1926 - 2006 – eine acht Jahrzehnte
andauernde Erfolgsstory
Mit ihrem hoch motivierten Team
nehmen Wolfgang und Elke Hanses die Herausforderungen der
Zukunft offensiv an.
Sinzig. Wenn ein Elektrofachgeschäft wie Hanses Electronic
in der Sinziger Bachovenstraße satte 80 Jahre alt wird,
dann ist das in der heutigen, schnelllebigen Zeit ein herausragendes
Ereignis. Achtzig Jahre: das sind acht Jahrzehnte Dienst am
Kunden, das heißt acht Jahrzehnte lang stets nach vorne
schauen, stets das Neue suchen und Ungewöhnliches wagen,
acht Jahr-zehnte lang und Tradition mit Fortschritt verbinden.
Bei einem solchen Jubiläum lohnt es sich, einen kurzen Augenblick
lang inne zu halten, sich zu besinnen und zurück in die
Geschichte zurück zu schauen.
Am Sonntag 05.11.2006 veranstaltet
die Aktivgemeinschaft Sinzig einen musikalischen Einkaufssonntag.
Unter dem Motto „Schön
Tön“ werden in der gesamten Innenstadt verschiedene
Musikgruppen zum verkaufsoffenen Sonntag aufspielen. Bereits
im Vorfeld zeigt die Aktion eine große Resonanz. Bisher
sagten 25 Geschäfte ihre Teilnahme zu. Begleitet werden
die Musiker durch besondere Aktionen des Einzelhandels. So
bieten z.B. Hairstylisten eine Typberatung, Verlosungen von
Reisen zum Christkindlmarkt, Weinproben oder besondere Schnäppchen
2 kaufen – 1 bezahlen.
Die Anfragen bei Musikgruppen fanden ebenfalls großen
Anklang. Die neue Kreismusikschule spielt Klassik, die Musiker
um Judy Winter mit Tweek, die Musikschule Heidekind mit Musik
und Gesang, BMC Baldur Moizig mit seinen HipHop und Christian
Knabe mit Coverrock von Beatles bis Jonny Cash, haben ihr kommen
zugesagt. Weitere Musiker können sich bei Interesse noch
bei der AG (musik@aktiplan-sinzig.de oder Tel.: 0 26 42 / 73
95) melden, wer also ein Instrument spielt ist herzlich eingeladen
seine Kunst zu präsentieren. Die kleinen und großen
Künstler spielen an den verschiedenen Straßen und
Plätzen, um so in der Zeit von 13.00 Uhr bis ca. 18.00
Uhr die Innenstadt in einen bunten Klangpark zu verwandeln.
Die Aktivgemeinschaft stellt hierzu Pavillons auf und sorgt
mit Unterstützung örtlicher Sponsoren aus Gastronomie
und Handel für das leibliche Wohl der Musiker.
„Schön Tön“ in Sinzig verspricht ein erlebnisreicher
Sonntag in der Sinziger Innenstadt zu werden. Die Aktivgemeinschaft Sinzig
bietet mit dem Konzept eine weitere Facette, Sinzig als attraktive Einkaufs-
und Wohlfühlstadt für Besucher und Kunden zu positionieren.
Weitere Informationen unter www.aktiplan-sinzig.de
Aktivgemeinschaft
Ein Zusammenschluß der Gewerbetreibenden www.ag-sinzig.de
Das
Wetter heute
Der Weg zu uns
Anfahrt mit der Bahn
Aus der Stadt
80
Jahre Hanses
Sinzig. Wenn
ein Elektrofachgeschäft wie Hanses Electronic in der Sinziger
Bachovenstraße satte 80 Jahre alt wird, dann ist das
in der heutigen, schnelllebigen Zeit ein herausragendes Ereignis.
Achtzig Jahre: das sind acht Jahrzehnte Dienst am Kunden, das
heißt acht Jahrzehnte lang stets nach vorne schauen,
stets das Neue suchen und Ungewöhnliches wagen, acht Jahr-zehnte
lang und Tradition mit Fortschritt verbinden.
Bei einem solchen Jubiläum lohnt es sich, einen kurzen Augenblick
lang inne zu halten, sich zu besinnen und zurück in die
Geschichte zurück zu schauen. Es war 1926 als Elektromeister
Peter Lohmer in der Sinziger Ausdorferstraße ein Geschäft
für Elektroartikel gründete. Peter Lohmer erkannte
schnell die überragende Bedeutung der neu entstehenden Radiotechnik
und er war damals der erste im Kreis Ahrweiler, der eine Lizenz
als Funk- und Radiotechniker erhielt. Das Geschäftshaus
in der Bachovenstraße 9 wurde gekauft und im Jahre 1949
noch einmal umgebaut. Am 1. Januar 1960 wurde das Geschäft
von Elektromeister Josef Hanses und seiner Frau Marga, der Tochter
von Peter Lohmer, übernommen. Nun nannte sich die Firma „Lohmer-Hanses“.
Ein neuer Generationswechsel stand am 1. Januar 1990 an. Der
Sohn von Josef und Marga Hanses, Wolfgang, legte mit Erfolg seine
Meisterprüfung als Elektroinstallteur ab und übernahm
mit seiner Frau Elke das Geschäft. Die beiden standen ganz
in der Familientradition und setzten in der dritten Generation
die Erfolgsgeschichte des Elektro-Fachgeschäftes fort.
Mittlerweile ist auch schon die vierte Generation mit dabei:
Die beiden Töchter Jasmin und Leonie sind mit dem Geschäft
aufgewachsen und helfen, wo er erforderlich ist. Klar dass die
Familie Hanses immer Wert darauf gelegt hat, dass in ihrem Geschäft
auch ausgebildet wird. Auch im Augenblick haben Wolfgang und
Elke Hanses eine Auszubildende beschäftigt.
Im Elektrohandel sind inzwischen ganz andere Zeiten angebrochen.
Heutzutage sind Telekommunikation, Computer, Internet, Satelliten-TV
und Digitaltechnik, Cams und Handys etwas ganz selbst-verständliches.
Aber auch die »klassischen« Bereichen
TV, HiFi, Video beschäftigen musste. Doch auch die Fern-seh-,
Video- und HiFi-Branche und selbst die Sparte der Haushaltsgeräte
ist einem immer rasanteren Wandel unterworfen, augenblicklich
beispielsweise durch den Siegeszug der Flachbildschirme.
1996, 2001 und
zuletzt noch im Jubiläumsjahr 2006 brachte die Familie
das Ladenlokal auf den neuesten Stand der Technik. Einzelne
Studios wurden ausgestaltet, zuletzt das einzigartige Kaffeestudio
mit seinem großen Angebot an Premium-Fabrikaten. Service,
Fachkompetenz, Kundenzufriedenheit und immer ein bisschen besser
sein als andere, das sind die Schlagworte, nach denen die Familie
Hanses ihr Geschäft leitet. Dabei hilft ihr ein hoch motiviertes
Team von zur Zeit zehn qualifizierten Mitarbeitern, das mit
den Firmen-inhabern an einem Strang zieht. Wolfgang und Elke
Hanses setzen da auf die ständige, qualifizierte Fortbildung
ihrer Teammitglieder: »Unser Geschäft ist ein Mannschaftssport.«
Seit Sommer 2006 gehört Hanses zu der europaweit tätigen
Händlerkooperation »Euronics« auf. Jetzt weiß das
Unternehmen Hanses sich an der Seite von 9.000 weiteren Einzelhandelgeschäften
der Elektrobranche. »Nur gemeinsam sind wir stark«,
sagen Wolfgang und Elke Hanses
Von all dem können sich Freunde, Kunden und Neugierige während
der Aktions-wochen zum 80. Jubiläum zwischen dem 11. und
dem 22. Oktober 2006 selbst überzeugen. Und sie können
sicher sein, dass es auch in Zukunft bei »Hanses Electronic« niemals
einen Still-stand geben wird. Wer mehr über das Sinziger
Erfolgsunternehmen wissen möchte, kann sich im Internet
unter www.hanses.tv ausführlich informieren.
