pressespiegel


Ausgabe KW 10 2006
Der schnelle Überblick
Rabattmarken und Aktivhasen gewinnen
Rabattmarken und Aktivhasen gewinnen
Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadtwerke informieren
Öffentliche Bekanntmachung 1
Öffentliche Bekanntmachung 2
Öffentliche Bekanntmachung 3
Öffentliche Bekanntmachung 4
Öffentliche Bekanntmachung 5
Jagdgenossenschaft Westum
Wahlbekanntmachung
TIERKADAVER
WILDFÜTTERUNG
Kirchen in Worms
Kurt Beck in Remagen
Rheinland-Pfalz hat drittniedrigste Arbeitslosenquote
Das komplette VHS Programm
auf den Seiten der Stadt
der vergangenen Wochen


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Schlagzeilen
Rabattmarken und Aktivhasen gewinnen

Aktivhase auf der Bachovenstrasse

Sinzig. Die vom Sinziger Stadtmarketing initiierte Rabattmarkenaktion
„Barbarossamärkchen“ findet
außerordentlich großes Interesse. Diese zufriedene Bilanz zieht Sebastian Römer, der als Sinziger Wirtschaftsförderer die Abwicklung des
Kundensystems wahrnimmt.


Seit Mitte Juli 2005 läuft die Aktion und seitdem haben die über 50 teilnehmenden Betriebe bereits rund 70.000 Märkchen erworben. Anhand des Rücklaufs kann der Erfolg gesehen werden. Bislang wurden rund 400 volle Heftchen im Büro für Stadtmarketing eingereicht. Das entspricht einem Betrag von 175.000 Euro. Geld, das in Sinzig ausgegeben wurde und nicht woanders.


Jetzt wieder gewinnen

Der Kunde bekommt übrigens nicht nur einen Rabatt, sondern er kann auch noch kräftig gewinnen. Beim letzten Weihnachtsmarkt wurden
schon einmal Einkaufsgutscheine im Wert von 700,00 € ausgespielt. Beim diesjährigen Aktivhasen-Gewinnspiel am 15.04.2006 werden neben den attraktiven Gewinnen der Aktivgemeinschaft noch weitere Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 500,00 €  auf dem Markt in Sinzig ausgelost. Gute Gründe, bis dahin Rabattmärkchenhefte voll zu kleben sowie ab Anfang März beim Einkauf die Aktivhasen in den Schaufenstern der Innenstadt zu suchen, um so am Ostersamstag gute Chancen auf einen der attraktiven Gewinne zu erhalten. Alle Rabattheftchen, die seit dem Weihnachtsmarkt eingelöst wurden, sind dann in der Lostrommel. „Wieder einmal ein gutes Beispiel, wie die Kunden in Sinzig profitieren, wenn Aktivgemeinschaft und Stadtmarketing ihre Ideen und Konzepte verknüpfen“, so der Vorsitzende der Aktivgemeinschaft Reiner Friedsam. Alles getreu dem selbstbewussten Stadtmotto „Sinzig ist mehr“.



Aktivhase auf der Bachovenstrasse

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  Aus der Stadt  
Rabattmarken liegen voll im Trend - Bei den Aktivhasen gewinnen


Sinzig. Die vom Sinziger Stadtmarketing initiierte Rabattmarkenaktion „Barbarossamärkchen“ findet außerordentlich großes Interesse. Diese zufriedene Bilanz zieht Sebastian Römer, der als Sinziger Wirtschaftsförderer die Abwicklung des Kundensystems wahrnimmt. Seit Mitte Juli 2005 läuft die Aktion und seitdem haben die über 50 teilnehmenden Betriebe bereits rund 70.000 Märkchen erworben. Anhand des Rücklaufs kann der Erfolg gesehen werden. Bislang wurden rund 400 volle Heftchen im Büro für Stadtmarketing eingereicht. Das entspricht einem Betrag von 175.000 Euro. Geld, das in Sinzig ausgegeben wurde und nicht woanders.
„Wir nutzen mit den Marken den Trieb der Jäger und Sammler“ so Römer scherzhaft, denn er kann durchaus erkennen, dass viele Familien sich derart auf die Marken eingestellt haben, dass sie schon mehrere volle Hefte einreichten. Sie nutzen also ganz klar für ihren Einkauf gezielt Geschäfte, die sich an der Rabattaktion beteiligen. Natürlich kann er nicht nachweisen, dass das Geld nicht ohnehin in Sinzig ausgegeben worden wäre, doch ein Blick auf die einreichenden Kunden zeigt eher, dass die Sache anders liegt. Es sind nämlich auch viele Hefte von auswärts dabei. „Kunden aus dem Umland wurden motiviert, Sinzig als Einkaufs- und Dienstleistungsstadt zu entdecken“ ist sich auch der Bürgermeister sicher.

