pressespiegel


Ausgabe KW 41 2006
Sinzig
Ferienprogramm des HOT
80 Jahre Hanses
Neue Händler auf dem Sinziger Wochenmarkt
Schön Tön
Helfergruppen stellen sich vor
Kreisweit
DANKESCHÖN-ABEND DES SPORTS
AW-SENIORENFÖRDERUNG
Landrat wünscht neuen Auszubildenden guten Start
Aus den Parteien
Kultur
Zauber der Violine im Schloß
Die Volkshochschule informiert

Aktuell:

26.10.
Meditation

27./28.10. Sicherheit bei der Waldarbeit
28./29.10. Bogenbau

29.10. Jazz zum Singen
02.11. Frauenpower

Das komplette VHS Programm
auf den Seiten der Stadt

der vergangenen Wochen

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Schlagzeilen
80 Jahre Hanses

1926 - 2006 – eine acht Jahrzehnte andauernde Erfolgsstory

Mit ihrem hoch motivierten Team nehmen Wolfgang und Elke Hanses die Herausforderungen  der Zukunft offensiv an.
Mit ihrem hoch motivierten Team nehmen Wolfgang und Elke Hanses die Herausforderungen  der Zukunft offensiv an.

Sinzig. Wenn ein Elektrofachgeschäft wie Hanses Electronic in der Sinziger Bachovenstraße satte 80 Jahre alt wird, dann ist das in der heutigen, schnelllebigen Zeit ein herausragendes Ereignis. Achtzig Jahre: das sind acht Jahrzehnte Dienst am Kunden, das heißt acht Jahrzehnte lang stets nach vorne schauen, stets das Neue suchen und Ungewöhnliches wagen, acht Jahr-zehnte lang und Tradition mit Fortschritt verbinden.

Bei einem solchen Jubiläum lohnt es sich, einen kurzen Augenblick lang inne zu halten, sich zu besinnen und zurück in die Geschichte zurück zu schauen.

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Das Herbstferienprogramm des HOT ist da

Obi sponsert Blumen

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Sinziger Musikshopping am verkaufsoffenen Sonntag

Schön Tön

Am Sonntag 05.11.2006 veranstaltet die Aktivgemeinschaft Sinzig einen musikalischen Einkaufssonntag. Unter dem Motto „Schön Tön“ werden in der gesamten Innenstadt verschiedene Musikgruppen zum verkaufsoffenen Sonntag aufspielen. Bereits im Vorfeld zeigt die Aktion eine große Resonanz. Bisher sagten 25 Geschäfte ihre Teilnahme zu. Begleitet werden die Musiker durch besondere Aktionen des Einzelhandels. So bieten z.B. Hairstylisten eine Typberatung, Verlosungen von Reisen zum Christkindlmarkt, Weinproben oder besondere Schnäppchen 2 kaufen – 1 bezahlen.
Die Anfragen bei Musikgruppen fanden ebenfalls großen Anklang. Die neue Kreismusikschule spielt Klassik, die Musiker um Judy Winter mit Tweek, die Musikschule Heidekind mit Musik und Gesang, BMC Baldur Moizig mit seinen HipHop und Christian Knabe mit Coverrock von Beatles bis Jonny Cash, haben ihr kommen zugesagt. Weitere Musiker können sich bei Interesse noch bei der AG (musik@aktiplan-sinzig.de oder Tel.: 0 26 42 / 73 95) melden, wer also ein Instrument spielt ist herzlich eingeladen seine Kunst zu präsentieren. Die kleinen und großen Künstler spielen an den verschiedenen Straßen und Plätzen, um so in der Zeit von 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr die Innenstadt in einen bunten Klangpark zu verwandeln.
Die Aktivgemeinschaft stellt hierzu Pavillons auf und sorgt mit Unterstützung örtlicher Sponsoren aus Gastronomie und Handel für das leibliche Wohl der Musiker.
„Schön Tön“ in Sinzig verspricht ein erlebnisreicher Sonntag in der Sinziger Innenstadt zu werden. Die Aktivgemeinschaft Sinzig bietet mit dem Konzept eine weitere Facette, Sinzig als attraktive Einkaufs- und Wohlfühlstadt für Besucher und Kunden zu positionieren.

Weitere Informationen unter www.aktiplan-sinzig.de

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Dienste
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Sinziger Gespräche
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Das Sinzig-Quiz.
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Logo der Aktivgemeinschaft Ein Zusammenschluß der Gewerbetreibenden

www.ag-sinzig.de
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Anfahrt mit der Bahn

  Aus der Stadt  
80 Jahre Hanses


Sinzig. Wenn ein Elektrofachgeschäft wie Hanses Electronic in der Sinziger Bachovenstraße satte 80 Jahre alt wird, dann ist das in der heutigen, schnelllebigen Zeit ein herausragendes Ereignis. Achtzig Jahre: das sind acht Jahrzehnte Dienst am Kunden, das heißt acht Jahrzehnte lang stets nach vorne schauen, stets das Neue suchen und Ungewöhnliches wagen, acht Jahr-zehnte lang und Tradition mit Fortschritt verbinden.
Bei einem solchen Jubiläum lohnt es sich, einen kurzen Augenblick lang inne zu halten, sich zu besinnen und zurück in die Geschichte zurück zu schauen. Es war 1926 als Elektromeister Peter Lohmer in der Sinziger Ausdorferstraße ein Geschäft für Elektroartikel gründete. Peter Lohmer erkannte schnell die überragende Bedeutung der neu entstehenden Radiotechnik und er war damals der erste im Kreis Ahrweiler, der eine Lizenz als Funk- und Radiotechniker erhielt. Das Geschäftshaus in der Bachovenstraße 9 wurde gekauft und im Jahre 1949 noch einmal umgebaut. Am 1. Januar 1960 wurde das Geschäft von Elektromeister Josef Hanses und seiner Frau Marga, der Tochter von Peter Lohmer, übernommen. Nun nannte sich die Firma „Lohmer-Hanses“.  
Ein neuer Generationswechsel stand am 1. Januar 1990 an. Der Sohn von Josef und Marga Hanses, Wolfgang, legte mit Erfolg seine Meisterprüfung als Elektroinstallteur ab und übernahm mit seiner Frau Elke das Geschäft. Die beiden standen ganz in der Familientradition und setzten in der dritten Generation die Erfolgsgeschichte des Elektro-Fachgeschäftes fort.
Mittlerweile ist auch schon die vierte Generation mit dabei: Die beiden Töchter Jasmin und Leonie sind mit dem Geschäft aufgewachsen und helfen, wo er erforderlich ist. Klar dass die Familie Hanses immer Wert darauf gelegt hat, dass in ihrem Geschäft auch ausgebildet wird. Auch im Augenblick haben Wolfgang und Elke Hanses eine Auszubildende beschäftigt.
Im Elektrohandel sind inzwischen ganz andere Zeiten angebrochen. Heutzutage sind Telekommunikation, Computer, Internet, Satelliten-TV und Digitaltechnik, Cams und Handys etwas ganz selbst-verständliches.