Botschaft
der (Vor)Tour der Hoffnung weit geflogen
Anlässlich der Vor-Tour der Hoffnung organisierte die
Aktivgemeinschaft in diesem Jahr einen Luftballon-Wettbewerb.
Nun verschickte die AG Überraschungspakete an alle Einsender
Anlässlich der Vor-Tour der Hoffnung organisierte die
Aktivgemeinschaft in diesem Jahr einen Luftballon-Wettbewerb.
Zur Begrüßung der Vor-Tour-Radler konnten Besucher
und Teilnehmer bunte Luftballons mit einer Botschaft von der
Tour der Hoffnung am Marktplatz in Sinzig aufsteigen lassen.
Etliche dieser Karten wurden vom Wind und Luftströmungen
weit bis in den Südwesten Deutschlands getragen und dort
von Passanten gefunden. Alle Finder der Karten, die diese an
die AG Sinzig auf dem Postwege zurücksandten, erhielten
in diesen Tagen von der Aktivgemeinschaft Sinzig als „Danke
Schön“ ein Überraschungspaket mit Präsenten
und Informationen von Sinzig. „Erstaunlich wie weit die
Karten geflogen sind und wo sie dann gefunden wurden“ freuten
sich der Vorsitzende Reiner Friedsam und Schriftführer
Achim Gottschalk, beim Zusammenstellen und Versenden der Sinziger
Aktiv-Grußpakete.
Die 11.(Vor)Tour der Hoffnung sammelte in diesem Jahr wieder
eine Rekordsumme an Spenden für krebs- und leukämiekranke
Kinder und Jugendliche. Durch so manche gute Idee und Unterstützung
seitens der Mitglieder konnte Aktivgemeinschaftschef Reiner
Friedsam an die Schirmherrin Petra Behle und Edgar Steinborn
einen Scheck über 2.000,- EUR überreichen.
„Erstaunlich wie weit die Karten geflogen sind und
wo sie dann gefunden wurden“ freuten sich der Vorsitzende
Reiner Friedsam und Schriftführer Achim Gottschalk,
beim Zusammenstellen und Versenden der Sinziger
Aktiv-Grußpakete.
Neue
Händler auf dem
Sinziger Wochenmarkt
Sinzig. Seit
Neuestem zählt zu den Händlern auf
dem Sinziger Wochenmarkt der Geflügelwagen von Albert
Weber aus de Grafschaft Niederich. Hier bekommt der Kunde natürliche
Produkte rund ums Geflügel. „Wir legen größten
Wert auf Frische und Qualität“, betont der erfahrene
Händler.
Auch in der Blumenecke hat sich einiges getan. Hier konnte
Marktmeister Günther Erhardt Blumenhändler Janzen
begrüßen, der schon einmal ganz zu Beginn auf dem
Sinziger Wochenmarkt stand. „Schön, dass die uns
die Kunden noch kennen“, freut sich der erfahrene Händler.
Es lohnt sich also, mal auf dem Sinziger Wochenmarkt vorbeizuschauen
und sich selbst vom guten und abwechslungsreichen Angebot zu überzeugen.
Tip: Besuchen Sie den Wochenmarkt doch bequem mit dem kostenlosen
Marktmobil.
Marktmeister Günter Erhardt begrüßt die neuen
Händler auf dem Wochenmarkt
Schön
Tön - Sinziger Musikshopping
Die Einzelhändler:
Die Anfragen bei diversen Einzelhändlern stießen bereits im Vorfeld
auf große Resonanz. Bisher sagten 25 Geschäfte ihre Teilnahme zu.
Begleitet werden die Musiker durch besondere Aktionen der Händler. So sollten
Geschäfte und Schaufenster mit Lichterketten, Lampinons oder
Windlichtern dekoriert werden. Dazu bieten z.B. die Hairstylisten eine Typberatung,
die berühmten “2 für 1” Angebote der Einzelhändler,
oder Verlosungen von Reisen zum Christkindelmarkt der Reisebüros, als Aktionen
an. Natürlich darf eine Weinprobe unserer Weinhändler nicht fehlen.
Geschäfte in der Nähe eines Musikpavillons sollten eine Steckdose für
die Musiker bereithalten, da manche Instrumente Strom benötigen. Der Verbrauch
hält sich in Grenzen, da keine große Bühnentechnik verwendet
wird.
Die
Musikgruppen: Erste Anfragen bei Musikgruppen steißen ebenfalls auf großen
Anklang.
Die neue Kreismusikschule spielt Klassik - die Musiker um Judy
Winter, der Tweak am Start hat - Baldur Moizig mit seinen Hiphop-Gesängen
- die Musikschule Heidekind, Musik und Gesang - und Christian
Knabe mit Coverrock von Beatles bis Jonny Cash, sagten bereits
zu. Weitere Anfragen sind in Bearbeitung. Es werden
noch Musiker gesucht, wer also ein Instrument spielt ist herzlich
eingeladen seine Kunst zu
präsentieren. Bitte unter musik@aktiplan-sinzig.de oder
Tel.:
0 26 42 / 73 95 melden.
Jede Gruppe spielt an den verschiedenen Orten um so Sinzig in
einen Klangpark zu verwandeln. In der Zeit von 13.00 Uhr bis
ca. 18.00 Uhr werden die Schön
Tön die Stadt beschallen. Falls es im November kein Sommerwetter
geben wird, stellt die Aktivgemeinschaft Pavillons und gegebenfalls
Zeltheizungen auf. Ebenso erhalten die Musiker warme Getränke
von Harmonie Sinzig, Würstchen von der Metzgerei Windolf
und Jean Marie Doumaine vom Vieux Sinzig spendiert jedem Musiker
ein Menü, das Fleisch wird ebenfalls von der Metzgerei Windolf
gesponsert. Die Musiker spielen nur für Spesen, also Trinken
und Essen und - das Wichtigste - für die Ankündigungen
in der Werbung. Da es sich um Musikschulen oder Newkommer handelt,
ist die Werbung besonders wertvoll.
Wir
für Euch- Helfergruppen stellen sich vor
Wir für Euch- Helfer hautnah in
der Sinziger Innenstadt
Sinzig. In Sinzig und Umgebung gibt es leistungsstarke und
gut ausgebildete Rettungskräfte,
welche in unzähligen Einsätzen Dienst am Bürger leisten.
Am 22. Oktober können die interessierten Besucher die Helfergruppen hautnah
in der Sinziger Innenstadt erleben.
Auf dem Kirchplatz fährt die Bundeswehr mit dem großen Infotruck auf.
Direkt daneben wird es spannend mit der Rettungshundestaffel Ahrtal. Hier sind
Tiere zum Anfassen und Streicheln da, die um 12 h und 15 h in einer Vorführung
ihr Können zeigen.
