Pflichten für Hundehalter – Stadt Sinzig informiert
An einigen Stellen in der Stadt, wie z.B. im Bereich Landskroner Straße/ Hohenstauffen Straße, Kubachweg und dem dahinter angrenzenden westlichen Siedlungsbereich, häufen sich derzeit die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot.
Aufgrund dieser Beschwerden weist das Ordnungsamt der Stadt Sinzig darauf hin, dass diese Verunreinigungen von Gehwegen, Plätzen, Parkanlagen sowie privaten Vorgärten ein unzumutbares Ärgernis darstellen.
Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet. Es wird empfohlen, zur Beseitigung des Hundekots geeignete Beutel mitzuführen. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird.
Mit dem „belloo“-Entsorgungssystem hat die Stadtverwaltung Sinzig an mehreren Orten Behälter mit kostenlosen Plastiktüten aufgestellt. Mit diesen Beuteln kann der Hundekot aufgehoben und in einem Mülleimer entsorgt werden.
Entgegen vielfach falscher Vermutungen ist auch die Verunreinigung von Wiesen und Weideflächen mit Hundekot nicht erlaubt, sondern stellt vielmehr eine erhebliche Gefahrenquelle für die Landwirtschaft dar.
Die Stadtverwaltung Sinzig weist darauf hin, dass durch das hiesige Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Des Weiteren steht es aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern frei, Privatanzeigen oder s a c h d i e n l i c h e Hinweise abzugeben.
Stadtverwaltung Sinzig
Fachbereich Ordnung und Soziales
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