Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Sinzig neu zu besetzen
Im Schiedsamtsbezirk Sinzig sind in diesem Jahr das Amt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die Schlichtung in Privatklagesachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses.
Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Schiedsmann oder Schiedsfrau kann werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und nicht unter Betreuung steht, zwischen 25 und 70 Jahre alt ist, im Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz hat und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die Amtszeit für dieses Ehrenamt beträgt fünf Jahre.
Ihre Bewerbung für das Amt der Schiedsperson oder der stellvertretenden Schiedsperson können Sie bis spätestens 31.08.2018 schriftlich richten an die Stadt Sinzig, Fachbereich I, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus Sinzig unter Tel. (02642) 4001-56 oder 4001-25.
Pressemeldung Stadt Sinzig
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