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Aber auch die »klassischen« Bereichen TV, HiFi, Video beschäftigen musste. Doch auch die Fern-seh-, Video- und HiFi-Branche und selbst die Sparte der Haushaltsgeräte ist einem immer rasanteren Wandel unterworfen, augenblicklich beispielsweise durch den Siegeszug der Flachbildschirme.
1996, 2001 und zuletzt noch im Jubiläumsjahr 2006 brachte die Familie das Ladenlokal auf den neuesten Stand der Technik. Einzelne Studios wurden ausgestaltet, zuletzt das einzigartige Kaffeestudio mit seinem großen Angebot an Premium-Fabrikaten. Service, Fachkompetenz, Kundenzufriedenheit und immer ein bisschen besser sein als andere, das sind die Schlagworte, nach denen die Familie Hanses ihr Geschäft leitet. Dabei hilft ihr ein hoch motiviertes Team von zur Zeit zehn qualifizierten Mitarbeitern, das mit den Firmen-inhabern an einem Strang zieht. Wolfgang und Elke Hanses setzen da auf die ständige, qualifizierte Fortbildung ihrer Teammitglieder: »Unser Geschäft ist ein Mannschaftssport.«
Seit Sommer 2006 gehört Hanses zu der europaweit tätigen Händlerkooperation »Euronics« auf. Jetzt weiß das Unternehmen Hanses sich an der Seite von 9.000 weiteren Einzelhandelgeschäften der Elektrobranche. »Nur gemeinsam sind wir stark«, sagen Wolfgang und Elke Hanses

Von all dem können sich Freunde, Kunden und Neugierige während der Aktions-wochen zum 80. Jubiläum zwischen dem 11. und dem 22. Oktober 2006 selbst überzeugen. Und sie können sicher sein, dass es auch in Zukunft bei »Hanses Electronic« niemals einen Still-stand geben wird. Wer mehr über das Sinziger Erfolgsunternehmen wissen möchte, kann sich im Internet unter www.hanses.tv ausführlich informieren.
Botschaft der (Vor)Tour der Hoffnung weit geflogen

Anlässlich der Vor-Tour der Hoffnung organisierte die Aktivgemeinschaft in diesem Jahr einen Luftballon-Wettbewerb. Nun verschickte die AG Überraschungspakete an alle Einsender

Anlässlich der Vor-Tour der Hoffnung organisierte die Aktivgemeinschaft in diesem Jahr einen Luftballon-Wettbewerb. Zur Begrüßung der Vor-Tour-Radler konnten Besucher und Teilnehmer bunte Luftballons mit einer Botschaft von der Tour der Hoffnung am Marktplatz in Sinzig aufsteigen lassen. Etliche dieser Karten wurden vom Wind und Luftströmungen weit bis in den Südwesten Deutschlands getragen und dort von Passanten gefunden. Alle Finder der Karten, die diese an die AG Sinzig auf dem Postwege zurücksandten, erhielten in diesen Tagen von der Aktivgemeinschaft Sinzig als „Danke Schön“ ein Überraschungspaket mit Präsenten und Informationen von Sinzig. „Erstaunlich wie weit die Karten geflogen sind und wo sie dann gefunden wurden“ freuten sich der Vorsitzende Reiner Friedsam und Schriftführer Achim Gottschalk, beim Zusammenstellen und Versenden der Sinziger
Aktiv-Grußpakete.
Die 11.(Vor)Tour der Hoffnung sammelte in diesem Jahr wieder eine Rekordsumme an Spenden für krebs- und leukämiekranke Kinder und Jugendliche. Durch so manche gute Idee und Unterstützung seitens der Mitglieder konnte Aktivgemeinschaftschef Reiner Friedsam an die Schirmherrin Petra Behle und Edgar Steinborn einen Scheck über 2.000,- EUR überreichen.


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Vorsitzender Reiner Friedsam und Schriftführer Achim Gottschalk
„Erstaunlich wie weit die Karten geflogen sind und wo sie dann gefunden wurden“ freuten sich der Vorsitzende Reiner Friedsam und Schriftführer Achim Gottschalk, beim Zusammenstellen und Versenden der Sinziger
Aktiv-Grußpakete.
Neue Händler auf dem Sinziger Wochenmarkt

Sinzig. Seit Neuestem zählt zu den Händlern auf dem Sinziger Wochenmarkt der Geflügelwagen von Albert Weber aus de Grafschaft Niederich. Hier bekommt der Kunde natürliche Produkte rund ums Geflügel. „Wir legen größten Wert auf Frische und Qualität“, betont der erfahrene Händler.
Auch in der Blumenecke hat sich einiges getan. Hier konnte Marktmeister Günther Erhardt Blumenhändler Janzen begrüßen, der schon einmal ganz zu Beginn auf dem Sinziger Wochenmarkt stand. „Schön, dass die uns die Kunden noch kennen“, freut sich der erfahrene Händler.
Es lohnt sich also, mal auf dem Sinziger Wochenmarkt vorbeizuschauen und sich selbst vom guten und abwechslungsreichen Angebot zu überzeugen.
Tip: Besuchen Sie den Wochenmarkt doch bequem mit dem kostenlosen Marktmobil.




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Marktmeister Günter Erhardt begrüßt die neuen Händler auf dem Wochenmarkt
Marktmeister Günter Erhardt begrüßt die neuen Händler auf dem Wochenmarkt


Schön Tön - Sinziger Musikshopping

Schön Tön

Die Einzelhändler:
Die Anfragen bei diversen Einzelhändlern stießen bereits im Vorfeld auf große Resonanz. Bisher sagten 25 Geschäfte ihre Teilnahme zu.
Begleitet werden die Musiker durch besondere Aktionen der Händler. So sollten Geschäfte und Schaufenster mit Lichterketten, Lampinons oder
Windlichtern dekoriert werden. Dazu bieten z.B. die Hairstylisten eine Typberatung, die berühmten “2 für 1” Angebote der Einzelhändler,
oder Verlosungen von Reisen zum Christkindelmarkt der Reisebüros, als Aktionen an. Natürlich darf eine Weinprobe unserer Weinhändler nicht fehlen.
Geschäfte in der Nähe eines Musikpavillons sollten eine Steckdose für die Musiker bereithalten, da manche Instrumente Strom benötigen. Der Verbrauch hält sich in Grenzen, da keine große Bühnentechnik verwendet wird.

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Die Musikgruppen:

Erste Anfragen bei Musikgruppen steißen ebenfalls auf großen Anklang.
Die neue Kreismusikschule spielt Klassik - die Musiker um Judy Winter, der Tweak am Start hat - Baldur Moizig mit seinen Hiphop-Gesängen - die Musikschule Heidekind, Musik und Gesang - und Christian Knabe mit Coverrock von Beatles bis Jonny Cash, sagten bereits zu. Weitere Anfragen sind in Bearbeitung. Es werden noch Musiker gesucht, wer also ein Instrument spielt ist herzlich eingeladen seine Kunst zu
präsentieren. Bitte unter musik@aktiplan-sinzig.de oder
Tel.: 0 26 42 / 73 95 melden.
Jede Gruppe spielt an den verschiedenen Orten um so Sinzig in einen Klangpark zu verwandeln. In der Zeit von 13.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr werden die Schön Tön die Stadt beschallen. Falls es im November kein Sommerwetter geben wird, stellt die Aktivgemeinschaft Pavillons und gegebenfalls Zeltheizungen auf. Ebenso erhalten die Musiker warme Getränke von Harmonie Sinzig, Würstchen von der Metzgerei Windolf und Jean Marie Doumaine vom Vieux Sinzig spendiert jedem Musiker ein Menü, das Fleisch wird ebenfalls von der Metzgerei Windolf gesponsert. Die Musiker spielen nur für Spesen, also Trinken und Essen und - das Wichtigste - für die Ankündigungen in der Werbung. Da es sich um Musikschulen oder Newkommer handelt, ist die Werbung besonders wertvoll.

