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Patientenverfügung aus medizinischer Sicht

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Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine informierten in Bad Neuenahr-Ahrweiler

59 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen Ende November zur Infoveranstaltung „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ ins Evangelische Gemeindehaus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Eingeladen hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM).

Wertvolle Tipps gaben Sozialpädagogin Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden und Ralph Seeger vom SKFM sowie die Referenten Dr. Thomas Lepping, Chefarzt und ärztlicher Direktor im Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler, und Rechtsanwalt David Schnöger. Zu Beginn stellte Daniela Boy die Betreuungsvereine vor und beschrieb Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Dann erläuterte Rechtsanwalt David Schnöger das neue Ehegattenvertretungsrecht und nannte die rechtlichen Grundlagen einer Patientenverfügung. So verlangen die BGH-Urteile aus den Jahren 2016 und 2017, in einer Patientenverfügung Behandlungswünsche stets im Kontext möglicher Krankheitssituationen zu beschreiben. Ralph Seeger sprach über die Inhalte einer Patientenverfügung und auf welche Weise mögliche Behandlungswünsche aufgelistet werden. In diesem Zusammenhang steuerte Dr. Thomas Lepping Details zur Künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei. In einer palliativen Situation habe der Mensch kein Gefühl von Verhungern oder Verdursten, so der Mediziner. Allerdings sei es wichtig, die Schleimhäute regelmäßig zu befeuchten.

Noch einmal betonte Seeger, wie wichtig es ist, jemanden als Bevollmächtigten zu benennen, der emotional in der Lage ist, die in der Patientenverfügung genannten Wünsche ebenso umzusetzen. Dr. Lepping hob die Wichtigkeit einer Patientenverfügung hervor und beschrieb die Vorgehensweise im Krankenhaus, kommt es zu einer palliativen Situation. Der Mediziner schilderte die Aufgabe des Ethik-Komitees am Krankenhaus Maria-Hilf. Dieses führt ethische Fallbesprechungen durch, ist der Patientenwille nicht geklärt. Dieser soll dann im gemeinsamen Gespräch mit Angehörigen, Ärzten, Pflegemitarbeiterinnen und -mitarbeitern, den Krankenhausseelsorgern, Sozialdienst und weiterem Fachpersonal eruiert werden. Zur Frage, wie eine Patientenverfügung zu erstellen ist, gaben die Referenten zum Schluss einige Hilfestellungen.

Wer mehr über „Vorsorgenden Maßnahmen“ wissen möchte, sollte sich den 28. April 2025 vormerken. An diesem Abend wird es in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler um das Schwerpunktthema „Rechtliche Vertretung“ gehen.

Anmeldungen:

SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
info@skfm-ahrweiler.de, Telefon: 02641 / 20 12 78

Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.
Wolfgang-Müller-Straße 7a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 02641 / 950 63 20

Pressemeldung Caritas Kreis Ahrweiler
Foto: Ralph Seeger

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