Gutscheinheft für Neubürger

Die beteiligten Geschäfte händigen dem Kunden grundsätzlich pro 5 Euro Einkauf ein Märkchen aus. In den teilnehmenden Gaststätten gibt es ein Märkchen je Hauptgericht. Einige Geschäfte, die auch andere Rabattsysteme betreiben, beschränken die Markenausgabe, aber auch hier gibt es für den Kunden noch einen Profit. Das volle Heft wird wieder zum Einkaufsgutschein, denn es kann in einem der teilnehmenden Betriebe wieder auf einen Einkauf mit dem Wert von 10,00 € pro Heft

eingelöst werden. Dieser Betrag wird dem Händler dann wieder vom Sonderkonto auf dem die Gelder vom Markenkauf deponiert wurden, in bar erstattet. Ein System der kurzen Wege. Erhältlich sind die Marken in den Betrieben, welche die große gelbe Barbarossamarke auf dem Schaufenster haben

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Jetzt wieder gewinnen

Der Kunde bekommt übrigens nicht nur einen Rabatt, sondern er kann auch noch kräftig gewinnen. Beim letzten Weihnachtsmarkt wurden
schon einmal Einkaufsgutscheine im Wert von 700,00 € ausgespielt. Beim diesjährigen Aktivhasen-Gewinnspiel am 15.04.2006 werden neben den attraktiven Gewinnen der Aktivgemeinschaft noch weitere Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 500,00 €  auf dem Markt in Sinzig ausgelost. Gute Gründe, bis dahin Rabattmärkchenhefte voll zu kleben sowie ab Anfang März beim Einkauf die Aktivhasen in den Schaufenstern der Innenstadt zu suchen, um so am Ostersamstag gute Chancen auf einen der attraktiven Gewinne zu erhalten. Alle Rabattheftchen, die seit dem Weihnachtsmarkt eingelöst wurden, sind dann in der Lostrommel. „Wieder einmal ein gutes Beispiel, wie die Kunden in Sinzig profitieren, wenn Aktivgemeinschaft und Stadtmarketing ihre Ideen und Konzepte verknüpfen“, so der Vorsitzende der Aktivgemeinschaft Reiner Friedsam. Alles getreu dem selbstbewussten Stadtmotto „Sinzig ist mehr“.




Aktivhase auf der Bachovenstrasse



Öffentliche Bekanntmachung:

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes;

Öffentliche Bekanntmachungen; Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes, Reg.-Nr. 38/2006, ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Westum Flur 4 Flurstück 19, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche, Zwischen den Hohlen , 1.1409 ha, Land-/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 8 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 3.5,
Wilhelmstraße 24 - 30,
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler,
schriftlich und unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.





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Die Stadtwerke Sinzig informieren

Entprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde eine periodische Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt. Das Ergebnis ergab keinen Grund zur Beanstandung und ist gem. § 21 TrinkwV nachfolgend dargestellt.

Klicken Sie hier.