Auch auf dem Kirchplatz steht die Polizeiinspektion Remagen mit dem Infobus und
dem Verkehrssimulator. Alle Autofahrer können an in diesem Gerät nachempfinden,
wie sich die Reaktion unter Alkoholeinfluss verändert.
Der THW Ortsverband Sinzig wird durch den voll ausgefahrenen Kran schon von weiten
zu sehen sein. Aber auch weitere Fahrzeuge und technisches Gerät lassen
sich aus nächster Nähe betrachten. Und für das leibliche Wohl
ist ebenfalls gesorgt. Im Verpflegungszelt des THW gibt´s die gute alte
Erbsensuppe, bestimmt bekommt man auch einen Nachschlag. Für den Nachtisch
backen die Möhnen in der Bachovenstraße ihre beliebten Waffeln.
Dort stehen auch die Caritaswerkstätten für Behinderte, welche ihre
Produkte aus der täglichen Arbeit präsentieren und über ihr gesamtes
Serviceangebot informieren.
Der Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Sinzig misst kostenlos den Blutzucker und
Blutdruck.
Bundeswehr
als Beruf?
Beratung beim Sinziger Sommer Sinzig. Dass Bild der Bundeswehr hat
sich gewandelt. So werden jungen Menschen zahlreiche Berufsmöglichkeiten geboten. Die Bundeswehr bildet aus. Piloten
oder Schiffsführer sind genauso Ausbildungsberufe wie die Sanitätsberufe. Ärzte
und Krankenpflegerinnen werden ebenso benötigt wie die verschiedensten technischen
Berufe. Fluglotse, Minentaucher, Redaktionsmitarbeiter und Militärmusiker.
Alles Berufsbilder bei der Bundeswehr. Auch wer also schon eine Ausbildung etwa
als Kfz-Mechaniker hinter sich hat oder wer seinen Abschluss als Ingenieur in
der Tasche hat, der kann durchaus den Bund als Arbeitgeber wählen. Übrigens
werden Frauen ebenso wie die Herren berücksichtigt.
Die Bundeswehr beteiligt sich an der
Veranstaltung „Wir
für Euch“, dem Helfertag im Rahmen des Sinziger Sommers
am Sonntag, 22. Oktober 2006. Der große Info-Truck wird
auf dem Kirchplatz zu finden sein. Wer sich für die Bundeswehr
als Arbeitsplatz interessiert, ist dort an der richtigen Adresse.
Bei der
freiwilligen Feuerwehr Sinzig auf dem Markt heißt es „Wasser
Marsch!“ wenn der Löschzug Sinzig und die Jugendfeuerwehr
ihre Fahrzeuge und Geräte in Aktion präsentieren.
Als Höhepunkt marschieren die Rheinischen Königshusaren
auf, die mit standesgemäßer Marschmusik für Unterhaltung
sorgen.
„Wir für Euch“ nennt sich die Veranstaltung
des Stadtmarketings Sinzig im Sinziger Sommer, welche die Sinziger
Innenstadt am 22. Oktober von 11 bis 18 h zu einem Ort der Helfer
und Retter werden lässt.
Der
große Infotruck der Bundeswehr kommt nach Sinzig
Der große Infotruck der
Bundeswehr kommt nach Sinzig
Ferienprogramm
des HOT
Viele
Räder im Fundbüro
Auch im Herbst bietet das Hot wieder viele interessante Zeitvertreibe
an.
Darunter auch alles rund ums Feuer, Prominente lesen aus ihren
Lieblingsbüchern vor,
Drachenbau, Herbstbasteleien und eine Reise zum"Haus der Sinne"
nach Wiesbaden. Das komplette
Programm zum Download mit Anmeldeformular gibts hierund
unter Tel.: 0 26 42 / 41 75 3.
Sinzig. Alleine 17 Fahrräder
sind seit dem 1. Juli beim Fundbüro der Stadt
Sinzig abgegeben worden. Darunter sind Damen- und Herrenräder, Kinderfahrräder
und Mountainbikes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Des weiteren wurden dort verschiedene Handys, Brillen und Schlüssel abgegeben. Wer etwas vermisst, kann sich gerne an das Fundbüro der Stadt Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 - 26 wenden.
öffentliche
Bekanntmachungen
EINLADUNG
zur 21. Sitzung des Stadtrates
am Donnerstag, den 26.10.2006,
18.00 Uhr, im Ratssaal (2. OG) des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
TOP 1: Verkehrskonzept Sinzig
TOP 2: Energiekonzept der Stadt Sinzig
TOP 3: Neufassung
der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung
TOP 4: Neufassung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Wasserversorgung
(ZVB Wasser)
TOP 5: Vergaben;
5.1 Erweiterung und Sanierung Regionale Schule Sinzig
-
Photovoltaikanlage -
5.2 Straßenbau Sinzig;
Straßenbau Alfred-Ott-Straße in
Sinzig
Im
Zuge der Stadtsanierung soll die AUSDORFERSTRASSE ausgebaut werden
Der Baubeginn ist
für den 30.10.2006 eingeplant.
Aus diesem Anlass weist die Stadt Sinzig darauf hin, daß gemäß § 52
Abs. 1 Landesstraßengesetz die Ableitung von Niederschlagswasser
auf Straße, Wege und Plätze unzulässig ist.
Es ist, wenn sich keine andere Möglichkeit anbietet, mittels
einer Entwässerungsanlage dem Abwasserkanal zuzuleiten.
Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht
Ihnen Herr Erwin Weiß, vom Bauamt der Stadt Sinzig (Tel.
02642/ 4001 66) gerne zur Verfügung.
Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser
ist anzeigepflichtig, soweit das Brauchwasser der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung
zugeführt wird (z. B. bei Toiletten- und Waschmaschinennutzung).
Ein Unterlassen dieser Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit
dar.
Die Mitarbeiter der Stadtwerke Sinzig
sind angewiesen, bei der diesjährigen Zählerablesung verstärkt auf
solche Regenwassernutzungsanlagen zu achten. Sofern eine Anzeige
bis dahin unterblieben ist, ist die Verwaltung gehalten, entsprechende
Bußgelder festzusetzen. Die Bürger werden daher
in ihrem eigenen Interesse gebeten, bisher noch nicht erfolgte
Anzeigen unverzüglich nachzuholen, um ein solches Bußgeldverfahren
zu vermeiden.
Hierzu ist zunächst nur eine einfache telefonische Information
an die Stadtwerke nötig.
Ansprechpartner ist Herr Nelles (Tel. 4001-69).
S a t z u n g zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes „Westumer
Straße 2. Teil, 2. Änderung“,
Gemarkung Sinzig (vereinfachte Änderung).
Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen wird die Bebauungsplanurkunde
als Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes „Westumer
Straße 2. Teil“, Gemarkung Sinzig, nach ortsüblicher
Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
am 28.4.1997 rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert:
§ 1
Für den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes „Westumer
Straße 2. Teil“ in der Gemarkung Sinzig wird folgendes
geändert:
„Änderung: 1. Einfriedungen
sind bis zu einer Höhe von 2,00 m entlang der
Grundstücksgrenze zulässig. Eventuell bereits genehmigte
höhere Einfriedungen genießen Bestandsschutz.
2. Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO,
sowie Garagen und Stellplätze gem. § 12 BauNVO, sind
auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
zulässig, sofern sie im Katalog des § 62 Abs. 1 Nr.
