Update 8.5.: Verwaltungsgericht lehnt Antrag Gerons ab
Wie der Rhein-Ahr Anzeiger erfuhr, hat das Koblenzer Verwaltungsgericht den Antrag von Andreas Geron auf Prüfung auf Verletzung der Neutralitätspflicht durch Wahlwerbung von Ortsvorsteher Friedsam abgelehnt. Die Kosten für das Verfahren trägt der Antragsteller.
Die Fronten verhärten sich – Verwaltungsgericht wurde eingeschaltet
Sinzig. Zwischen Bürgermeister Andreas Geron (parteilos) und dem Sinziger Ortsvorsteher Reiner Friedsam (FWG) funkt und kracht es gewaltig. Geron, der am 18. Mai als Stadtchef wiedergewählt werden möchte, hat das Verwaltungsgericht eingeschaltet, weil er dem Ortsvorsteher Verstöße gegen dessen Neutralitätspflicht vorwirft. Konkret soll Friedsam offizielle Seiten im Internet und soziale Medien dazu benutzt haben, im laufenden Wahlkampf für den Gegenkandidaten Alexander Albrecht (FWG) zu werben. Das berichtete der Bonner General-Anzeiger. https://ga.de/region/ahr-und-rhein/sinzig/sinzig-geron-wirft-ortsvorsteher-friedsam-verstoss-gegen-neutralitaetsgebot-vor
Der amtierende Bürgermeister und gelernte Jurist Geron hat demnach vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz eine einstweilige Anordnung gegen Friedsam beantragt. Das Gericht solle feststellen, dass der Ortsvorsteher gegen das ihm obliegende Neutralitätsgebot verstoßen habe. Außerdem solle Friedsam untersagt werden, als Ortsvorsteher weiterhin offene oder versteckte Wahlwerbung zu betreiben, berichtet die Zeitung weiter.
Friedsam, der auch FWG-Fraktionschef im Stadtrat ist, wies die Vorwürfe zurück und zeigte sich überrascht von dem juristischen Vorgehen des Bürgermeisters. Er finde es „mehr als komisch, dass Geron mich nicht in einem persönlichen Gespräch auf die Sache aufmerksam gemacht und darum gebeten hat, das zu unterlassen“, sagte er dem General-Anzeiger. Mittlerweile sind einige Posts auf der Facebook-Seite des Ortsvorstehers verschwunden.
Dabei will es die FWG allerdings nicht belassen – und bläst jetzt ihrerseits zum Angriff. Die Freien Wähler werfen im Gegenzug Bürgermeister Geron vor, die städtische Internetseite für seinen Wahlkampf eingespannt zu haben.
Presseartikel der Freien Wähler Sinzig:
Unzulässige Wahlbeeinflussung auf städtischer Homepage
Amtsinhaber verstößt gegen Neutralitätspflicht in seiner Funktion als Bürgermeister
Die FWG-Fraktion ist über das Vorgehen von Andreas Geron irritiert. Als Volljurist geht er gegen den ehrenamtlichen Ortsvorsteher vor und beantragt beim Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Verletzung der Neutralitätspflicht im Vorfeld der Bürgermeisterwahl. Er wirft Ortsvorsteher Reiner Friedsam vor, sein Ehrenamt in verfassungsrechtlicher unzulässiger Weise auszunutzen, berichtet heute der General-Anzeiger Bonn.
Umso erstaunlicher ist es, dass der im Verwaltungsrecht bewanderte Andreas Geron für seine eigenen Wahlveranstaltungen, die in dieser Woche in allen Ortsteilen sowie der Kernstadt stattfinden, dazu öffentlich auf der städtischen Homepage der Stadt Sinzig einlädt.
„Informationsveranstaltung des Bürgermeisters. Andreas Geron informiert über seine erneute Kandidatur sowie über Projekte und Vorhaben.“
zu finden unter der Rubrik Veranstaltungsübersicht für seine sechs Wahlveranstaltungen zu lesen. Möglicherweise werden diese Einträge nach Bekanntwerden dieser Mitteilung zeitnah auf der Homepage der Stadt gelöscht.
Dies stellt gem. der Rechtsauffassung und einschlägiger Urteile eine unzulässige Wahlbeeinflussung dar, so die Auffassung des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB), gem. Handbuch Wahlkampf in RP, Auflage 2018. Solch ein erheblicher Verstoß gegen die Wahlvorschriften hat an anderer Stelle sogar zur Ungültigkeit von Wahlen geführt.
Um dies zu vermeiden, hat die FWG-Fraktion am heutigen Tag die Kommunalaufsicht darüber informiert und um Prüfung gebeten.
Pressemitteilung der FWG-Stadtratsfraktion Sinzig
Zum Hintergrund:
Die FWG, die 2017 den Kandidaten Geron noch weitgehend unterstützt hatte, hat zuletzt deutliche Kritik an dessen Amtsführung und vor allem an seiner Kommunikation geübt sowie mehr Gehör und Gewicht für die Ortsteile gefordert. Als Konsequenz haben die Freien Wähler den ehemaligen Ortsvorsteher von Bad Bodendorf und jetzigen Zweiten Beigeordneten Alexander Albrecht zum Gegenkandidaten für die Wahl am 18. Mai gekürt.
Friedsam hatte 2017 Gerons Wahlkampf gemanagt – mit Erfolg. Doch das Klima zwischen den beiden soll dem Vernehmen nach bereits länger abgekühlt sein. Nun dürfte das Tischtuch endgültig zerschnitten sein.
MR + AG