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Tipps für Haus- und Grundstückseigentümer

VG Altenahr. Durch die Regenfälle der vergangenen Tage waren im Gebiet der Verbandsgemeinde Altenahr vereinzelt Probleme mit der Ableitung von Oberflächenwasser zu beobachten. Stark- und Dauerregen-Schutzmaßnahmen erfordern auch die aktive Mitarbeit von Grundstücks- und Gebäudeeigentümern.
An der Zufahrt zum temporären Rathaus auf dem Altenahrer Roßberg beispielsweise floss noch mehrere Tage nach den Regenfällen Oberflächenwasser von den umliegenden Wiesen ein stetiges Rinnsal die Einfahrt des tieferliegenden Rathausgeländes hinunter und wurde dort über eine Entwässerungsrinne in einen Hofeinlauf abgeleitet. Ein ähnliches Bild bot sich entlang der Bundesstraße 257 von der Kalenborner Höhe Richtung Altenahr. Auch hier leiteten noch Tage nach dem Regen die seitlichen Entwässerungsrinnen Wasser von den Wiesen bis zum nächsten Straßeneinlauf ab.
Die Straßeneinläufe werden, je nach Zuständigkeit, entweder vom Personal des Landesbetriebs Mobilität (LBM) oder von den Bauhöfen der Ortsgemeinden immer wieder kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. Trotz aller Vorkehrungen kann es passieren, dass insbesondere nach Starkregen Oberflächenwasser nicht wie vorgesehen abgeleitet werden kann. Durch Dreck und Blütenlaub kann es zu Behinderungen des Wasserabflusses kommen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr weist darauf hin, dass nicht funktionstüchtige Straßeneinläufe über den Schadensmelder auf der Homepage der Verbandsgemeinde Altenahr (www.altenahr.de/de/rathaus-gemeinderaete/buergerservice/schadensmeldung) gemeldet werden können.

Eine nicht unerhebliche Zahl von Problemen auf Grundstücken und in Gebäuden ist allerdings auch auf mangelnde private Vorsorge zurückzuführen. Wassereintritt in Gebäuden hat nicht selten seine Ursache in nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen von Eigentümerinnen und Eigentümern. Experten empfehlen, in den Hausanschlussleitungen zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentwässerung entsprechend zugelassene Rückstauklappen zu installieren. Vorhandene Rückstauklappen sollten unbedingt in den vorgeschriebenen Intervallen der Hersteller durch Fachunternehmen, wie etwa Installateure, Kanalbaufirmen oder Rohrreinigungsbetreibe, geprüft und gewartet werden. Nur so kann die zuverlässige Funktion der Rückstauklappen gewährleistet werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, etwaige private Einläufe für Oberflächenwasser auf Grundstücken ebenfalls regelmäßig zu kontrollieren und freizuhalten. Vorhandene Bodenausläufe in Gebäuden unterhalb der Rückstauebene (diese stellt die Straßenoberfläche dar) sind ebenfalls entsprechend von den Eigentümern abzusichern. Auch die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten durch Beseitigung von versiegelten Vorgarten-, Abstell- und Gartenflächen kann die Folgen von Stark- und Dauerregen lindern. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Rahmen der Eigenvorsorge die jeweiligen Möglichkeiten zu prüfen oder prüfen zu lassen und bei Bedarf entsprechend umzusetzen oder zu veranlassen.

Pressemeldung Verbandsgemeinde Altenahr
Foto: Thorsten Trütgen / VG Altenahr

Veranstaltungen zur Flut

 

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