Hinweis: Der Stadtteil Franken wird über die benachbarte Verbandsgemeinde Bad Breisig versorgt. Aus diesem Grund erfolgt
hierfür eine gesonderte Darstellung. Das sonstige Stadtgebiet wird einheitlich aus der eigenen Wassergewinnung in der "Niederau" versorgt. Für alle Stadtteile außer Franken gelten daher die Werte für "Sinzig".
Sinzig, den 10.03.2006
gez.
Lischwé
Werkleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Gemeindestraßen
Widmung der Gemeindestraße „Am Sonnenberg tlw.“ Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland – Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), in der derzeit gültigen Fassung, wird in der Stadt Sinzig die nachstehende Straße als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziffer 3, Buchstabe a) des Landesstraßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Die amtliche Bezeichnung der gewidmeten Straße lautet „Am Sonnenberg“. Die Verkehrsanlage „Am Sonnenberg tlw.“ besteht aus den Flurstücken Nr. 244 und 245 in der Gemarkung Bodendorf, Flur 5, im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sonnenberg – Westlicher Teil, 1. Änderung“. Straßenanfang ist in westlicher Richtung die Einmündung „Hauptstraße“. Das Straßenende bildet in östlicher Richtung die Grenze des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg – Westlicher Teil, 1. Änderung“ bzw. der Übergang in den bereits hergestellten Bereich der Verkehrsanlage „Am Sonnenberg“.

Die Verkehrsübergabe und die amtliche Bezeichnung der Straße ist erfolgt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der Stadt Sinzig, „Sinziger Zeitung“, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, in 53489 Sinzig, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die schriftliche Einlegung des Widerspruchs kann auch unter der Anschrift Stadtverwaltung Sinzig, Postfach 13 52, 53477 Sinzig erfolgen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, in 53474 Bad Neuenahr – Ahrweiler, eingelegt wird.

53489 Sinzig, 12. März 2006
Stadt Sinzig
i.V.: Hager 1. Beigeordnete


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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Gemeindestraßen
Widmung der Gemeindestraße „Hauptstraße tlw.“ Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland – Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), in der derzeit gültigen Fassung, wird in der Stadt Sinzig die nachstehende Straße als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziffer 3, Buchstabe a) des Landesstraßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Die amtliche Bezeichnung der gewidmeten Straße lautet „Hauptstraße“. Die Verkehrsanlage „Hauptstraße tlw.“ besteht aus dem Flurstück Nr. 247 in der Gemarkung Bodendorf, Flur 5, im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sonnenberg – Westlicher Teil, 1. Änderung“. Straßenanfang ist in westlicher Richtung der Übergang „Außenbereich/ Bebauungsplan „Am Sonnenberg – Westlicher Teil, 1. Änderung“. Das Straßenende bildet in östlicher Richtung die Grenze des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg – Westlicher Teil, 1. Änderung“ bzw. der Übergang in den bereits hergestellten Bereich der Verkehrsanlage „Hauptstraße“.

Die Verkehrsübergabe und die amtliche Bezeichnung der Straße ist erfolgt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der Stadt Sinzig, „Sinziger Zeitung“, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, in 53489 Sinzig, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die schriftliche Einlegung des Widerspruchs kann auch unter der Anschrift Stadtverwaltung Sinzig, Postfach 13 52, 53477 Sinzig erfolgen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, in 53474 Bad Neuenahr – Ahrweiler, eingelegt wird.

53489 Sinzig, 12. März 2006
Stadt Sinzig
i.V.: Hager 1. Beigeordnete


Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Gemeindestraßen
Widmung der Gemeindestraße „In den Dreizehnmorgen“ Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland – Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), in der derzeit gültigen Fassung, wird in der Stadt Sinzig die nachstehende Straße als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziffer 3, Buchstabe a) des Landesstraßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Die amtliche Bezeichnung der gewidmeten Straße lautet „In den Dreizehnmorgen“. Die Verkehrsanlage „In den Dreizehnmorgen“ besteht aus den Flurstücken Nr. 265 und 266 in der Gemarkung Bodendorf, Flur 5, im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sonnenberg – westlicher Teil, 1. Änderung“.
Straßenanfang ist in südwestlicher Richtung die Einmündung „Hauptstraße“ bzw. in nordwestlicher Richtung die Einmündung „Am Sonnenberg. Das Straßenende bildet in südöstlicher Richtung ebenfalls die Einmündung in die „Hauptstraße“, in nordöstlicher Richtung die Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 265 und 252 (Verbindungsweg zwischen „In den Dreizehnmorgen“ und „Am Sonnenberg“).

Die Verkehrsübergabe und die amtliche Bezeichnung der Straße ist erfolgt.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der Stadt Sinzig, „Sinziger Zeitung“, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, in 53489 Sinzig, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die schriftliche Einlegung des Widerspruchs kann auch unter der Anschrift Stadtverwaltung Sinzig, Postfach 13 52, 53477 Sinzig erfolgen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, in 53474 Bad Neuenahr – Ahrweiler, eingelegt wird.

