Geschwindigkeitsüberwachung
Aufgrund von Begehrlichkeiten aus der Bevölkerung wurde in den Nachmittagsstunden des 01.04.2022 sowie zur Mittagszeit des 03.04.2022 im Bereich der B 267 zwischen den Ortslagen Dernau und Rech Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In relativer kurzer Zeit mussten jeweils mehrere Geschwindigkeitsverstöße geahndet werden. Bei erlaubten 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wurden auch Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h festgestellt. Die Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler wird die Verkehrsüberwachung an dieser und an weiteren Stellen im Dienstgebiet fortsetzen. Fahren Sie stets vorsichtig und rücksichtsvoll – zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Hauptunfallursachen.
Verkehrskontrollen
Ein 32-jähriger E-Scooter Fahrer aus der Kreisstadt konnte am Freitag, 01.04.2022 gegen 12:15 Uhr in Bad Neuenahr unter Betäubungsmitteleinfluss fahrend festgestellt werden. Darüber hinaus verfügte der versicherungspflichtige E-Scooter über keinen gültigen Versicherungsschutz.
Ein 50-jähriger Pkw-Fahrer aus der Kreisstadt konnte am Samstag, 02.04.2022 gegen 00:30 Uhr unter Alkoholeinfluss im Bereich Grafschaft – Vettelhoven einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.
Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet, die Weiterfahrt wurde jeweils untersagt.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung
Am Freitag dem 01.04.2022 kam es gegen 11.15 Uhr auf einem Parkplatz in Grafschaft – Holzweiler zu einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Die verantwortliche 49-jährige Fahrzeugführerin aus der Grafschaft war demnach alkoholisiert und beschädigte mit ihrem Pkw einen auf dem Parkplatz abgestellten Pkw. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde der Fahrzeugführerin untersagt.
Pressemeldungen Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler
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