Wir für Euch- Helfergruppen stellen sich vor


Wir für Euch- Helfer hautnah in der Sinziger Innenstadt
Sinzig. In Sinzig und Umgebung gibt es leistungsstarke und gut ausgebildete Rettungskräfte, welche in unzähligen Einsätzen Dienst am Bürger leisten.
Am 22. Oktober können die interessierten Besucher die Helfergruppen hautnah in der Sinziger Innenstadt erleben.
Auf dem Kirchplatz fährt die Bundeswehr mit dem großen Infotruck auf.
Direkt daneben wird es spannend mit der Rettungshundestaffel Ahrtal. Hier sind Tiere zum Anfassen und Streicheln da, die um 12 h und 15 h in einer Vorführung ihr Können zeigen. 
Auch auf dem Kirchplatz steht die Polizeiinspektion Remagen mit dem Infobus und dem Verkehrssimulator. Alle Autofahrer können an in diesem Gerät nachempfinden, wie sich die Reaktion unter Alkoholeinfluss verändert.
Der THW Ortsverband Sinzig wird durch den voll ausgefahrenen Kran schon von weiten zu sehen sein. Aber auch weitere Fahrzeuge und technisches Gerät lassen sich aus nächster Nähe betrachten. Und für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Im Verpflegungszelt des THW gibt´s die gute alte Erbsensuppe, bestimmt bekommt man auch einen Nachschlag. Für den Nachtisch backen die Möhnen in der Bachovenstraße ihre beliebten Waffeln.
Dort stehen auch die Caritaswerkstätten für Behinderte, welche ihre Produkte aus der täglichen Arbeit präsentieren und über ihr gesamtes Serviceangebot informieren.
Der Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Sinzig misst kostenlos den Blutzucker und Blutdruck.

Bundeswehr als Beruf?

Beratung beim Sinziger Sommer
Sinzig. Dass Bild der Bundeswehr hat sich gewandelt. So werden jungen Menschen zahlreiche Berufsmöglichkeiten geboten. Die Bundeswehr bildet aus. Piloten oder Schiffsführer sind genauso Ausbildungsberufe wie die Sanitätsberufe. Ärzte und Krankenpflegerinnen werden ebenso benötigt wie die verschiedensten technischen Berufe. Fluglotse, Minentaucher, Redaktionsmitarbeiter und Militärmusiker. Alles Berufsbilder bei der Bundeswehr. Auch wer also schon eine Ausbildung etwa als Kfz-Mechaniker hinter sich hat oder wer seinen Abschluss als Ingenieur in der Tasche hat, der kann durchaus den Bund als Arbeitgeber wählen. Übrigens werden Frauen ebenso wie die Herren berücksichtigt.

Die Bundeswehr beteiligt sich an der Veranstaltung „Wir für Euch“, dem Helfertag im Rahmen des Sinziger Sommers am Sonntag, 22. Oktober 2006. Der große Info-Truck wird auf dem Kirchplatz zu finden sein. Wer sich für die Bundeswehr als Arbeitsplatz interessiert, ist dort an der richtigen Adresse.

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Bei der freiwilligen Feuerwehr Sinzig auf dem Markt heißt es „Wasser Marsch!“ wenn der Löschzug Sinzig und die Jugendfeuerwehr ihre Fahrzeuge und Geräte in Aktion präsentieren.
Als Höhepunkt marschieren die Rheinischen Königshusaren auf, die mit standesgemäßer Marschmusik für Unterhaltung sorgen.

„Wir für Euch“ nennt sich die Veranstaltung des Stadtmarketings Sinzig im Sinziger Sommer, welche die Sinziger Innenstadt am 22. Oktober von 11 bis 18 h zu einem Ort der Helfer und Retter werden lässt.

Das Infomibil der Bundeswehr
Der große Infotruck der Bundeswehr kommt nach Sinzig

Das Infomibil der Bundeswehr
Der große Infotruck der Bundeswehr kommt nach Sinzig
Ferienprogramm des HOT
Viele Räder im Fundbüro


Auch im Herbst bietet das Hot wieder viele interessante Zeitvertreibe an.
Darunter auch alles rund ums Feuer, Prominente lesen aus ihren Lieblingsbüchern vor, Drachenbau, Herbstbasteleien und eine Reise zum"Haus der Sinne" nach Wiesbaden.

Das komplette Programm zum Download mit Anmeldeformular gibts hier und unter Tel.: 0 26 42 / 41 75 3.

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Sinzig. Alleine 17 Fahrräder sind seit dem 1. Juli beim Fundbüro der Stadt
Sinzig abgegeben worden. Darunter sind Damen- und Herrenräder,
Kinderfahrräder und Mountainbikes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Des weiteren wurden dort verschiedene Handys, Brillen und Schlüssel
abgegeben. Wer etwas vermisst, kann sich gerne an das Fundbüro der
Stadt Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 - 26 wenden.

 

öffentliche Bekanntmachungen

EINLADUNG

zur 21. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, den 26.10.2006, 18.00 Uhr, im Ratssaal (2. OG) des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

TOP  1: Verkehrskonzept Sinzig

TOP  2: Energiekonzept der Stadt Sinzig

TOP  3: Neufassung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung

TOP  4: Neufassung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung
(ZVB Wasser)

TOP  5: Vergaben;
5.1 Erweiterung und Sanierung Regionale Schule Sinzig                   

- Photovoltaikanlage -

5.2 Straßenbau Sinzig;
      Straßenbau Alfred-Ott-Straße in Sinzig


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Im Zuge der Stadtsanierung soll die  AUSDORFERSTRASSE ausgebaut werden

Der Baubeginn ist für den 30.10.2006 eingeplant.
Aus diesem Anlass weist die Stadt Sinzig darauf hin, daß gemäß § 52 Abs. 1 Landesstraßengesetz die Ableitung von Niederschlagswasser auf Straße, Wege und Plätze unzulässig ist. Es ist, wenn sich keine andere Möglichkeit anbietet, mittels einer Entwässerungsanlage dem Abwasserkanal zuzuleiten.

Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen Herr Erwin Weiß, vom Bauamt der Stadt Sinzig (Tel. 02642/ 4001 66) gerne zur Verfügung.

53489 Sinzig,
Stadtverwaltung Sinzig
Stadtverwaltung Sinzig
gez.: Bürgermeister

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Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser

Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser ist anzeigepflichtig, soweit das Brauchwasser der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeführt wird (z. B. bei Toiletten- und Waschmaschinennutzung). Ein Unterlassen dieser Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Mitarbeiter der Stadtwerke Sinzig sind angewiesen, bei der diesjährigen Zählerablesung verstärkt auf solche Regenwassernutzungsanlagen zu achten. Sofern eine Anzeige bis dahin unterblieben ist, ist die Verwaltung gehalten, entsprechende Bußgelder festzusetzen. Die Bürger werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, bisher noch nicht erfolgte Anzeigen unverzüglich nachzuholen, um ein solches Bußgeldverfahren zu vermeiden.
Hierzu ist zunächst nur eine einfache telefonische Information an die Stadtwerke nötig.
Ansprechpartner ist Herr Nelles (Tel. 4001-69).