53489 Sinzig, 12. März 2006
Stadt Sinzig
i.V.: Hager 1. Beigeordnete


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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Parkflächen
Widmung der Parkflächen im Baugebiet „Am Sonnenberg – Westlicher Teil“ Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland – Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), in der derzeit gültigen Fassung, werden in der Stadt Sinzig die nachstehenden Flächen im Sinne des § 3 Ziffer 3, Buchstabe a) des Landesstraßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

1. Gemarkung Bodendorf, Flur 5, Flurstück Nr. 248
2. Gemarkung Bodendorf, Flur 5, Flurstück Nr. 261
3. Gemarkung Bodendorf, Flur 5, Flurstück Nr. 262
4. Gemarkung Bodendorf, Flur 5, Flurstück Nr. 263.

Die Verkehrsübergabe und die amtliche Bezeichnung der Flächen ist erfolgt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der Stadt Sinzig, „Sinziger Zeitung“, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, in 53489 Sinzig, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die schriftliche Einlegung des Widerspruchs kann auch unter der Anschrift Stadtverwaltung Sinzig, Postfach 13 52, 53477 Sinzig erfolgen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, in 53474 Bad Neuenahr – Ahrweiler, eingelegt wird.

53489 Sinzig, 12. März 2006
Stadt Sinzig
i.V.: Hager 1. Beigeordnete
Öffentliche Bekanntmachung

Satzung vom 09.02.2006 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sinzig vom 15.07.2004, nebst 1.Änderung der Hauptsatzung zur Euroanpassung vom 03.07.2001 nebst 2. Änderung der Hauptsatzung vom 20.03.2002 nebst 3. Änderung der Hauptsatzung vom 15.07.2004 (4. Änderungssatzung) Artikel 1 § 6 Art und Zusammensetzung der Ausschüsse (1)
Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse
Streichung Ältestenrat sowie Streichung des Absatzes 4. § 6 a Bildung eines Ältestenrates entsprechend den Bestimmungen des § 34 a der Gemeindeordnung.
Dem Ältestenrat gehören an der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden bzw. Stellvertreter; die Ratsmitglieder, deren politische Gruppierung nur durch ein Mandat im Rat vertreten ist sowie die Beigeordneten mit beratender Funktion.
Der Ältestenrat berät insbesondere den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und den Ablauf der Sitzungen des Stadtrates. § 8 Aufgaben der Ausschüsse mit abschließender Änderung wird wie folgt geändert: Abs. 3 Buchstabe c) Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer Wertgrenze von 25.000 EUR vorbehaltlich der Regelung des § 9 Abs. 1 Buchstabe c u. d wird die Beschlussfassung dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss übertragen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sinzig, den 09.02.2006 gez. (Kroeger) Bürgermeister Hinweis gem. § 24 Abs. 6 GemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, die der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Sinzig, den 09.02.2006

gez. (Kroeger)
Bürgermeister


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Einladung

zur öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Westum am

Mittwoch, den 05. April 2006, 19.30 Uhr,
in der Gaststätte Herges


Tagesordnung:

  1. Abnahme der Jahresrechnung 2005
  2. Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2006
  3. Verwendung der Jagdpacht 2006
  4. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

gez. Schneider
Jagdvorsteher


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Öffentliche Bekanntmachung

S a t z u n g zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes „Westum Teil I“, Gemarkung Westum (vereinfachte Änderung).

Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen wird die Bebauungsplanurkunde als Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes „Westum Teil I“, Gemarkung Westum, die mit Bescheid der Kreisverwaltung Ahrweiler genehmigt und nach ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) am 9.6.1994 rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert: § 1 Für den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes in der Gemarkung Westum, wird folgendes geändert:
„Änderung: Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, sofern sie im Katalog des § 62 LBauO aufgeführt sind und die Grundflächenzahl von 0,4 pro Grundstück eingehalten wird“.
Die Änderungsplanung ist Bestandteil der Satzung.
Die Begründung wird anerkannt. § 2 Mit der in § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird diese vereinfachte Änderung (Satzung) rechtsverbindlich.
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) einschließlich der Berichtung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 16.1.1998 (BGBl. I. S. 137) – bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung (GemO) Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ...