1, 5 und 6 LBauO RLP aufgeführt sind. Die v. g. Nebenanlagen
werden auf max. 2 Nebenanlagen und einer zulässigen Gesamtgröße
von 50 m³ beschränkt.
Die Grundflächenzahl von 0,4 darf nach Addition aller baulichen
Anlagen nicht überschritten werden.
Durch die geplante Änderung verlieren die bisherigen Textlichen
Festsetzungen Nr. 3 und Nr. 11 ihre Gültigkeit und werden
durch die v. g. Festsetzungen ersetzt.“.
Die Begründung wird anerkannt.
§ 2
Mit der in § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschriebenen
ortsüblichen Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst
für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt,
wird diese vereinfachte Änderung (Satzung) rechtsverbindlich.
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung
der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs.
1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) – in der Bekanntmachung der Neufassung
vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) einschließlich der Berichtung
der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 16.1.1998
(BGBl. I. S. 137) – bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
und Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die
Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb
eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb
von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Stadt Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
...
- 2 -
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung
(GemO)
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) für
Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten
Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz
2 Nr. 2 des § 24 Abs.
6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hinweis auf die Vorschriften des § 44
Abs. 3 u. 4 des Baugesetzbuches Gemäß § 44
Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte
Entschädigung vorlangen, wenn die in den §§ 39
bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind.
Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit
des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung
der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Sinzig als dem
Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch
erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nach § 44
Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.
Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung liegen
bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg
1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden
zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.
53489 Sinzig, 9. Oktober 2006
Stadtverwaltung Sinzig
i. V.
Hager
1. Beigeordnete
Eheschließung
Sinzig. Am 04.10.2006 haben Esko Ademovic und Melanie Scheffel
beide aus Sinzig-Bad Bodendorf, Ahrweg 16 geheiratet.. Wir gratulieren
herzlich und wünschen alles Gute.
28. Sitzung des Bau-, Planungs-, Liegenschafts- und Verkehrs-
ausschusses – nichtöffentlich -
am Montag, den 23.10.2006, 17.00 Uhr, im Ratssaal (2. OG) des Rathauses, Kirchplatz
5, Sinzig.
Tagesordnung:
TOP 1: Sanierungsmaßnahmen „Stadtkern Sinzig“
TOP 2: Bauleitplanungen der Stadt Sinzig
- weitere Bauleitplanungen vorsorglich
TOP 3: Bauanträge der Stadt Sinzig; vorsorglich -
TOP 4: Vergaben
- weitere Vergaben vorsorglich
TOP 5: Anfragen und
Informationen
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Hager
Beigeordnete
S a t z u n g zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes „Herrentalweg
II“ 2. Änderung, Gemarkung Sinzig (vereinfachte Änderung).
Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen wird die Bebauungsplanurkunde
als Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes „Herrentalweg
II“, Gemarkung Sinzig, nach ortsüblicher Bekanntmachung
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) am 12.2.2003
rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert:
§ 1
Für den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes „Herrentalweg
II“ in der Gemarkung Sinzig wird folgendes geändert:
„Änderung: 1. Einfriedungen sind bis zu einer
Höhe von 2,00 m entlang der Grundstücksgrenze zulässig.
Eventuell bereits genehmigte höhere Einfriedungen genießen
Bestandsschutz.
2. Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, sowie Garagen und Stellplätze
gem. § 12 BauNVO, sind auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zulässig, sofern sie im Katalog
des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und 6 LBauO RLP aufgeführt sind.
Die Grundflächenzahl von 0,4 darf nach Addition aller baulichen
Anlagen nicht überschritten werden.
3. Bestehende Vorschriften:
Bereits bestehende Textliche Festsetzungen werden aufgehoben,
soweit sie im Widerspruch zu den Festsetzungen der vorliegenden Änderung
stehen“.
Die Begründung wird anerkannt.
§ 2
Mit der in § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschriebenen
ortsüblichen Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst
für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt,
wird diese vereinfachte Änderung (Satzung) rechtsverbindlich.
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung
der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs.
1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) – in der Bekanntmachung der Neufassung
vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) einschließlich der Berichtung
der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 16.1.1998
(BGBl. I. S. 137) – bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
und Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die
Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb
eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb
von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Stadt Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
-
2 -
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung (GemO)
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) für
Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten
Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs.
6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hinweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. 4 des
Baugesetzbuches
Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte
Entschädigung vorlangen, wenn die in den §§ 39
bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind.
Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit
des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung
der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Sinzig als dem
Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch
erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nach § 44
Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.
Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung liegen
bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg
1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden
zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.
53489 Sinzig, 9. Oktober 2006
Stadtverwaltung Sinzig
i. V.
Hager
1. Beigeordnete
BEKANNTMACHUNG
S a t z u n g
zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes „Auf
der Altbach“, Gemarkung Löhndorf (vereinfachte Änderung).
Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen wird die Bebauungsplanurkunde
als Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes „Auf der
Altbach“, Gemarkung Löhndorf, nach ortsüblicher
Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
am 22.4.1994 rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert:
§ 1
Für den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes „Auf
der Altbach“ in der Gemarkung Löhndorf wird folgendes
geändert:
„Änderung: 1. Einfriedungen
sind bis zu einer Höhe von 2,00 m entlang der Grundstücksgrenze
zulässig. Eventuell bereits genehmigte höhere Einfriedungen
genießen Bestandsschutz.
Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, sowie Garagen und Stellplätze
gem. § 12 BauNVO, sind auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zulässig, sofern sie im Katalog
des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und 6 LBauO RLP aufgeführt
sind.
Die Grundflächenzahl von 0,4 darf nach Addition aller
baulichen Anlagen nicht überschritten werden. Die Nebenanlagen
(ausgenommen Stützmauern und Einfriedungen) werden auf
max. 2 Anlagen beschränkt, wobei eine Gesamtgröße
von 50 m³ nicht überschritten werden darf.
Die der Änderung entgegenstehende Textliche Festsetzung
Nr. 1 verliert mit Inkrafttreten der Änderung an Gültigkeit.“.
Die Begründung wird anerkannt.
§ 2
Mit der in § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschriebenen
ortsüblichen Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst
für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt,
wird diese vereinfachte Änderung (Satzung) rechtsverbindlich.
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung
der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs.
1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) – in der Bekanntmachung der Neufassung
vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) einschließlich der Berichtung
der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 16.1.1998
(BGBl. I. S. 137) – bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
und Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die
Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb
eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb
von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Stadt Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
- 2 -
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung (GemO)
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) für
Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten
Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften
gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs.
6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hinweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. 4 des
Baugesetzbuches
Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte
Entschädigung vorlangen, wenn die in den §§ 39
bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind.
Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit
des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung
der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Sinzig als dem
Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch
erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nach § 44
Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.
Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung liegen
bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg
1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden
zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.
53489 Sinzig, 9. Oktober 2006
Stadtverwaltung Sinzig
i. V.
Hager
1. Beigeordnete
Förderverein
der Hellenbachschule Westum
lädt zur Jahres-Mitgliederversammlung.
Briefmarken
zur Stadt bringen
Am Donnerstag, den 02.November 2006
um 19.30 Uhr lädt
der Förderverein herzlich
seine Mitglieder in die Hellenbachschule Grundschule Westum
am Lerchenweg ein.
Es stehen in diesem Jahr wieder Neuwahlen an.
Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Vorstandes durch
Michael Zahrobsky,
der Bericht des Schatzmeisters Franz-Josef Schütz und
der Bericht der Kassenprüfer
Günter Rohde und Hans-Peter Blank.
