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SGD Nord kontrollierte Aufbewahrung von Feuerwerksartikeln

SGD Nord sorgt für einen sicheren Start ins neue Jahr

Ende des vergangenen Jahres hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord wieder die Aufbewahrung von Feuerwerksartikeln stichprobenartig kontrolliert, denn im nördlichen Rheinland-Pfalz ist sie für die Marktüberwachung zuständig. Bei den Kontrollen wurde unter anderem geprüft, ob die Feuerwerksartikel die notwendige Registriernummer sowie die CE-Kennzeichnung besitzen. Für den Verbraucher sind diese Kennzeichen Hinweise auf einen geprüften und sicheren Artikel. Erfreulicherweise wurden bei den etwa 140 kontrollierten Geschäften keine Artikel ohne Zulassung gefunden.

Geringfügige Beanstandungen gab es bei der Lagerung, für die besondere Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen gelten. Feuerlöscher müssen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Hier fehlte teilweise die Kennzeichnung zum ausdrücklichen Rauchverbot beziehungsweise zum Verbot des offenen Feuers oder es waren Fluchtwege zugestellt. Nach den Hinweisen durch die Experten der SGD Nord konnten diese Gefahrenquellen behoben werden.

Auch beim nächsten Jahreswechsel wird die SGD Nord wieder ihren Beitrag zur Sicherheit bei Feuerwerksartikel leisten.

Pressemeldung SGD Nord
Grafik: Gottschalk / allgrafics

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