- 2 - 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hinweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. 4 des Baugesetzbuches Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung vorlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Sinzig als dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.

Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung liegen bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg 1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.

53489 Sinzig, 6. März 2006
Stadtverwaltung Sinzig
Bürgermeister


Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebungsbeschluss
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Haus Maranatha“ in Sinzig-Bad Bodendorf

Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 9.2.2006 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 28.10.1999 beschlossen. Da das Vorhaben seitens des Vorhabensträgers sowie der politischen Gremien der Stadt Sinzig nicht weiter verfolgt wird, wird das Aufstellungsverfahren hiermit förmlich beendet. 53489 Sinzig, 15. Feb. 2006 Stadt Sinzig gez. Bürgermeister


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Arbeitskreise Mutterkuhhalter Rhein-Mosel-Eifel und Westerwald

Die Arbeitskreise für Mutterkuhalter und Rindfleischerzeuger am DLR Wester- wald-Osteifel führen am 31.03.2006 eine Busfahrt zur Fleischrinder-Nacht des Fleischrinder-Herdbuches nach Hamm durch. Die Kosten für Bus und Essen belaufen sich auf 25,- bis 35,- € (Je nach Teil- Nehmerzahl. Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis spätestens 17. März 06. Für nähere Informationen rufen Sie uns bitte an: Tel.: 02602/9228-24 (Rüdiger Klermund, DLR WW-O) Tel.: 02602/9228-44 (Thomas Schwager, DLR WW-O)

Wahlbekanntmachung


I.

Am Sonntag, dem 26. März 2006

findet die

Wahl zum 15. Landtag von Rheinland-Pfalz

statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

II.

Die Gemeinde ist in folgende 11 Stimmbezirke eingeteilt:
Stimmbezirk 101 - Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Bad Bodendorf, die südlich der Ahrtalstraße (Kurgebiet) wohnen:

Am Kurgarten, Asternweg, Bäderstraße, Dahlienweg, Freiherr-vom-Stein-Straße, Goldguldenweg, Heinrich-Lersch-Weg, Josef-Hardt-Allee, Nelkenweg, Pastor-Fey-Straße, Rosenstraße, Schiller-straße, Schubertstraße, Vorm Buchholz.

Wahlraum:  Am Kurgarten 26, Saal Seniorenheim
____________________

Stimmbezirk 102 - Wahlbenachrichtigung aus dem Stadtteil Bad Bodendorf, die nördlich der Ahrtalstraße (alter Ortskern) wohnen:

Ahrtalstraße, Ahrweg, Am Finkenstein, Am Rotberg, Amselweg, Am Sonnenberg, Bahnhofstraße, Buchfinkenweg, Gartenstraße, Mörikeweg, Moselstraße, Naheweg, Peterstal, Saarstraße, Wein-bergstraße, Zeisigweg, Hauptstraße, Heerweg, Im Ellig, Im Meisengarten, Mittelweg

Wahlraum:  Grundschule Bad Bodendorf
____________________

Stimmbezirk 201 - Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Franken

Wahlraum:  Gemeinde- und Jugendhaus Franken
____________________

Stimmbezirk 301 - Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Koisdorf

Wahlraum:  Gemeinde- und Jugendhaus Koisdorf
____________________

Stimmbezirk 401 - Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Löhndorf

Wahlraum:  Gemeinde- und Jugendhaus Löhndorf
____________________

Stimmbezirk 501 - Sinzig Stadt; Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:

Am Dorn, Boffertsweg, Brühlsweg, Dattenbergerweg, Eichendorffstraße, Entenweiherweg, Friedrich-Spee-Straße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Im Wiesengrund, In den Ahrwiesen, Industrie-straße, Kantstraße, Kranzweiherweg, Leubsdorfer Straße, Linzer Straße, Mosaikweg, Pestalozzi-straße, Peter-Zepp-Straße, Privatweg, Rheinallee, Rastenweg, Sandkauler Weg, Trifterweg, Weidenweg

Wahlraum:  Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 1
____________________

Stimmbezirk 502 - Sinzig Stadt; Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:

Alfred-Ott-Straße, Am Teich, Beethovenstraße, Bodendorfer Straße, Burggrafenstraße, Dreifaltig-keitsweg, Grüner Weg, Herzog-von-Jülich-Ring, Hohenstaufenstraße, Kölner Straße, Kolping-straße, Kripper Straße, Kuhbachweg, Landskroner Straße, Reinald-von-Dassel-Straße, Roland-straße, von-Are-Straße

Wahlraum:  Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 2
____________________

Stimmbezirk 503 - Sinzig Stadt; Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:

Am Hellenberg, Auf dem Strengel, Ausdorfer Straße, Berliner Straße, Breslauer Straße, Eulen-gasse, Königsberger Straße, Koisdorfer Straße, Milchgasse, Mühlenbachstraße, Mühlenbergweg, Wallstraße, Westumer Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Im Herrental, Kaiserstraße, Kalkturmstraße

Wahlraum:  Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 3
____________________

Stimmbezirk 504 - Sinzig Stadt; Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:

Bachovenstraße, Barbarossastraße, Elsa-Brandström-Ring, Gudestraße, Im Allen, Kirchgasse, Kirchplatz, Koblenzer Straße, Markt, Münzgasse, Renngasse, Schießberg, Schlossstraße, Tor-hausgasse, Tuchergasse, Weyerburgstraße, Zehnthofstraße

Wahlraum;  Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 4
____________________

Stimmbezirk 505 - Sinzig Stadt, Wahlberechtigte, die in folgenden Straßen wohnen:

Am Wadenberg, Assessorenweg, Dachsbach, Eisenbahnstraße, Essigkrug, Grabenstraße, Harbachmühle, Harbachstraße, Haus Grimbart, Helenenbergstraße Im Klostergarten, Im Seifen-bachtal, Lindenstraße, Lohpförtchen, Peter-Käuser-Straße, Rheinstraße, Schloß Ahrental, Talend-weg, Vogelsangstraße

Wahlraum:  Grundschule, Dreifaltigkeitsweg, Raum 5
____________________

Stimmbezirk 601 - Wahlberechtigte aus dem Stadtteil Westum

Wahlraum:  Grundschule Westum

Im Stimmbezirk 301 Koisdorf wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik, die ihre rechtliche Grundlage in § 54 a Landeswahlgesetz hat, werden in den vom Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt ausgewählten Stichprobenbezirken Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Stimmberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge erstellt. An die Stimm-berechtigten werden dazu Stimmzettel, die Unter-scheidungsmerkmale nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen enthalten, ausgegeben. Das Wahlgeheimnis wird durch die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik nicht gefährdet.


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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 20.02.2006 bis 05.03.2006 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.

III.

Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personal-ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt.
Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine Ausstanzung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung des Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

1.    für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Haupt-wohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatz-bewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvor-schlägen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

2.    für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung: verwenden, auch diese, der Familien­namen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerinnen und Wähler geben

ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Wahlkreis-bewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll,

und ihre Landesstimme in der Weise,

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Neben­raum gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden.

IV.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

V.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem im unverschlossenen Wahlumschlag befindlichen Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadtverwaltung übersenden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stadtverwaltung der am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden (§ 4 Abs. 1 des Landes-wahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Sinzig, den 23.02.2006

Stadtverwaltung Sinzig
Aus der Kreisverwaltung

TIERKADAVER GEHÖREN NICHT IN DIE BIOTONNE

Reste von Wildtieren, tote Haustiere oder Vögel haben in der braunen Biotonne nichts zu suchen. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) hin. Grund: Überfahrene Wildtiere, Reste von verarbeiteten Nutztieren oder tote Haustiere sind jüngst wieder verstärkt in der Biotonne aufgetaucht.
Sämtliche Abfälle aus der braunen Biotonne laufen über ein Sortierband und werden dort von unerwünschten Bestandteilen per Hand befreit. Tierkadaver stellen für die Mitarbeiter der Kompostieranlage ein Gesundheitsrisiko dar. Die Müllwerker werden die Biotonnen jetzt stärker auf Tierkadaver kontrollieren. Werden sie fündig, bleiben die Tonnen ungeleert stehen. Außerdem drohen Bußgelder. 
Gestorbene Haustiere wie Hunde und Katzen können auf dem eigenem Grundstück außerhalb von Wasserschutzgebieten vergraben werden. Wer dies nicht will oder wegen eines nicht vorhandenen Grundstücks nicht kann, muss den Tierkörper vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung entsorgen lassen (Ruf 06508/91430). Verendete kleine Haustiere wie Ziervögel oder Zwergkaninchen können ebenso wie auf dem Grundstück gefundene verendete Wild- und Singvögel über die graue Restmülltonne entsorgt werden, nachdem sie in Plastikbeutel verpackt wurden. 
Über die korrekte Entsorgung informieren die AWB-Abfallberatung (Ruf 02641/975-222) und das Veterinäramt der Kreisverwaltung (02641/975-225).