Sinzig, 17. Oktober 2006
Stadtwerke Sinzig

Lischwé

Werkleiter

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BEKANNTMACHUNG

S a t z u n g
zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes „Westumer Straße 2. Teil, 2. Änderung“, Gemarkung Sinzig (vereinfachte Änderung).

Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen wird die Bebauungsplanurkunde als Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes „Westumer Straße 2. Teil“, Gemarkung Sinzig, nach ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.4.1997 rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert:

§ 1

Für den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes „Westumer Straße 2. Teil“ in der Gemarkung Sinzig wird folgendes geändert:

„Änderung: 1.          Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 2,00 m entlang der
Grundstücksgrenze zulässig. Eventuell bereits genehmigte höhere Einfriedungen genießen Bestandsschutz.
2.     Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, sowie Garagen und Stellplätze gem. § 12 BauNVO, sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, sofern sie im Katalog des § 62 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6 LBauO RLP aufgeführt sind. Die v. g. Nebenanlagen werden auf max. 2 Nebenanlagen und einer zulässigen Gesamtgröße von 50 m³ beschränkt.

Die Grundflächenzahl von 0,4 darf nach Addition aller baulichen Anlagen nicht überschritten werden.

Durch die geplante Änderung verlieren die bisherigen Textlichen Festsetzungen Nr. 3 und Nr. 11 ihre Gültigkeit und werden durch die v. g. Festsetzungen ersetzt.“.

Die Begründung wird anerkannt.

§ 2

Mit der in § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird diese vereinfachte Änderung (Satzung) rechtsverbindlich.

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) einschließlich der Berichtung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 16.1.1998 (BGBl. I. S. 137) – bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
...

- 2 -
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung (GemO)
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. 4 des Baugesetzbuches
Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung vorlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Sinzig als dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.

Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung liegen bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg 1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.

53489 Sinzig, 9. Oktober 2006
Stadtverwaltung Sinzig

i. V.

Hager

1. Beigeordnete

Eheschließung

Sinzig.  Am 04.10.2006 haben Esko Ademovic und Melanie Scheffel beide aus Sinzig-Bad Bodendorf, Ahrweg 16 geheiratet.. Wir gratulieren herzlich und wünschen alles Gute.

Stadtverwaltung Sinzig
Wolfgang Kroeger

Bürgermeister

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E I N L A D U N G

28. Sitzung des Bau-, Planungs-, Liegenschafts- und Verkehrs-
      ausschusses – nichtöffentlich -
am Montag, den 23.10.2006, 17.00 Uhr, im Ratssaal (2. OG) des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig.

Tagesordnung:
TOP  1: Sanierungsmaßnahmen „Stadtkern Sinzig“
TOP  2: Bauleitplanungen der Stadt Sinzig

 - weitere Bauleitplanungen vorsorglich

TOP  3: Bauanträge der Stadt Sinzig; vorsorglich -
TOP  4: Vergaben
             
   - weitere Vergaben vorsorglich

TOP  5: Anfragen und Informationen

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Hager
Beigeordnete 


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BEKANNTMACHUNG

S a t z u n g
zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes „Herrentalweg II“ 2. Änderung, Gemarkung Sinzig (vereinfachte Änderung).

Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen wird die Bebauungsplanurkunde als Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes „Herrentalweg II“, Gemarkung Sinzig, nach ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) am 12.2.2003 rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert:

§ 1

Für den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes „Herrentalweg II“ in der Gemarkung Sinzig wird folgendes geändert:

„Änderung: 1.  Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 2,00 m entlang der Grundstücksgrenze zulässig. Eventuell bereits genehmigte höhere Einfriedungen genießen Bestandsschutz.

2. Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, sowie Garagen und Stellplätze gem. § 12 BauNVO, sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, sofern sie im Katalog des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und 6 LBauO RLP aufgeführt sind.
Die Grundflächenzahl von 0,4 darf nach Addition aller baulichen Anlagen nicht überschritten werden.

3. Bestehende Vorschriften:
Bereits bestehende Textliche Festsetzungen werden aufgehoben, soweit sie im Widerspruch zu den Festsetzungen der vorliegenden Änderung stehen“.

Die Begründung wird anerkannt.

§ 2

Mit der in § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird diese vereinfachte Änderung (Satzung) rechtsverbindlich.

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) einschließlich der Berichtung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 16.1.1998 (BGBl. I. S. 137) – bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

- 2 -
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung (GemO)
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. 4 des Baugesetzbuches

Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung vorlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Sinzig als dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.

Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung liegen bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg 1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.

53489 Sinzig, 9. Oktober 2006
Stadtverwaltung Sinzig

i. V.

Hager

1. Beigeordnete

BEKANNTMACHUNG

S a t z u n g

zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes „Auf der Altbach“, Gemarkung Löhndorf (vereinfachte Änderung).

Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen wird die Bebauungsplanurkunde als Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes „Auf der Altbach“, Gemarkung Löhndorf,  nach ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) am 22.4.1994 rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert:

§ 1

Für den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes „Auf der Altbach“ in der Gemarkung Löhndorf wird folgendes geändert:

„Änderung: 1.       Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 2,00 m entlang der Grundstücksgrenze zulässig. Eventuell bereits genehmigte höhere Einfriedungen genießen Bestandsschutz.

  1. Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, sowie Garagen und Stellplätze gem. § 12 BauNVO, sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, sofern sie im Katalog des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und 6 LBauO RLP aufgeführt sind.
    Die Grundflächenzahl von 0,4 darf nach Addition aller baulichen Anlagen nicht überschritten werden. Die Nebenanlagen (ausgenommen Stützmauern und Einfriedungen) werden auf max. 2 Anlagen beschränkt, wobei eine Gesamtgröße von 50 m³ nicht überschritten werden darf.
  2. Die der Änderung entgegenstehende Textliche Festsetzung Nr. 1 verliert mit Inkrafttreten der Änderung an Gültigkeit.“.

Die Begründung wird anerkannt.

§ 2

Mit der in § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird diese vereinfachte Änderung (Satzung) rechtsverbindlich.

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) einschließlich der Berichtung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 16.1.1998 (BGBl. I. S. 137) – bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

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Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung (GemO)

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. 4 des Baugesetzbuches

Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung vorlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Sinzig als dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.

Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung liegen bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg 1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.

53489 Sinzig, 9. Oktober 2006
Stadtverwaltung Sinzig

i. V.
Hager
1. Beigeordnete

Förderverein der Hellenbachschule Westum lädt zur Jahres-Mitgliederversammlung.
Briefmarken zur Stadt bringen

Am Donnerstag, den 02.November 2006 um 19.30 Uhr lädt der Förderverein  herzlich
seine Mitglieder in die Hellenbachschule Grundschule Westum am Lerchenweg ein.
Es stehen in diesem Jahr wieder Neuwahlen an.

Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Vorstandes durch Michael Zahrobsky,
der Bericht des Schatzmeisters Franz-Josef Schütz und der Bericht der Kassenprüfer
Günter Rohde und Hans-Peter Blank.
Anschließend finden die erforderlichen Neuwahlen für die kommenden zwei Jahre statt. Unter Verschiedenes gibt es Informationen von der Schulleitung Martha Koch, u.a. über
die erstmalige Verleihung der Förderpreise in 2006 für die ehemaligen 4.Klässler.

Auch im 10.Jahr seines Bestehens, gibt es wie gewohnt zum Abschluss einen kleinen Umtrunk. Wer noch keine „10-Jahres-Broschüre“ besitzt, hat an diesem Abend noch
Gelegenheit eine zu erhalten.

Der Förderverein und sein Vorsitzender Michael Zahrobsky freuen sich auf eine gute Beteiligung.


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Sinzig. Seitdem die erste Briefmarke 1840 in England verkauft wurde, gibt es Menschen, die von den kleinen gezackten Briefaufklebern fasziniert sind. Eine Sammelleidenschaft brach aus. In den von Bodelschwingschen Anstalten in Bethel sind gebrauchte Briefmarken Gold wert, denn hier wurde vor mehr als 100 Jahren eine Briefmarkenstelle gegründet. Schon damals konnte Dank vieler Freunde, die ihre Marken nach Bethel schickten, Arbeit für behinderte Menschen geschaffen werden. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Insgesamt werden in den Anstalten mehr als 100 Menschen in Werkstätten beschäftigt, darunter alleine 25 behinderte Mitarbeiter in der Briefmarkenstelle. Diese Menschen lösen die Briefmarken, die von Kirchengemeinden, Kindergärten, Jugendgruppen, Schulen, Vereine, aber auch Behörden und viele Einzelpersonen geschickt werden, vom Umschlag oder der Karte ab. Als Kiloware sind die bunten Mischungen in Sammlerkreisen höchst begehrt.

Auch die Stadt Sinzig hat sich der guten Sache angeschlossen. Im Eingangsbereich des Rathauses steht ein Sammelkarton, in dem bereits jetzt viele Besucher des Hauses und natürlich die eigene Poststelle ebenfalls, die benutzten Briefmarken wirft. So kann, was sonst im Müll landet, behinderten Menschen Arbeit und Einkommen sichert. Daher die Bitte der Stadtverwaltung an die Sinziger, sich diese, Anliegen nicht zu verschließen und ebenfalls Briefmarken zu sammeln. Diese können dann im Rathaus in den Karton geworfen werden und die Stadt leitet sie nach Bethel weiter.
Bäume für den Generationenwald bestellen
Ortsbeirat tagte in Koisdorf


Sinzig. Noch im November wird der nächste Baumpflanztag im Sinziger Generationenwald stattfinden. Hier können Vereine, Institutionen und Einzelpersonen „ihren“ Baum für einen bestimmten Anlass pflanzen. Bislang gibt es Bäume zur Geburt des Enkels, für den Schulabschluss oder einen besonderen sportlichen Erfolg. Zum Gedenken an Verwandte wurden ebenso Bäume gepflanzt wie einfach als „Familienbaum“. Rund 30 Bäume wachsen seit dem Auftakt im vergangenen Jahr. Wer in diesem Jahr die Pflanz8ung nutzen möchte, der kann im Büro für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung einen Baumgutschein erwerben und dabei den persönlichen Anlass zur Baumpflanzung angeben. Für weitere Informationen steht das Stadtmarketing gerne unter 905470 zur Verfügung.

Kirchenmusikalische Ausbildung im Nebenamt

Das Bistum Trier bietet eine zweij ährige kirchenmusikalische Ausbildung mit Abschluß der D - oder C - Prüfung an. Mit dieser Ausbildung können die Absolventen in den Pfarrgemeinden nebenamtlich angestellt werden. Jugendliche ab 13 Jahren, die Klavier spielen und sich für die Orgel interessieren, können mit dem Studium beginnen. Ansonsten sind auch ältere Interessierte jeden Alters angesprochen.Für den Orgelunterricht des Teildekanates Remagen ist Dekanats- kantor Gerd Pitzen - Organist an St.Peter Sinzig Tel.02642 - 5826 oder e-mail: monikagerdpitzen@ online.de zuständig.Weitere Information gibt auch das Sekretariat der Bischöflichen Kirchenmusik- schule Trier , Hinter dem Dom 6 54920 Trier, Tel.0651 - 7105-508 oder Fax 0651-7105-422.

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Sinzig-Koisdorf. Im Gemeindehaus kam kürzlich der Koisdorfer Ortsbeirat zu seiner 13. Sitzung zusammen. Noch einmal stand die Schließung der Kreissparkassen-Filiale im Zentrum der Diskussion. Ortvorsteher Karl-Heinz Arzdorf informierte die anwesenden Zuhörer und Ortsbeiratsmitglieder über die Vorgehensweise der Kreissparkasse und die anschließenden gemeinsamen Anstrengungen mit Bürgermeister Kroeger der Schließung doch noch entgegenzuwirken. Letztlich hätten die dringend notwendigen baulichen und technischen Investitionen den Ausschlag gegeben, so die Kreissparkasse in der jüngsten Mitteilung. Die Ortsbeiratsmitglieder bedauerten diese Entscheidung für den Ortsteil und hatten für die vorgebrachte Begründung kein Verständnis. Letztlich seien gerade die älteren Mitbürger -wieder einmal – die Leittragenden. Hier muss, so der Ortsvorsteher, die Serviceleistung der Kreissparkasse auf jeden Fall verbessert werden. Es ist schon bedenklich, so der Ortsvorsteher weiter, dass damit die letzte öffentliche Einrichtung aus unserem Ortsteil verschwindet.

Was die Haushaltswünsche betrifft, so stehen nach dem Willen der Mandatsträger in 2007 große Investitionen an. Nach den seit zwei Jahren laufenden Gesprächen zum Ausbau der Dorfstraßen, sollen nun Mittel zur Realisierung des Projektes eingestellt werden. Im gleichen Zug ist der Austausch der Kanalanlagen in einigen Teilen notwendig. 
Nachdem ein positiver Bescheid des Landes vorliegt, kann in 2007 auch die Weiterentwicklung des Dorferneuerungskonzeptes vorangetrieben werden. In einem ersten Schritt sind Mittel für die Dorfmoderation zu berücksichtigen, die alle Bürgergruppen zur Mitarbeit an der Fortentwicklung und Umsetzung des Konzeptes aufrufen wird. Hier ist die  Dorfgemeinschaft gefordert, so die einhellige Meinung der Ortsbeiratsmitglieder, aktiv an der Weiterentwicklung mitzuarbeiten. Aus diesem Grund will der Ortsbeirat die Mittel von 5.000,00 € für Dorfverschönerungsmaßnahmen einsetzen.
Aus der Kreisverwaltung
BLAUZUNGENKRANKHEIT: TIERÄRZTE UNTERSUCHEN VORSORGLICH RINDER, SCHAFE UND ZIEGEN HALTENDE BETRIEBE