Anschließend finden die erforderlichen Neuwahlen für
die kommenden zwei Jahre statt. Unter Verschiedenes gibt es
Informationen von der Schulleitung Martha Koch, u.a. über
die erstmalige Verleihung der Förderpreise in 2006 für
die ehemaligen 4.Klässler.
Auch im 10.Jahr seines Bestehens,
gibt es wie gewohnt zum Abschluss einen kleinen Umtrunk.
Wer noch keine „10-Jahres-Broschüre“ besitzt,
hat an diesem Abend noch
Gelegenheit eine zu erhalten.
Der Förderverein und sein Vorsitzender
Michael Zahrobsky freuen sich auf eine gute Beteiligung.
Sinzig. Seitdem die erste Briefmarke 1840 in England verkauft
wurde, gibt es Menschen, die von den kleinen gezackten Briefaufklebern
fasziniert sind. Eine Sammelleidenschaft brach aus. In den von
Bodelschwingschen Anstalten in Bethel sind gebrauchte Briefmarken
Gold wert, denn hier wurde vor mehr als 100 Jahren eine Briefmarkenstelle
gegründet. Schon damals konnte Dank vieler Freunde, die
ihre Marken nach Bethel schickten, Arbeit für behinderte
Menschen geschaffen werden. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Insgesamt werden in den Anstalten mehr als 100 Menschen in Werkstätten
beschäftigt, darunter alleine 25 behinderte Mitarbeiter
in der Briefmarkenstelle. Diese Menschen lösen die Briefmarken,
die von Kirchengemeinden, Kindergärten, Jugendgruppen, Schulen,
Vereine, aber auch Behörden und viele Einzelpersonen geschickt
werden, vom Umschlag oder der Karte ab. Als Kiloware sind die
bunten Mischungen in Sammlerkreisen höchst begehrt.
Auch die Stadt Sinzig hat sich der guten Sache angeschlossen.
Im Eingangsbereich des Rathauses steht ein Sammelkarton, in dem
bereits jetzt viele Besucher des Hauses und natürlich die
eigene Poststelle ebenfalls, die benutzten Briefmarken wirft.
So kann, was sonst im Müll landet, behinderten Menschen
Arbeit und Einkommen sichert. Daher die Bitte der Stadtverwaltung
an die Sinziger, sich diese, Anliegen nicht zu verschließen
und ebenfalls Briefmarken zu sammeln. Diese können dann
im Rathaus in den Karton geworfen werden und die Stadt leitet
sie nach Bethel weiter.
Bäume für den Generationenwald
bestellen
Ortsbeirat
tagte in Koisdorf
Sinzig. Noch
im November wird der nächste Baumpflanztag
im Sinziger Generationenwald stattfinden. Hier können Vereine,
Institutionen und Einzelpersonen „ihren“ Baum für
einen bestimmten Anlass pflanzen. Bislang gibt es Bäume
zur Geburt des Enkels, für den Schulabschluss oder einen
besonderen sportlichen Erfolg. Zum Gedenken an Verwandte wurden
ebenso Bäume gepflanzt wie einfach als „Familienbaum“.
Rund 30 Bäume wachsen seit dem Auftakt im vergangenen Jahr.
Wer in diesem Jahr die Pflanz8ung nutzen möchte, der kann
im Büro für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung
einen Baumgutschein erwerben und dabei den persönlichen
Anlass zur Baumpflanzung angeben. Für weitere Informationen
steht das Stadtmarketing gerne unter 905470 zur Verfügung.
Kirchenmusikalische
Ausbildung im Nebenamt
Das Bistum Trier
bietet eine zweij ährige kirchenmusikalische Ausbildung
mit Abschluß der D - oder C - Prüfung an. Mit dieser
Ausbildung können die Absolventen in den Pfarrgemeinden
nebenamtlich angestellt werden. Jugendliche ab 13 Jahren, die
Klavier spielen und sich für die Orgel interessieren,
können mit dem Studium beginnen. Ansonsten sind auch ältere
Interessierte jeden Alters angesprochen.Für den Orgelunterricht
des Teildekanates Remagen ist Dekanats- kantor Gerd Pitzen
- Organist an St.Peter Sinzig Tel.02642 - 5826 oder e-mail:
monikagerdpitzen@ online.de zuständig.Weitere Information
gibt auch das Sekretariat der Bischöflichen Kirchenmusik-
schule Trier , Hinter dem Dom 6 54920 Trier, Tel.0651 - 7105-508
oder Fax 0651-7105-422.
Sinzig-Koisdorf. Im Gemeindehaus kam kürzlich der Koisdorfer
Ortsbeirat zu seiner 13. Sitzung zusammen. Noch einmal stand
die Schließung der Kreissparkassen-Filiale im Zentrum der
Diskussion. Ortvorsteher Karl-Heinz Arzdorf informierte die anwesenden
Zuhörer und Ortsbeiratsmitglieder über die Vorgehensweise
der Kreissparkasse und die anschließenden gemeinsamen Anstrengungen
mit Bürgermeister Kroeger der Schließung doch noch
entgegenzuwirken. Letztlich hätten die dringend notwendigen
baulichen und technischen Investitionen den Ausschlag gegeben,
so die Kreissparkasse in der jüngsten Mitteilung. Die Ortsbeiratsmitglieder
bedauerten diese Entscheidung für den Ortsteil und hatten
für die vorgebrachte Begründung kein Verständnis.
Letztlich seien gerade die älteren Mitbürger -wieder
einmal – die Leittragenden. Hier muss, so der Ortsvorsteher,
die Serviceleistung der Kreissparkasse auf jeden Fall verbessert
werden. Es ist schon bedenklich, so der Ortsvorsteher weiter,
dass damit die letzte öffentliche Einrichtung aus unserem
Ortsteil verschwindet.
Was die Haushaltswünsche betrifft, so stehen nach dem Willen
der Mandatsträger in 2007 große Investitionen an.
Nach den seit zwei Jahren laufenden Gesprächen zum Ausbau
der Dorfstraßen, sollen nun Mittel zur Realisierung des
Projektes eingestellt werden. Im gleichen Zug ist der Austausch
der Kanalanlagen in einigen Teilen notwendig.
Nachdem ein positiver Bescheid des Landes vorliegt, kann in 2007 auch die Weiterentwicklung
des Dorferneuerungskonzeptes vorangetrieben werden. In einem ersten Schritt sind
Mittel für die Dorfmoderation zu berücksichtigen, die alle Bürgergruppen
zur Mitarbeit an der Fortentwicklung und Umsetzung des Konzeptes aufrufen wird.
Hier ist die Dorfgemeinschaft gefordert, so die einhellige Meinung der
Ortsbeiratsmitglieder, aktiv an der Weiterentwicklung mitzuarbeiten. Aus diesem
Grund will der Ortsbeirat die Mittel von 5.000,00 € für Dorfverschönerungsmaßnahmen
einsetzen.
Aus
der Kreisverwaltung
BLAUZUNGENKRANKHEIT:
TIERÄRZTE UNTERSUCHEN VORSORGLICH RINDER, SCHAFE UND
ZIEGEN HALTENDE BETRIEBE
Kreisveterinäramt
bittet Tierhalter um Terminvereinbarung mit Hoftierarzt -
bislang keine Fälle im AW-Kreis aufgetreten Nachdem vor
einigen Wochen im niederländischen Kerkrade und im Dreiländereck
Deutschland, Niederlande und Belgien die Blauzungenkrankheit
nachgewiesen wurde, sind auch erste Fälle der für
Schafe, Ziegen und Rinder ansteckenden Tiererkrankung in Rheinland-Pfalz
aufgetreten. Im Kreis Ahrweiler gibt es bislang keine Fälle.