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WILDFÜTTERUNG IN AKTUELLER NOTLAGE ERLAUBT

Wegen der extremen Witterung mit geschlossenen Schneedecken vor allem in der Eifel erlaubt die Kreisverwaltung Ahrweiler die Wildfütterung in den Höhenlagen des Kreises. Die Voraussetzungen für eine Notlage vor allem des Rot- und Rehwildes lägen vor, hieß es aus der Unteren Jagdbehörde im Kreishaus. Landrat Dr. Jürgen Pföhler genehmigte die Fütterung mit den zugelassenen Futtermitteln für die Dauer von bis zu drei Wochen in Absprache mit dem Forstamt Adenau, Kreisjägern sowie dem Vorsitzenden des Kreisbauern- und Winzerverbandes, Hans Boes. Grundlage der Entscheidung seien die hohen Schneemengen vor allem in den Hochlagen der Eifel, die lange Frostperiode, die Verharschung der Schneedecke und das daraus resultierende geringe natürliche Futterangebot für Rot- und Rehwild.


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Kultur

Kirchen in Worms

Die VHS Sinzig bietet eine Studienfahrt „Kirchen in Worms“ am Samstag, 22. April 2006 an. Die Leitung hat der Kunsthisstoriker Stephan Pauly.
Auf dem Besichtigungsprogramm stehen der Dom St. Peter, die Liebfrauenkirche und die St. Paulus-Stiftskirche.
Die ganztägige Frühjahrsexkursion der Volkshochschule unter der Leitung des Sinziger Kunsthistorikers Stephan Pauly führt in diesem Jahr nach Worms. In der Nibelungenstadt wird am Vormittag der in den Formen der staufischen Hochromanik zwischen 1130 und 1181 errichtete heutige Dom besichtigt. Bereits in merowingisch-karolingischer Zeit wurde an dieser Stelle eine doppelchörige Anlage mit vier Türmen erbaut. Auf den Grundmauern dieser vom Bischof Burchard nach 1000 errichteten Anlage entstand einer der bedeutendsten romanischen Großbauten Deutschlands, der mit den Monumentalbauten von Mainz und Speyer zu den sog. „Drei-Kaiserdome“ gehört. Die Kirche wurde im französisch-pfälzischen Erbfolgekrieg zwischen 1689 und 1697 sehr stark beschädigt. Infolge eines Brandes musste nach 1689 der überwiegende Teil der mittelalterlichen Ausstattung durch eine barocke Möblierung ersetzt werden. Am späten Vormittag wird anschließend die im wesentlichen aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stammende Stiftskirche St. Paulus, die zum heutigen Dominikaner-Kloster St. Paulus gehört, besucht. Die an der Stelle der ursprünglichen Stammburg der Salier um 1016 errichtete dreischiffige Pfeilerbasilika bildet im wesentlichen die architektonische Vorlage für die nach 1200 entstandene heutige Basilika. Nach dem Mittagessen innerhalb der Stadt Worms wird vor der Rückreise nach Sinzig noch die berühmte Liebfrauenkirche, deren gotische Teile zwischen 1310 und 1465 entstanden, besichtigt. Inmitten der beiden Weinbaueinzellagen Liebfrauenstift und Kirchenstück liegend, lässt der malerische Eindruck der Gesamtanlage noch die hohe Bedeutung erkennen, die von der Wallfahrtskirche mit ihrem berühmten Gnadenbild auf die Pilger und Wallfahrer des Mittelalters abstrahlte. Sollte sich bei der Heimreise nach Sinzig noch die Gelegenheit ergeben, wird auch der berühmten Katharinenkirche in Oppenheim, die zweifelsfrei der bedeutendste gotische Bau neben Straßburg und Köln am Rhein ist, ein Besuch abgestattet werden. Nach Fertigstellung der Restaurierung der Jahre 2003 bis 2005 präsentiert sich der Bau den Besuchern in äußerst beeindruckender Weise. Verbindliche Anmeldungen nimmt das Bürgerbüro Sinzig unter Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 entgegen.

