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Rock am Ring 2025 – Verbot von Drohnenflügen

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Festival Rock am Ring 2025 – Verbot von Drohnenflügen (temporäre Betriebseinschränkung)

Am Festivalwochenende Rock am Ring 2025 (06.06. bis einschließlich 09.06.2025) ist aufgrund von § 21 h Abs. 3 Nr. 11 LuftVO der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen – sogenannten Drohnen – über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verboten. Eine Übersichtskarte zum behördlichen Einsatzgebiet ist hier abrufbar: https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/notam-d1380-25-am-nuerburgring/)

Das Verbot gilt für alle Arten von Drohnen. Wer trotzdem ein Flugmodell oder Unbemanntes Luftfahrtsystem (ULS) aufsteigen lässt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, auch ist in solchen Fällen damit zu rechnen, dass Kosten für Polizeieinsätze anfallen und die Fluggeräte sichergestellt werden.

Polizei und Veranstalter appellieren daher an alle Drohnen-Piloten, ihre Fluggeräte am Boden zu belassen. Neben dem Einsatz von polizeilichen Drohnen wird an neuralgischen Punkten, insbesondere an den jeweiligen Eingängen zum Festivalgelände, stationäre Videotechnik temporär eingesetzt. Der Einsatz der Drohne und der Videokameras, die Aufzeichnung und spätere Löschung erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (LfDI).

Pressemeldung Polizeipräsidium Koblenz
Foto: Archivbild

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