Wichtiger Hinweis der SGD Nord
SINZIG. Die SGD Nord weist die Stadt Sinzig darauf hin, dass Arbeiten am Gewässer und im unmittelbaren Uferbereich ausschließlich durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. nur mit ihrer Zustimmung beauftragt bzw. angeordnet werden und anderweitige Arbeiten unterlassen werden. Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich Maßnahmen, die ggf. immer noch zur Abwehr von Gefahren, wie z.B. Hangrutschungen u.ä. erforderlich sind.
Pressemitteilung der Stadt Sinzig
Foto: Archiv Gottschalk