Kreisveterinäramt bittet Tierhalter um Terminvereinbarung mit Hoftierarzt - bislang keine Fälle im AW-Kreis aufgetreten Nachdem vor einigen Wochen im niederländischen Kerkrade und im Dreiländereck Deutschland, Niederlande und Belgien die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde, sind auch erste Fälle der für Schafe, Ziegen und Rinder ansteckenden Tiererkrankung in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Im Kreis Ahrweiler gibt es bislang keine Fälle. Um jedoch ein möglichst genaues Bild der Ansteckungssituation zu erhalten, müssen auch im AW-Kreis alle Wiederkäuer haltenden Betriebe vorsorglich klinisch von den Hoftierärzten untersucht werden. Stichprobenweise führen die Tierärzte bei einigen Betrieben zusätzlich Blutuntersuchungen an empfänglichen Tieren durch. Darauf macht das Veterinäramt des Kreises Ahrweiler jetzt die entsprechenden Tierhalter aufmerksam.
Das Veterinäramt hat die Tierärzte mit den entsprechenden Untersuchungen beauftragt. Die Behörde bittet alle Halter von Schafen, Ziegen und Rindern, sich mit ihrem Tierarzt in Verbindung zu setzen und einen entsprechenden Untersuchungstermin zu vereinbaren. Die anfallenden Kosten werden von staatlicher Seite getragen. Außerdem weist das Veterinäramt nochmals darauf hin, dass Halter von Wiederkäuern (auch Hobbyhalter) zur Anzeige ihres Bestandes verpflichtet sind. Wer sich bisher noch nicht gemeldet hat, sollte dies umgehend beim Veterinäramt nachholen.

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Weiterhin gelten für die entsprechenden Tiere - neben Rindern, Schafen und Ziegen auch die in menschlicher Obhut gehaltenen Wild-Wiederkäuer (Gehegewild) - besondere Transportbestimmungen. Diese richten sich nach dem im September ausgewiesenen Gefährdungsgebiet (20-Kilometer-Zone) und Restriktionsgebiet (150-Kilometer-Zone). Die 20-Kilometer-Zone umfasst neben dem gesamten Kreis Ahrweiler auch Teile der Kreise Altenkirchen, Neuwied, Westerwaldkreis, Mayen-Koblenz, Daun und Bitburg-Prüm. Die 150-Kilometer-Zone beinhaltet Nordrhein-Westfalen, Hessen, das Saarland und Rheinland-Pfalz sowie große Teile von Niedersachsen. Die wichtigsten Einschränkungen sind die Genehmigungspflicht für Wiederkäuertransporte durch das zuständige Veterinäramt und die Aufstallungspflicht von der Abend- bis nach der Morgendämmerung oder alternativ dazu die Behandlung mit einem Insektizid. Die Blauzungenkrankheit ist eine für Menschen völlig ungefährliche Tierkrankheit: Es besteht keine Infektionsgefahr, Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden. Überträger ist hauptsächlich eine Culicoides-Mücke, die in Deutschland in rund 60 Arten vorkommt. Eine Ansteckung von Wiederkäuer zu Wiederkäuer ist nicht möglich. Für weitere Fragen zur Blauzungenkrankheit oder die Meldung von Tierhaltern steht das Kreisveterinäramt unter der Rufnummer 02641 / 975-225 zur Verfügung.
LANDRAT LÄDT 200 SPORTVEREINE ZUM DANKESCHÖN-ABEND DES SPORTS INS BROHLTAL
AW-SENIORENFÖRDERUNG LÄUFT AUF HOCHTOUREN

Pföhler kündigt vielfältiges Programm für Ehrenamtler an Rund 200 Sportvereine sorgen im Kreis Ahrweiler für ein breites sportliches Angebot. Fast ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger des Kreises ist in diesem Bereich ehrenamtlich aktiv. Um "für dieses große und uneigennützige gesellschaftliche Engagement, auf das wir nicht mehr verzichten können," zu danken, lädt Landrat Dr. Jürgen Pföhler auch in diesem Jahr wieder herzlich ein zum "Dankeschön-Abend des Sports". Diese fünfte Veranstaltung ihrer Art findet statt am Samstag, 4. November, 18.30 Uhr, im Sportzentrum Brohltal in Niederzissen. "Es freut mich sehr, unseren Ehrenamtlern an diesem Abend wieder ein vielfältiges Programm mit erstklassigen Highlights bieten zu können", kündigte Pföhler an. Neben einem attraktiven Gewinnspiel warten sportliche Auftritte wie zum Beispiel die Tanzgruppe "e.motion" aus Leimbach, die Karategruppe des TV Remagen, das Tanztheater "Feuervogel" aus Schuld und der aus "Wetten dass...?" bekannte Ballkünstler Jacek Roszkowski auf die Zuschauer. Für stimmungsgeladene Musik sorgt die Showband "De Botzedresse" aus Niederzissen. Die eingeladenen Gäste werden gebeten, ihre Rückantwort an die Kreisverwaltung zu senden, damit der Abend geplant werden kann. Wichtig: Sollte ein Sportverein keine Einladung aus dem Kreishaus erhalten haben, bitte melden: Kreisverwaltung Ahrweiler, Dirk Ulrich, Ruf 02641/975-358, Fax 02641/975-537, E-Mail dirk.ulrich@aw-online.de.

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Bereits 55 Anträge über insgesamt 11.000 Euro bewilligt - Landrat: "Kreis setzt Zeichen für ehrenamtliches Engagement um Senioren" - Kreisverwaltung nimmt Anträge formlos entgegen Das im Sommer gestartete Seniorenförderprogramm des Kreises Ahrweiler läuft auf Hochtouren: Bereits 55 Zuschussanträge für Seniorenfeiern mit einem Ausgabevolumen von insgesamt 11.000 Euro konnte die Kreisverwaltung bereits bewilligen. Im Bereich der Projektförderung wurden zwei Projekte als förderfähig anerkannt, für den Sonderpreis in Sachen "Innovationsförderung" liegen drei Bewerbungen im Kreishaus vor. "Die große Zahl der eingegangenen Anträge in nur wenigen Wochen zeigt, dass wir mit dieser Art der Seniorenförderung den Bedarf genau getroffen haben", freut sich Landrat Dr. Pföhler über den gelungenen Start des Programms. Der Kreis setze damit ein ausdrückliches Zeichen für das ehrenamtliche Engagement um Seniorinnen und Senioren in den Orten und damit für einen gesellschaftlichen Einsatz, der gerade in der heutigen Zeit beim Stichwort "demographische Entwicklung" immer wichtiger werde. 20.000 Euro stünden insgesamt für das laufende Jahr zur Verfügung. Dies sei nach den Worten des Landrates Geld, das gut investiert sei und sich auszahlen werde. Das Seniorenförderprogramm beinhaltet drei Fördermöglichkeiten: erstens die Regelförderung (200 Euro für jede offizielle Seniorenfeier pro Ort und Jahr), zweitens die Projektförderung (100 Euro für Veranstaltungen, die mindestens zwei Monate dauern und der Aus- und Fortbildung oder der Teilhabe am kulturellen Leben dienen), drittens die Innovationsförderung (1.500 Euro für den jährlich einmaligen Sonderpreis). Ausgeschlossen von der Förderung sind Altenhilfeeinrichtungen, Privatpersonen und politische Parteien. Anträge zur Förderung von Seniorenfeiern und Projekten nimmt die Kreisverwaltung Ahrweiler formlos entgegen. Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Anja Balas, Ruf 02641 / 975-432 (montags bis mittwochs 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr), Fax 02641 / 975-538, e-mail anja.balas@aw-online.de, www.kreis-ahrweiler.de ("Verwaltung online", "Soziales").

