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Schule für Fünftklässler – Die Eltern können sich für eine Schullaufbahn entscheiden

Neues Schuljahr: Bei Engpässen greift Nachmeldeverfahren

Realschulen plus, Gymnasien und IGS Remagen informieren Eltern von angehenden Fünftklässlern

Die Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen für die Neuanmeldungen der Fünftklässler zum Schuljahr 2015/2016 haben begonnen. Die Schulen in Kreisträgerschaft – also die staatlichen Realschulen plus und die staatlichen Gymnasien sowie die Integrierte Gesamtschule Remagen (IGS) – werden die Eltern der derzeitigen Viertklässler mit einem Merkblatt informieren. Das meldet die Kreisverwaltung Ahrweiler.

Die wichtigsten Punkte lauten: Die Eltern können sich für eine Schullaufbahn entscheiden. Die Anmeldung an der Wunsch-Schule bedeutet jedoch nicht immer, dass ihr Kind dort aufgenommen werden kann. Wenn in Einzelfällen eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen kann, greift ein Nachmeldeverfahren.

Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich mit der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird.

Anmeldung ist also nicht gleich Aufnahme. Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme, und zwar aufgrund der Aufnahmekapazität. Diese hängen davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist.

IGS: Losverfahren bei mehr als 100 Anmeldungen
Das Anmeldeverfahren der Integrierten Gesamtschule ist vorgezogen und findet in der Zeit vom 30. Januar bis 7. Februar 2015 statt. Werden mehr als 100 Kinder angemeldet, entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit einem Aufnahmeausschuss, welche Kinder aufgenommen werden; nach den gesetzlichen Vorschriften wird dabei ein Losverfahren angewandt. Damit ein angemessener Anteil leistungsstärkerer und -schwächerer Schülerinnen und Schüler erreicht wird, ist bei der Aufnahme nach Leistungsgruppen zu differenzieren. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen ergibt sich aus der Summe der Noten des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Innerhalb der Leistungsgruppen werden Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Ahrweiler bevorzugt aufgenommen.

Die Entscheidung über Aufnahme beziehungsweise Nicht-Aufnahme wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Nicht-Aufnahme bleibt genügend Zeit, das Kind im Rahmen der regulären Anmeldefrist an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule plus oder Gymnasium) anzumelden.

Realschulen plus und Gymnasien: Geordnetes Nachverteilungsverfahren
Für die Anmeldung an den Realschulen plus und Gymnasien gilt folgendes Verfahren: Wenn an einer Schule die Anmeldungen höher sind als die Aufnahmekapazitäten, beginnt unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist (28. Februar 2015) ein geordnetes Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien. Wichtigster Punkt ist die räumliche Zuordnung unter Einbindung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges. Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein. Auf dieser Grundlage wird Schülern dann gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Vorsorglich an Alternativschule denken
Die Eltern sind zur Angabe einer Alternativschule rechtlich nicht verpflichtet. Der Kreis rät jedoch, sich rein vorsorglich frühzeitig Gedanken über eine Alternativschule zu machen. Auf dem gelben Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig eingetragen werden. Den Schulen erleichtert dies die Abstimmung untereinander.

 

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