sind Termine unmittelbar mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Mail unter info@kreis-ahrweiler.de zu vereinbaren. Die E-Mail-Adressen sind unter www.kreis-ahrweiler.de zu finden.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: allgrafics Archiv

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