Landrat wünscht neuen Auszubildenden guten Start


Die Reihe der Auszubildenden in der Kreisverwaltung Ahrweiler ist jetzt um vier Neuzugänge angewachsen. Landrat Dr. Jürgen Pföhler hieß den Mitarbeiter-Nachwuchs persönlich willkommen und wünschte einen guten Start im Kreishaus. Rund 380 Bewerbungen um die beliebten Ausbildungsplätze in der Kreisverwaltung habe es insgesamt gegeben, berichtete Pföhler. Dass sich die vier neuen Auszubildenden aus dieser Masse qualifizieren konnten, sei bereits ein erster Erfolg, den es im Rahmen der Ausbildung auszubauen gelte. „Denn schließlich lassen sich mit guten Ausbildungsleistungen auch gute berufliche Perspektiven eröffnen“, so der Landrat. Insgesamt bereiten sich zur Zeit 13 Auszubildende im Ahrweiler Kreishaus auf das Berufsleben in der öffentlichen Verwaltung vor. Bei den neuen Auszubildenden handelt es sich um: Christian Weidenbach aus Bad Breisig (19 Jahre, Beamtenanwärter gehobener Dienst), Bruno Schlösser aus Bad Neuenahr-Ahrweiler (30 Jahre, Beamtenanwärter mittlerer Dienst), Florian Linden aus Bad Neuenahr-Ahrweiler (20 Jahre, Verwaltungsfachangestellter) und Jennifer Kunze aus Niederdürenbach (16 Jahre, Bürokauffrau). Bildunterzeile zum

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Landrat Dr. Pföhler (r.) begrüßte die neuen Auszubildenden im Kreishaus: (v.l.) Florian Linden, Christian Weidenbach, Jennifer Kunze und Bruno Schlösser
Landrat Dr. Pföhler (r.) begrüßte die neuen Auszubildenden im Kreishaus: (v.l.) Florian Linden, Christian Weidenbach, Jennifer Kunze und Bruno Schlösser



Aus den Parteien
Erwin Rüddel: Keine neue Belastung für Betriebe und Mittelstand durch die GEZ

Über die Rundfunkgebührenpflicht für Personalcomputer muss nach Ansicht des medienpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Erwin Rüddel, neu diskutiert werden. Die Abgabe soll ab dem 1. Januar 2007 von GEZ erhoben werden. Die zusätzlichen Belastungen vor allem der kleinen und mittelständischen Betriebe seien den Unternehmen nicht zuzumuten, so Rüddel. Er sieht sich darin einig mit dem medienpolitischen Sprecher der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion, Günther Martin Pauly. Beide fordern eine Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags.

Die jetzt geplante Gebührenerhöhung war von den Bundesländern bereits im Oktober 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen worden. Seitdem, so Rüddel, hätten die Proteste der Unternehmen aber auch der Handwerkskammern nicht abgerissen.

Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen stoße diese neue Abgabe auf großes Unverständnis. Auch eine Umfrage der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern bei der die IHK-Koblenz im Juni diesen Jahres habe gezeigt, dass die Unternehmen nach ihrem Rundfunknutzungsverhalten gefragt hätten. Fast 20.000 Unternehmen hätten ihrer Verärgerung in der Umfrage Luft gemacht.


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Die Neuregelung ziele auf Personen, die ausschließlich über ihren Internet-PC Fernsehen und Radio empfangen könnten. Erfasst würden hierdurch aber auch Selbständige, Freiberufler und Handwerksbetriebe, die auf einen PC als unverzichtbares Arbeitsmittel angewiesen seien.

Erwin Rüddel: „Gerade was die Belastungen der Betriebe angeht, gibt es völlig unterschiedliche Zahlen seitens der Staatskanzleien und der Verbände. Im Interesse der Wirtschaft muss hier nachgedacht werden, wo Änderungsbedarf beim Rundfunkänderungsstaatsvertrag besteht.“

Rüddel kündigte an, das Thema Rundfunkgebühren für Personalcomputer bei der nächsten Sitzung des medienpolitischen Ausschusses des Landtags zur Sprache zu bringen.
Kultur
Zauber der Violine im Schloß


Sinzig. Sie wird als Nachfolgerin von Anne-Sophie Mutter gehandelt und ist eine absolute Ausnahme-Erscheinung. Die Rede ist von Martina Trumpp, die am kommenden Samstag, 14. Oktober 2006 um 19.30 Uhr im Sinziger Schloß unter dem Titel „Zauber der Violine“ ein Schlosskonzert gestaltet. Seit ihrem achten Lebensjahr erhält sie Violinunterricht. Bereits mit 12 Jahren studierte sie an der Musikhochschule Würzburg bei Prof. Conrad von der Goltz und Dan Talpan.
Beim Internationalen Violinwettbewerb "Premio Rodolfo Lipizer" im September 2005 in Gorizia/Italien erreichte sie als jüngste Teilnehmerin das Semifinale und erhielt einen Sonderpreis für "herausragendes musikalisches Temperament". „Ein Ausnahmetalent, das an die junge Anne-Sophie Mutter erinnert“ urteilt die Presse.
Am Klavier wird sie von Barbara Anton-Kügler begleitet. Diese Künstlerin studierte bei Prof. Arne Torger und Prof. Bernd Zack an den Musikhochschulen in Würzburg und Frankfurt/Main. Rege Konzerttätigkeit als Solistin und Kammermusikerin führte sie in renommierte Säle wie den Mozartsaal der Alten Oper/Frankfurt, den Regentenbau in Bad Kissingen, die Meistersingerhalle/Nürnberg u.a. Sie unterrichtet an der Musikschule Schweinfurt und ist Lehrbeauftragte für Klavier und Korrepetition an der Würzburger Musikhochschule. In Sinzig kommen Werke von Beethoven, Schumann, Smetana, Brahms und Ravel zur Aufführung.

Karten können im Bürgerbüro Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 reserviert werden. Sie sind aber auch ab 18.30 Uhr an der Abendkasse erhältlich. Zur gleichen zeit öffnet das Schlossmuseum zur kostenlosen Besichtigung durch die Konzertbesucher.



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Schlosskonzert Trumpp
Geigerin auf der Überholspur Martina Trumpp
Die Volkshochschule informiert


Die Kurse der VHS Sinzig beginnen in Kürze. Wie in jedem Semester erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick. Weitere Einzelheiten sind dem Programmheft zu entnehmen, das in alle Haushalte verteilt wurde. Wer es nicht bekommen hat, kann es im Bürgerbüro der Stadt Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 gerne anfordern.

Sicherheit bei der Waldarbeit
Die nächsten VHS-Kurse „Sicherheit bei der Waldarbeit“ (Kettensäge) beginnen wie folgt:

Kurs 512 Freitag, 6. und Samstag, 7. Oktober
Kurs 513, Freitag 27. und Samstag, 28. Oktober.

