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Rechtsanwalt erklärt die „Rechtliche Vertretung“

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59 Personen informierte der SKFM in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung, z.B. in medizinischen, finanziellen oder behördlichen Dingen. Trotz des schönen Wetters folgten 59 Personen den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für soziale Dienste, in der Katholischen Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Gleich zu Beginn stellte Ralph Seeger die Aufgaben des Betreuungsvereins vor, während Rechtsanwalt David Schnöger das neue Ehegattenvertretungsrecht nach § 1358 BGB erläuterte. Und er stellte klar, dass trotz der möglichen rechtlichen Vertretung der Eheleute untereinander in Gesundheitlichen Angelegenheiten eine weitergehende rechtliche Vertretungsregelung notwendig ist. Im Anschluss erklärte der Rechtsanwalt die wichtigsten Punkte einer Vorsorgevollmacht, dass der Verfasser einer Vorsorgevollmacht z.B. geschäftsfähig sein muss. Auch Form und Inhalt eines solchen Dokuments sind entscheidend. Näher ging Rechtsanwalt Schnöger auf die Sonderbestimmungen § 1829, 1831 u. 1832, weshalb auch ältere Vollmachten einer Prüfung unterzogen werden sollten, inwieweit dort ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB – alt 1906a BGB – Erwähnung finden oder nicht. Außerdem sei es notwendig, bei der öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht auf gewissen Formerfordernisse zu achten und diese durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler durchführen zu lassen, damit z.B. bei einem späteren Umzug ins Heim Grundstücksgeschäfte oder der Verkauf des Hauses problemlos abgewickelt werden können.

Im nächsten Teil ging Ralph Seeger auf das Thema Betreuungsverfügung ein und erläuterte, was sich durch die Betreuungsrechtsreform im Betreuungsrecht verändert hat. Mit der Reform konnten die Rechte betreuter Personen gestärkt, ihre Selbstbestimmung gesteigert werden, womit betreute Personen jetzt auch mehr in die sie betreffenden Angelegenheiten eingebunden sind.

Hervorragend“ fanden die Teilnehmenden die Veranstaltung und dankten den beiden „sehr versierten Dozenten“ David Schnöger und Ralph Seeger. Insbesondere lobten sie, dass die oft schwierigen guten und wichtigen Informationen „ansprechend und kurzweilig“ vermittelt wurden. Jeder sollte einmal diese Veranstaltung besuchen, so das allgemeine Urteil. 

Wer mehr zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erfahren möchte oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich in Verbindung setzen mit:

Pressemeldung SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Foto: Ralph Seeger

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