Schwarzwildschäden im bebauten Bereich
Im Frühjahr und Herbst ist nicht nur für Autofahrer erhöhte Vorsicht geboten, wenn Schwarzwild auf einmal unverhofft auf die Straßen stürmt. – Schwarzwildschäden
Auch die Grundstückseigentümer sind in diesen Zeiten aufgefordert, ein besonderes Augenmerk auf ihren Besitz zu richten, denn für die Vermeidung von Wildschäden ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich, z.B. durch Bau eines geeigneten Zaunes.
Ersatzpflichtig für Wildschäden ist grundsätzlich die zuständige Jagdgenossenschaft oder der Jagdpächter, wenn es sich um eine landwirtschaftliche Fläche handelt.
Bei Wildschäden in bebauten Gebieten besteht gemäß Jagdgesetz jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz durch die Jagdgenossenschaft oder die öffentliche Hand.
Bei Schäden an landwirtschaftlichen Grundstücken ist das Ordnungsamt,
Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, Tel. 02642/4001-0 zu informieren und für die Einleitung des Verfahrens zur Regulierung des Wildschadens zuständig.