Beginn ist freitags um 18 Uhr und samstags um 8 Uhr. Treffpunkt ist jeweils das Feuerwehrgerätehaus Löhndorf, Orsbeckstraße 4. Die Kurse sind ausgebucht. Die Teilnehmer wurden sofort nach der Anmeldung informiert. Dieser Hinweis ist lediglich als Erinnerung für die angemeldeten Teilnehmer gedacht.

Neue Ikebana-Leiterin
Gisela Jopp, die bisherige Leiterin der VHS-Ikebana-Kurse hat die Leitung nun an Ingrid Diehsel übergeben, die den Sinziger Ikebana-Freunden ebenfalls keine Unbekannte ist. Die Kurse finden künftig montags und nicht mehr mittwochs statt. Unte dem Thema „Ikebana in Herbst und Advent“ beginnt der nächste Kurs am Montag, 24. Oktober 2006 um 19 Uhr in der Regenbogenschule Sinzig.
Für den Kurs  sind keine Vorkenntnisse nötig, nur Sinn für die Schönheit der Pflanzen und Liebe zur Natur, verbunden mit dem Wunsch nach eigener Kreativität. Die Teilnehmer finden dabei Freude, Entspannung und Ruhe. Der Jahreszeit entsprechend werden kahle, herbstliche und immergrüne Zweige in die richtige Form gebogen, geschnitten und mit Blumen arrangiert. Hierbei werden auch weihnachtliche Arrangements gestaltet. Geübt werden die Stile der Ohara-Schule. Bitte eine Gartenschere und, wenn vorhanden, einen Blumenigel mitbringen. Weitere Informationen am ersten Abend. Verbindliche Anmeldung im Bürgerbüro Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111.

Meditation - Die eigene Mitte finden
Unter diesem Motto bietet die VHS Sinzig vom 26. Oktober bis zum 30. November einen Meditationskurs unter der Leitung von Petra Schmidt (Gesundheitspraktikerin, Meditationslehrerin) an. Meditation ist ein Weg der Entspannung, der zu mehr Selbst-Bewusstsein führt.
Unter fachkundiger Anleitung werden die Teilnehmer/innen durch das Thema geführt und zu einer Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun. Sie lernen die Basis-Technik (Stille Meditation) kennen und darauf aufbauend verschiedene andere Techniken und Methoden zur Selbstentspannung, wie z.B. Atem-Meditation, Energie-Meditation, Bewegungs-Meditation, Chakra-Meditation und geführte Meditation (Fantasiereisen). Kreative Methoden und Wahrnehmungsübungen runden das Programm ab. Die Teilnehmenden erfahren Tiefenentspannung und erleben Spannungslösung durch bewusste Atmung.
Eine Kombination aus Entspannung und der Kunst des Sich-Zentrierens führt zu innerer Ruhe, Gelassenheit und Ausgeglichenheit. Meditation kann das körperliche und seelische Wohlbefinden verbessern und zu einer eigenen inneren Kraftquelle führen.
Nähere Informationen bei Petra Schmidt, Tel: 02642/46962.
Der Kurs beginnt am Donnerstag, 26. Oktober 2006, 19.00 Uhr in der Regenbogenschule Sinzig (5 x2 Stunden für 27 Euro)
Anmeldung bis Donnerstag, 19. Oktober 2006 im Bürgerbüro, Tel: 02642/4001-111.
  
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Bogenbau-Seminar
Sinzig. Unter der Leitung von Michel Bombardier bietet die VHS Sinzig am 28. und 29. Oktober ein Bogenbau-Seminar an. In diesem Seminar können die Teilnehmer ein komplexes steinzeitliches oder mittelalterliches Gerät wie eine Jagdwaffe selbst herstellen. Neben fachkundiger handwerklicher Anleitung werden während des Seminars auch allgemeinverständliche Hintergrundinformationen vermittelt.

Mit der Erfindung des Bogens bracht für die Menschheit eine neue Ära an. Höhere Pfeilgeschwindigkeiten und eine bessere Treffsicherheit machten die Jagd erfolgreicher. An den beiden Tagen des Seminars wird ein gebrauchsfähiger Bogen nach steinzeitlichen oder mittelalterlichen Vorlagen angefertigt. Das Seminar findet an beiden Tag von 9 bis 18 Uhr an der Regionalen Schule Barbarossaschule statt. Anmeldungen ab sofort im Bürgerbüro Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111.

Eine Brise Jazz zum Singen
Gesangsworkshop für Anfänger und Fortgeschrittene
Sinzig. Herzlich eingeladen sind beim Gesangsworkshop für Anfänger und Fortgeschrittene im Jazz/Pop Bereich
mit der Jazzsängerin Maria Weber aus Amsterdam alle, die ihren Gesang verbessern- und dabei eine schöne Brise Jazz schnuppern möchten. Mit Sicherheit gut aufgenommen sind aber auch "blutige Amateure",  die einfach gerne singen, etwas über richtiges Hören und Stimmbildung lernen-, ein Rhythmustraining absolvieren-, einige Lieder erarbeiten- und dabei etwas von dem Spaß und der Lebensfreude mitnehmen möchten, die dem Jazz innewohnt.

Maria Weber arbeitet als Sängerin, Dozentin und Chorleiterin in Amsterdam. Sie ist dort solistisch in verschiedenen Formationen im Jazz sowie lateinamerikanischer Musik tätig. Sie hat bei einigen Musicalproduktionen mitgewirkt, u.a. in der Rolle der Dorothy in "Der Zauberer von Oss".  Ausserdem hat sie viel Erfahrung im Vocal-Group-Singen, ist unter anderem Mitbegründerin der Band  "Tamar's kitchen" und schreibt Arrangements für Chor & Vokalensembles. Mit Peter Herbolzheimers Bundesjazzorchester "BuJazzO" war sie auf Tourneen durch Deutschland, Polen und Südafrika.
Ort: Ka-Sana Studio, Sinzig, im alten Kino, Essigkrug 7
Zeit: Sonntag, 29. Oktober 2006 / Beginn 14:00 Uhr, Dauer ca. 4 Std.
Info/Anmeldung: 02642 / 99 32 70

Frauenpower und Balance
Sinzig. Unter der Kursleitung von Simone Jakobs bietet die VHS Sinzig in Bad Bodendorf einen Kurs „Frauenpower und Balance“ an. Die Teilnehmerinnen können ihr Repertoire an traditionellen Workout- und Bodyshape-Übungen ausbauen. Im Vordergrund stehen ganzheitliche gymnastische Übungen, die nicht nur die Problemzonen behandeln, sondern den allgemeinen Bewegungs- und Haltungsapparat stärken und kräftigen. Gleichzeitig wird der Körper mobilisiert und durch Training der Tiefenmuskulatur die Haltung optimiert.
Dabei werden Koordinierungsfähigkeit, Beweglichkeit und Körperwahrnehmung mit berücksichtigt. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Vorgesehener Beginn: Donnerstag 2. November  2006, 19.00 Uhr (bis 20.30) Uhr St. Sebastianus-Grundschule Bad BodendorfAnmeldungen nimmt das Bürgerbüro Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 ab sofort entgegen.

 

Apothekennotdienst
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