Um jedoch ein möglichst genaues Bild der Ansteckungssituation
zu erhalten, müssen auch im AW-Kreis alle Wiederkäuer
haltenden Betriebe vorsorglich klinisch von den Hoftierärzten
untersucht werden. Stichprobenweise führen die Tierärzte
bei einigen Betrieben zusätzlich Blutuntersuchungen an
empfänglichen Tieren durch. Darauf macht das Veterinäramt
des Kreises Ahrweiler jetzt die entsprechenden Tierhalter
aufmerksam.
Das Veterinäramt hat die Tierärzte mit den entsprechenden
Untersuchungen beauftragt. Die Behörde bittet alle Halter
von Schafen, Ziegen und Rindern, sich mit ihrem Tierarzt in Verbindung
zu setzen und einen entsprechenden Untersuchungstermin zu vereinbaren.
Die anfallenden Kosten werden von staatlicher Seite getragen.
Außerdem weist das Veterinäramt nochmals darauf hin,
dass Halter von Wiederkäuern (auch Hobbyhalter) zur Anzeige
ihres Bestandes verpflichtet sind. Wer sich bisher noch nicht
gemeldet hat, sollte dies umgehend beim Veterinäramt nachholen.
Weiterhin
gelten für die entsprechenden Tiere - neben Rindern, Schafen
und Ziegen auch die in menschlicher Obhut gehaltenen Wild-Wiederkäuer
(Gehegewild) - besondere Transportbestimmungen. Diese richten sich
nach dem im September ausgewiesenen Gefährdungsgebiet (20-Kilometer-Zone)
und Restriktionsgebiet (150-Kilometer-Zone). Die 20-Kilometer-Zone
umfasst neben dem gesamten Kreis Ahrweiler auch Teile der Kreise
Altenkirchen, Neuwied, Westerwaldkreis, Mayen-Koblenz, Daun und
Bitburg-Prüm. Die 150-Kilometer-Zone beinhaltet Nordrhein-Westfalen,
Hessen, das Saarland und Rheinland-Pfalz sowie große Teile
von Niedersachsen. Die wichtigsten Einschränkungen sind die
Genehmigungspflicht für Wiederkäuertransporte durch das
zuständige Veterinäramt und die Aufstallungspflicht von
der Abend- bis nach der Morgendämmerung oder alternativ dazu
die Behandlung mit einem Insektizid. Die Blauzungenkrankheit ist
eine für Menschen völlig ungefährliche Tierkrankheit:
Es besteht keine Infektionsgefahr, Fleisch und Milch können
bedenkenlos verzehrt werden. Überträger ist hauptsächlich
eine Culicoides-Mücke, die in Deutschland in rund 60 Arten
vorkommt. Eine Ansteckung von Wiederkäuer zu Wiederkäuer
ist nicht möglich. Für weitere Fragen zur Blauzungenkrankheit
oder die Meldung von Tierhaltern steht das Kreisveterinäramt
unter der Rufnummer 02641 / 975-225 zur Verfügung.
LANDRAT
LÄDT 200 SPORTVEREINE ZUM DANKESCHÖN-ABEND DES
SPORTS INS BROHLTAL
AW-SENIORENFÖRDERUNG LÄUFT AUF
HOCHTOUREN
Pföhler kündigt vielfältiges
Programm für Ehrenamtler an Rund 200 Sportvereine sorgen
im Kreis Ahrweiler für ein breites sportliches Angebot.
Fast ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger des
Kreises ist in diesem Bereich ehrenamtlich aktiv. Um "für
dieses große und uneigennützige gesellschaftliche
Engagement, auf das wir nicht mehr verzichten können," zu
danken, lädt Landrat Dr. Jürgen Pföhler auch
in diesem Jahr wieder herzlich ein zum "Dankeschön-Abend
des Sports". Diese fünfte Veranstaltung ihrer Art
findet statt am Samstag, 4. November, 18.30 Uhr, im Sportzentrum
Brohltal in Niederzissen. "Es freut mich sehr, unseren
Ehrenamtlern an diesem Abend wieder ein vielfältiges
Programm mit erstklassigen Highlights bieten zu können",
kündigte Pföhler an. Neben einem attraktiven Gewinnspiel
warten sportliche Auftritte wie zum Beispiel die Tanzgruppe "e.motion" aus
Leimbach, die Karategruppe des TV Remagen, das Tanztheater "Feuervogel" aus
Schuld und der aus "Wetten dass...?" bekannte Ballkünstler
Jacek Roszkowski auf die Zuschauer. Für stimmungsgeladene
Musik sorgt die Showband "De Botzedresse" aus Niederzissen.
Die eingeladenen Gäste werden gebeten, ihre Rückantwort
an die Kreisverwaltung zu senden, damit der Abend geplant
werden kann. Wichtig: Sollte ein Sportverein keine Einladung
aus dem Kreishaus erhalten haben, bitte melden: Kreisverwaltung
Ahrweiler, Dirk Ulrich, Ruf 02641/975-358, Fax 02641/975-537,
E-Mail dirk.ulrich@aw-online.de.
Bereits 55 Anträge über insgesamt
11.000 Euro bewilligt - Landrat: "Kreis setzt Zeichen für
ehrenamtliches Engagement um Senioren" - Kreisverwaltung
nimmt Anträge formlos entgegen Das im Sommer gestartete
Seniorenförderprogramm des Kreises Ahrweiler läuft
auf Hochtouren: Bereits 55 Zuschussanträge für Seniorenfeiern
mit einem Ausgabevolumen von insgesamt 11.000 Euro konnte die
Kreisverwaltung bereits bewilligen. Im Bereich der Projektförderung
wurden zwei Projekte als förderfähig anerkannt, für
den Sonderpreis in Sachen "Innovationsförderung" liegen
drei Bewerbungen im Kreishaus vor. "Die große Zahl
der eingegangenen Anträge in nur wenigen Wochen zeigt, dass
wir mit dieser Art der Seniorenförderung den Bedarf genau
getroffen haben", freut sich Landrat Dr. Pföhler über
den gelungenen Start des Programms. Der Kreis setze damit ein
ausdrückliches Zeichen für das ehrenamtliche Engagement
um Seniorinnen und Senioren in den Orten und damit für einen
gesellschaftlichen Einsatz, der gerade in der heutigen Zeit beim
Stichwort "demographische Entwicklung" immer wichtiger
werde. 20.000 Euro stünden insgesamt für das laufende
Jahr zur Verfügung. Dies sei nach den Worten des Landrates
Geld, das gut investiert sei und sich auszahlen werde. Das Seniorenförderprogramm
beinhaltet drei Fördermöglichkeiten: erstens die Regelförderung
(200 Euro für jede offizielle Seniorenfeier pro Ort und
Jahr), zweitens die Projektförderung (100 Euro für
Veranstaltungen, die mindestens zwei Monate dauern und der Aus-
und Fortbildung oder der Teilhabe am kulturellen Leben dienen),
drittens die Innovationsförderung (1.500 Euro für den
jährlich einmaligen Sonderpreis). Ausgeschlossen von der
Förderung sind Altenhilfeeinrichtungen, Privatpersonen und
politische Parteien. Anträge zur Förderung von Seniorenfeiern
und Projekten nimmt die Kreisverwaltung Ahrweiler formlos entgegen.
Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474
Bad Neuenahr-Ahrweiler, Anja Balas, Ruf 02641 / 975-432 (montags
bis mittwochs 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr), Fax 02641
/ 975-538, e-mail anja.balas@aw-online.de, www.kreis-ahrweiler.de
("Verwaltung online", "Soziales").
Landrat
wünscht neuen Auszubildenden guten Start
Die Reihe
der Auszubildenden in der Kreisverwaltung Ahrweiler ist jetzt
um vier Neuzugänge angewachsen. Landrat Dr. Jürgen
Pföhler hieß den Mitarbeiter-Nachwuchs persönlich
willkommen und wünschte einen guten Start im Kreishaus.
Rund 380 Bewerbungen um die beliebten Ausbildungsplätze
in der Kreisverwaltung habe es insgesamt gegeben, berichtete
Pföhler. Dass sich die vier neuen Auszubildenden aus dieser
Masse qualifizieren konnten, sei bereits ein erster Erfolg,
den es im Rahmen der Ausbildung auszubauen gelte. „Denn
schließlich lassen sich mit guten Ausbildungsleistungen
auch gute berufliche Perspektiven eröffnen“, so der
Landrat. Insgesamt bereiten sich zur Zeit 13 Auszubildende im
Ahrweiler Kreishaus auf das Berufsleben in der öffentlichen
Verwaltung vor. Bei den neuen Auszubildenden handelt es sich
um: Christian Weidenbach aus Bad Breisig (19 Jahre, Beamtenanwärter
gehobener Dienst), Bruno Schlösser aus Bad Neuenahr-Ahrweiler
(30 Jahre, Beamtenanwärter mittlerer Dienst), Florian Linden
aus Bad Neuenahr-Ahrweiler (20 Jahre, Verwaltungsfachangestellter)
und Jennifer Kunze aus Niederdürenbach (16 Jahre, Bürokauffrau).
Bildunterzeile zum nach oben
Landrat Dr. Pföhler (r.) begrüßte
die neuen Auszubildenden im Kreishaus: (v.l.) Florian Linden,
Christian Weidenbach, Jennifer Kunze und Bruno Schlösser
Aus
den Parteien
Erwin
Rüddel:Keine neue
Belastung für Betriebe und Mittelstand
durch die GEZ
Über die Rundfunkgebührenpflicht für
Personalcomputer muss nach Ansicht des medienpolitischen
Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Erwin Rüddel,
neu diskutiert werden. Die Abgabe soll ab dem 1. Januar
2007 von GEZ erhoben werden. Die zusätzlichen Belastungen
vor allem der kleinen und mittelständischen Betriebe
seien den Unternehmen nicht zuzumuten, so Rüddel.
Er sieht sich darin einig mit dem medienpolitischen Sprecher
der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion,
Günther Martin Pauly. Beide fordern eine Änderung
des Rundfunkänderungsstaatsvertrags.
Die jetzt geplante Gebührenerhöhung war von den
Bundesländern bereits im Oktober 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
beschlossen worden. Seitdem, so Rüddel, hätten
die Proteste der Unternehmen aber auch der Handwerkskammern
nicht abgerissen.
Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen stoße
diese neue Abgabe auf großes Unverständnis. Auch
eine Umfrage der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern
bei der die IHK-Koblenz im Juni diesen Jahres habe gezeigt,
dass die Unternehmen nach ihrem Rundfunknutzungsverhalten
gefragt hätten. Fast 20.000 Unternehmen hätten
ihrer Verärgerung in der Umfrage Luft gemacht.
Die Neuregelung ziele auf Personen, die ausschließlich über
ihren Internet-PC Fernsehen und Radio empfangen könnten.
Erfasst würden hierdurch aber auch Selbständige,
Freiberufler und Handwerksbetriebe, die auf einen PC als unverzichtbares
Arbeitsmittel angewiesen seien.
Erwin Rüddel: „Gerade was die Belastungen der Betriebe
angeht, gibt es völlig unterschiedliche Zahlen seitens
der Staatskanzleien und der Verbände. Im Interesse der
Wirtschaft muss hier nachgedacht werden, wo Änderungsbedarf
beim Rundfunkänderungsstaatsvertrag besteht.“
Rüddel kündigte an, das Thema Rundfunkgebühren
für Personalcomputer bei der nächsten Sitzung des medienpolitischen
Ausschusses des Landtags zur Sprache zu bringen.
Kultur
Zauber
der Violine im Schloß
Sinzig. Sie wird als Nachfolgerin von Anne-Sophie Mutter gehandelt
und ist eine absolute Ausnahme-Erscheinung. Die Rede ist von
Martina Trumpp, die am kommenden Samstag, 14. Oktober 2006
um 19.30 Uhr im Sinziger Schloß unter dem Titel „Zauber
der Violine“ ein Schlosskonzert gestaltet. Seit ihrem achten Lebensjahr
erhält sie Violinunterricht. Bereits mit 12 Jahren studierte
sie an der Musikhochschule Würzburg bei Prof. Conrad von
der Goltz und Dan Talpan.
Beim Internationalen Violinwettbewerb "Premio Rodolfo Lipizer" im
September 2005 in Gorizia/Italien erreichte sie als jüngste
Teilnehmerin das Semifinale und erhielt einen Sonderpreis für "herausragendes
musikalisches Temperament". „Ein Ausnahmetalent, das
an die junge Anne-Sophie Mutter erinnert“ urteilt die Presse.
Am Klavier wird sie von Barbara Anton-Kügler begleitet.
Diese Künstlerin studierte bei Prof. Arne Torger und Prof.
Bernd Zack an den Musikhochschulen in Würzburg und Frankfurt/Main.
Rege Konzerttätigkeit als Solistin und Kammermusikerin führte
sie in renommierte Säle wie den Mozartsaal der Alten Oper/Frankfurt,
den Regentenbau in Bad Kissingen, die Meistersingerhalle/Nürnberg
u.a. Sie unterrichtet an der Musikschule Schweinfurt und ist
Lehrbeauftragte für Klavier und Korrepetition an der Würzburger
Musikhochschule. In Sinzig kommen Werke von Beethoven, Schumann,
Smetana, Brahms und Ravel zur Aufführung.
Karten können im Bürgerbüro Sinzig, Tel. (0 26 42)
40 01 – 111 reserviert werden. Sie sind aber auch ab 18.30
Uhr an der Abendkasse erhältlich. Zur gleichen zeit öffnet
das Schlossmuseum zur kostenlosen Besichtigung durch die Konzertbesucher.
Die Kurse der VHS Sinzig beginnen in Kürze. Wie in jedem Semester
erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick. Weitere Einzelheiten
sind dem Programmheft zu entnehmen, das in alle Haushalte verteilt
wurde. Wer es nicht bekommen hat, kann es im Bürgerbüro
der Stadt Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 gerne anfordern.
Sicherheit bei der Waldarbeit Die nächsten VHS-Kurse „Sicherheit bei der Waldarbeit“ (Kettensäge)
beginnen wie folgt:
Kurs 512 Freitag, 6. und Samstag, 7. Oktober
Kurs 513, Freitag 27. und Samstag, 28. Oktober.
