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Rattenbekämpfung in der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Rattenbekämpfung in der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Bad Breisig. Im Bereich der Verbandgemeinde Bad Breisig wird in der Zeit vom 1. bis 30. Juni wieder eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Die Köder werden sowohl entlang der Bachläufe als auch im gesamten Kanalnetz ausgelegt.

Personen, deren Grundstücke durch die Rattenplage ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen sind werden gebeten, dies der örtlichen Ordnungsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Zimmer 101,  02633/4568-30 bis zum 24. Mai mitzuteilen, damit auch dort Köder ausgelegt werden können. Die von der Verwaltung beauftragte Fachfirma wird sich dann mit dem jeweiligen Eigentümer in Verbindung setzen und die gemeldeten Privatgrundstücke während der Aktion aufsuchen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Privatgrundstücke nur mit der Einwilligung des Grundstückseigentümers betreten werden.

Das bei der Rattenbekämpfung zur Anwendung kommende Gift ist ansonsten relativ ungefährlich und in kleinen Mengen für Menschen und Haustiere im Allgemeinen unschädlich. Es ist jedoch zu empfehlen, Nutz- und Haustiere von den ausgelegten Ködern fernzuhalten.

Mit der Bekämpfungsaktion wird seitens der Verwaltung die Fachfirma C. Holler GmbH beauftragt, die seit nunmehr drei Jahrzehnten für die Verbandsgemeinde tätig ist.

Gleichwohl werden alle betroffenen Grundstückseigentümer zur Vermeidung von Schäden gebeten, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Damit eine Bekämpfung erfolgreich ist und die Ansiedlung der Nager an anderen Stellen vermieden wird, gilt es für alle Bürger und Bürgerinnen, grundsätzlich bestimmte Regeln zu beachten:

  • Keine Abfälle von zubereiteten Speisen auf den Kompost werfen; 
  • Gelbe Säcke für Ratten unzugänglich lagern;
  • Keine Speisereste über die Kanalisation entsorgen;
  • Lebens- und Futtermittel in verschlossenen Behältern an unzugänglichen Plätzen lagern;
  • Kein übermäßiges Füttern von Enten an Gewässern und Parkanlagen;
  • Durch Schäden entstandene Gebäudeöffnungen reparieren;
  • Kellerfenster  und andere Öffnungen vergittern oder verschließen;
  • Tierhaltung nur in sauberen Stallungen und Käfigen;
  • Abfälle nur in verschlossenen Behältern lagern;
  • Pflanzliche Nahrungsmittelreste nur in unzubereitetem Zustand kompostieren;
  • Grundstücke entrümpeln;
  • Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssysteme; 
  • Anbringen von Giftködern an Kompoststellen;
  • Gräben und Überläufe auf oder am Grundstück sauber halten.

Grundsätzlich gilt auch bei der Rattenbekämpfung: Vorbeugen ist der beste Schutz.
Verantwortlich für die Bekämpfung auf privatem Gelände sind die Wohnungs- bzw. Grundstückseigentümer (§ 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung zu § 8 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz). Die jährliche Ratten-bekämpfungsaktion ist eine freiwillige Aktion der Verbandsgemeinde Bad Breisig.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
– Bürgerdienste, Ordnung und Soziales –

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