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Antragstellung auch online möglich

Die Schulbuchausleihe ohne Gebühr ist für Schülerinnen und Schüler möglich, deren Sorgeberechtigte ein Einkommen unterhalb einer gesetzlich bestimmten Einkommensgrenze nachweisen. Wer im kommenden Schuljahr 2025/2026 an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen möchte, kann dafür noch bis zum 17. März 2025 einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen. Dieser Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler ist für folgende Schulen zuständig:

  • Philipp-Freiherr-von-Boeselager-Realschule plus Ahrweiler
  • Hocheifel Realschule plus und Fachoberschule Adenau
  • Erich-Klausener-Gymnasium Adenau
  • Peter-Joerres-Gymnasium Ahrweiler
  • Are-Gymnasium Bad Neuenahr
  • Rhein-Gymnasium Sinzig
  • Integrierte Gesamtschule Remagen
  • Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler (nur Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium und Berufsoberschule).

Alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen haben bereits entsprechende Informationen zur unentgeltlichen Schulbuchausleihe erhalten. Diese sind auch online unter www.kreis-ahrweiler.de/schulbuchausleihe abrufbar. Unter diesem Link ist auch der Online-Antrag zu finden.
Weitere Informationen erteilt Claudia Struck, Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement, unter Telefon 02641 / 975- 2059 oder Doris Ohlert unter Telefon 02641 / 975-241 sowie per E-Mail an schulbuchausleihe@kreis-ahrweiler.de.

Hinweis

Der Anmeldezeitraum für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr folgt später in der Zeit vom 16. Mai bis 12. Juni 2025. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 15. Mai 2025 an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archivbild

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