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Schlosskonzert fällt aus


Sinzig. Das Schlosskonzert am 18. März 2006 muss leider ausfallen. Der Solist des Abends, der Pianist Tilmann Krämer, ist erkrankt.

Mit freundlichen Grüßen Johannes Büchel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Sinzig VHS Sinzig



Aus den Parteien

Bürgerempfang mit Kurt Beck in Remagen

MdL Beate Reich und Petra Elsner laden ein Zu einem Bürgerempfang mit Kurt Beck, Mitglied des Landtags Rheinland – Pfalz und Ministerpräsident laden die Landtagsabgeordneten Beate Reich und Petra Elsner alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein. Der Empfang findet statt am Freitag, 17. März im Foyer der Rheinhalle in Remagen, Simrockweg 2. Die Veranstaltung beginnt um 17.30 Uhr, Einlass ist ab 17 Uhr. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Gastgeberinnen wird Kurt Beck das Wort an die Anwesenden richten. Besonders die aktuelle Situation und die weitere Zukunft des Landes Rheinland-Pfalz werden hierbei zur Sprache kommen. Im Anschluss an die Ansprache von Kurt Beck werden neben den Landtagsabgeordneten auch alle anderen anwesenden Mandatsträger von der kommunalen bis zur Bundesebene zum persönlichen Gespräch für die Bürgerinnen und Bürger bereit stehen. Über ein reges Interesse würden sich Beate Reich und Petra Elsner freuen.

Aktivhase auf der Bachovenstrasse

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Rheinland-Pfalz hat drittniedrigste Arbeitslosenquote

Beate Reich, MdL „Niedrige Arbeitslosenquote ist einer der größten Erfolge der Landesregierung unter Kurt Beck.“ Die neuesten Statistiken zum Arbeitsmarkt bestätigen die guten Ergebnisse von Rheinland-Pfalz im Ländervergleich. „Unser Land Hat weiterhin die drittniedrigste Arbeitslosenquote im bundesweiten Vergleich der Arbeitslosenzahlen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch den Abzug der US-Amerikanischen Streitkräfte gerade im Süden des Landes enorm viele Arbeitsplätze verloren gegangen sind, zeigen diese Zahlen, wie enorm erfolgreich und nachhaltig die Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung unter Ministerpräsident Kurt Beck in den letzten Jahren war“, so Beate Reich. Die Nachhaltigkeit lässt sich an vielen Stellen nachvollziehen. So stieg innerhalb der letzten zehn Jahre in keinem anderen Bundesland die Erwerbstätigenquote so stark an, wie in Rheinland-Pfalz. Aber auch im Bereich der Jugend steht Rheinland-Pfalz hervorragend da. Bei der Ausbildungsquote belegt Rheinland-Pfalz ebenfalls einen Spitzenplatz unter allen Bundesländern. Besonders bei den Chancen der Jugend lässt Rheinland-Pfalz schon seit längerem auch erfolgreiche Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen teilweise deutlich hinter sich. Zudem ergab eine aktuelle Umfrage, dass sich Rheinland-Pfälzer weniger große Sorgen darum machen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, als die Menschen in vielen anderen Bundesländern. „Diese Ergebnisse bestätigen die Wirksamkeit der vielfältigen Programme der Landesregierung in den letzten Jahren. Mit den neuen Maßnahmen zur Förderungen von Zukunftsbranchen oder dem Programm „Neue Chance: 6.000 plus für Jung und Alt“, welches besonders junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren und Ältere ab 55 Jahren aktiv in den Arbeitsmarkt lenken, bzw. dort halten soll, wird Rheinland-Pfalz auch in Zukunft mit um die Spitzenplätze unter den Bundesländern ringen können“, ist sich Beate Reich sicher.




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