Beginn ist freitags um 18 Uhr und samstags
um 8 Uhr. Treffpunkt ist jeweils das Feuerwehrgerätehaus Löhndorf, Orsbeckstraße
4. Die Kurse sind ausgebucht. Die Teilnehmer wurden sofort nach
der Anmeldung informiert. Dieser Hinweis ist lediglich als Erinnerung
für die angemeldeten Teilnehmer gedacht.
Neue Ikebana-Leiterin Gisela Jopp, die bisherige Leiterin der VHS-Ikebana-Kurse
hat die Leitung nun an Ingrid Diehsel übergeben, die den Sinziger
Ikebana-Freunden ebenfalls keine Unbekannte ist. Die Kurse finden
künftig montags und nicht mehr mittwochs statt. Unte dem Thema „Ikebana
in Herbst und Advent“ beginnt der nächste Kurs am Montag,
24. Oktober 2006 um 19 Uhr in der Regenbogenschule Sinzig.
Für den Kurs sind keine Vorkenntnisse nötig, nur Sinn für
die Schönheit der Pflanzen und Liebe zur Natur, verbunden mit dem Wunsch
nach eigener Kreativität. Die Teilnehmer finden dabei Freude, Entspannung
und Ruhe. Der Jahreszeit entsprechend werden kahle, herbstliche und immergrüne
Zweige in die richtige Form gebogen, geschnitten und mit Blumen arrangiert. Hierbei
werden auch weihnachtliche Arrangements gestaltet. Geübt werden die Stile
der Ohara-Schule. Bitte eine Gartenschere und, wenn vorhanden, einen Blumenigel
mitbringen. Weitere Informationen am ersten Abend. Verbindliche Anmeldung im
Bürgerbüro Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111.
Meditation - Die eigene Mitte finden Unter diesem Motto bietet die VHS Sinzig vom 26. Oktober
bis zum 30. November einen Meditationskurs unter der Leitung von
Petra Schmidt (Gesundheitspraktikerin, Meditationslehrerin) an.
Meditation ist ein Weg der Entspannung, der zu mehr Selbst-Bewusstsein
führt.
Unter fachkundiger Anleitung werden die Teilnehmer/innen durch das Thema geführt
und zu einer Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun. Sie lernen die
Basis-Technik (Stille Meditation) kennen und darauf aufbauend verschiedene andere
Techniken und Methoden zur Selbstentspannung, wie z.B. Atem-Meditation, Energie-Meditation,
Bewegungs-Meditation, Chakra-Meditation und geführte Meditation (Fantasiereisen).
Kreative Methoden und Wahrnehmungsübungen runden das Programm ab. Die Teilnehmenden
erfahren Tiefenentspannung und erleben Spannungslösung durch bewusste Atmung.
Eine Kombination aus Entspannung und der Kunst des Sich-Zentrierens führt
zu innerer Ruhe, Gelassenheit und Ausgeglichenheit. Meditation kann das körperliche
und seelische Wohlbefinden verbessern und zu einer eigenen inneren Kraftquelle
führen.
Nähere Informationen bei Petra Schmidt, Tel: 02642/46962.
Der Kurs beginnt am Donnerstag, 26. Oktober 2006, 19.00 Uhr in der Regenbogenschule
Sinzig (5 x2 Stunden für 27 Euro)
Anmeldung bis Donnerstag, 19. Oktober 2006 im Bürgerbüro, Tel: 02642/4001-111.
Bogenbau-Seminar Sinzig. Unter der Leitung von
Michel Bombardier bietet die VHS Sinzig am 28.
und 29. Oktober ein Bogenbau-Seminar an. In diesem
Seminar können die Teilnehmer ein komplexes steinzeitliches oder mittelalterliches
Gerät wie eine Jagdwaffe selbst herstellen. Neben fachkundiger handwerklicher
Anleitung werden während des Seminars auch allgemeinverständliche
Hintergrundinformationen vermittelt.
Mit der Erfindung des Bogens bracht für die Menschheit eine
neue Ära an. Höhere Pfeilgeschwindigkeiten und eine bessere
Treffsicherheit machten die Jagd erfolgreicher. An den beiden Tagen
des Seminars wird ein gebrauchsfähiger Bogen nach steinzeitlichen
oder mittelalterlichen Vorlagen angefertigt. Das Seminar findet
an beiden Tag von 9 bis 18 Uhr an der Regionalen Schule Barbarossaschule
statt. Anmeldungen ab sofort im Bürgerbüro Sinzig, Tel.
(0 26 42) 40 01 – 111.
Eine Brise Jazz zum Singen
Gesangsworkshop für Anfänger und Fortgeschrittene
Sinzig. Herzlich eingeladen sind beim Gesangsworkshop für Anfänger
und Fortgeschrittene im Jazz/Pop Bereich
mit der Jazzsängerin Maria Weber aus Amsterdam alle, die ihren Gesang verbessern-
und dabei eine schöne Brise Jazz schnuppern möchten. Mit Sicherheit
gut aufgenommen sind aber auch "blutige Amateure", die einfach
gerne singen, etwas über richtiges Hören und Stimmbildung lernen-,
ein Rhythmustraining absolvieren-, einige Lieder erarbeiten- und dabei etwas
von dem Spaß und der Lebensfreude mitnehmen möchten, die dem Jazz
innewohnt.
Maria Weber arbeitet als Sängerin, Dozentin und Chorleiterin
in Amsterdam. Sie ist dort solistisch in verschiedenen Formationen
im Jazz sowie lateinamerikanischer Musik tätig. Sie hat bei
einigen Musicalproduktionen mitgewirkt, u.a. in der Rolle der Dorothy
in "Der Zauberer von Oss". Ausserdem hat sie viel
Erfahrung im Vocal-Group-Singen, ist unter anderem Mitbegründerin
der Band "Tamar's kitchen" und schreibt Arrangements
für Chor & Vokalensembles. Mit Peter Herbolzheimers Bundesjazzorchester "BuJazzO" war
sie auf Tourneen durch Deutschland, Polen und Südafrika.
Ort: Ka-Sana Studio, Sinzig, im alten Kino, Essigkrug 7
Zeit: Sonntag, 29. Oktober 2006 / Beginn 14:00 Uhr, Dauer ca. 4 Std.
Info/Anmeldung: 02642 / 99 32 70
Frauenpower und Balance
Sinzig. Unter der Kursleitung von Simone Jakobs bietet
die VHS Sinzig in Bad Bodendorf einen Kurs „Frauenpower und Balance“ an. Die Teilnehmerinnen
können ihr Repertoire an traditionellen Workout- und Bodyshape-Übungen
ausbauen. Im Vordergrund stehen ganzheitliche gymnastische Übungen, die
nicht nur die Problemzonen behandeln, sondern den allgemeinen Bewegungs- und
Haltungsapparat stärken und kräftigen. Gleichzeitig wird der Körper
mobilisiert und durch Training der Tiefenmuskulatur die Haltung optimiert.
Dabei werden Koordinierungsfähigkeit, Beweglichkeit und Körperwahrnehmung
mit berücksichtigt. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Vorgesehener Beginn: Donnerstag 2. November 2006, 19.00 Uhr (bis 20.30)
Uhr St. Sebastianus-Grundschule Bad BodendorfAnmeldungen nimmt das Bürgerbüro
Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 ab sofort entgegen.
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solange diese keine beleidigende, volksverhetzende oder pornografische
Inhalte besitzen.
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