Auf der Jahnwiese wird wie gewohnt das Martinsfeuer gezündet.
Sinzig. Eine ganze Reihe von St.-Martins-Zügen
sind in Sinzig beim Ordnungsamt angemeldet worden.
Am 4. November zieht ab 17.30 Uhr ein von der evangelischen
Kirche veranstalteter Zug von der Jahnwiese aus durch Sinzig.
Am 5. November reitet St. Martin dann ab 17.30 Uhr vom Gemeindehaus
„Alte Schule“ aus durch Löhndorf. Der gemeinsame
Martinszug der Kindergärten Spatzennest und Liliput geht
am 7. November um 17.45 Uhr an den Kindergärten im Dreifaltigkeitsweg
los. Der Kindergarten St. Peter zieht am 8. November ab 17.45
Uhr durch Sinzig.
Am Mittwoch, 9. November steht dann der traditionell von der
Regenbogenschule veranstaltete große Martinszug im Mittelpunkt,
der sich um 17.30 Uhr vom Kirchplatz aus durch die Innenstadt
in Bewegung setzt. Der Westumer Martinszug beginnt
am Donnerstag, 10. November um 18 Uhr an der Schule. Gleich
drei Züge bilden am Samstag, 12. November den Abschluss
der St. Martins-Veranstaltungen und zwar um 17.00 Uhr in Koisdorf
(ab Gemeindehaus), um 17.15 Uhr in Bad Bodendorf (ab Schule)
und um 19.00 Uhr in Franken (Frankenstraße).
Aktivgemeinschaft
Ein Zusammenschluß der Gewerbetreibenden www.ag-sinzig.de
Das
Wetter heute
Der Weg zu uns
Anfahrt mit der Bahn
Aus der Stadtverwaltung
Letzte
Möglichkeit zum Baumkauf
Generationenwald wird
eröffnet
Sinzig. Ein Ehepaar hat Goldhochzeit und möchte dieses
Datum auf besondere Weise festhalten. Eine Oma möchte die
Verbundenheit zu ihren Enkeln zeigen. Ein Verein hat ein rundes
Jubiläum. All dies können Anlässe sein, im neuen
Sinziger Generationenwald einen Baum zu pflanzen. Das Projekt
ist ein Ergebnis aus der Bewerbung zur Landesgartenschau. In
„Abt. 60a“, einem Gelände hinter der Schutzhütte
auf dem Mühlenberg werden am Samstag, 19. November 2005
ab 15 Uhr die ersten Bäume gepflanzt. Ein Baumkataster
wird auf einer Schautafel darstellen, wer welchen Baum und aus
welchem Anlass gepflanzt hat. Wer in diesem Jahr noch bei den
ersten Baumpflanzern sein möchte, der sollte sich beeilen,
und sich im Büro für Stadtmarketing einen Gutschein
abholen oder anfordern. Dieser ist dann bei der Stadt einzulösen,
wobei auch der Anlass für die Baumpflanzung genannt werden
soll. Für 50,00 € wird dann ein Laubbaum reserviert.
Im Preis ist der Pfahl und eine Schutzvorrichtung gegen Wildbiss
inbegriffen. Sinziger, die möglicherweise weit entfernt
wohnen und aus einem bestimmten Anlass einen Baum wünschen
wird auch geholfen. Die pflanzt dann nämlich der Förster
selbst.
Telefonische Auskünfte gibt’s unter Tel. (0 26 42)
90 54 70 im Büro für Stadtmarketing, Bachovenstraße
10 in Sinzig.
Sinzig. Japanische Blumenkunst für Anfänger
und Fortgeschrittene unterrichtet die Ikebana-Lehrerin gsisela
Jopp in Sinzig. Hierzu sind keine Vorkenntnisse nötig,
nur Sinn für die Schönheit der Pflanzen und Liebe
zur Natur, verbunden mit dem Wunsch nach eigener Kreativität.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer finden dabei Freude, Entspannung
und Ruhe. Der Jahreszeit entsprechend werden kahle, herbstliche
und immergrüne Zweige in die richtige Form gebogen, geschnitten
und mit Blumen arrangiert. Hierbei werden auch weihnachtliche
Arrangements gestaltet. Geübt werden die Stile der Ohara-Schule.
Bitte eine Gartenschere und, wenn vorhanden, einen Blumenigel
mitbringen. Verpflichtende Verbindliche Anmeldung ab sofort
bei der Kursleiterin, Tel. (0 26 42) 4 22 95.
Beginn: Montag, 7. November 2005, 19.00 Uhr in der Regenbogenschule
Sinzig.
Sinzig. Mit immer dreister werdenden Zeitgenossen
hat es derzeit die Stadt Sinzig zu tun. Mit großer Sorge
werden wilde Müllablagerungen beobachtet. Die Hemmschwelle
ist sogar so niedrig, dass nicht nur verschwiegene Plätze
in Wald und Flur betroffen sind, sondern auch innenstadtnahe
Anlagen wie der Parkplatz an der Harbachstraße. Hier wurden
vor einigen Tagen neben Sammelcontainern die Utensilien einer
Hausrenovierung inklusive Staubsauger abgestellt. Ebenfalls
einer Renovierung dürfte die Kücheneinrichtung zum
Opfer gefallen sein, die auf dem Mühlenberg, nur wenige
Meter neben dem Weg, abgeladen wurde. Schrank und Spüle
nebst Elektrogeräten verschandeln die Natur, sehr zum Ärger
auch der zahlreichen Wanderer.
Diese Küche wurde auf dem Mühlenberg abgelagert.
Bei der Stadtverwaltung Sinzig hat
man keinerlei Verständnis für eine derartige
Handlungsweise. „Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern
Umweltverschmutzung und damit eine Ordnungswidrigkeit, je nachdem
sogar ein Straftatbestand“, so der Leiter des Ordnungsamtes,
Ralf van Veen. Will sagen, dass jeder Verursacher unerbittlich
angezeigt wird. Es gibt genügend Sammeltermine. Vielfach
wird der Müll sogar im Haus abgeholt. Kein Grund also,
den Müll abzuladen in der Hoffnung, dass es schon einen
Dummen geben wird, der ihn wegräumt. Es ist aber auch die
Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Wer entsprechende Beobachtungen
macht wird gebeten, diese unter Tel. (0 26 42) 40 01-29 an Alfred
Hoss im Ordnungsamt mitzuteilen. Hinweise werden auf Wunsch
vertraulich behandelt.
Öffentliche
Bekanntmachung
S a t z u n g
zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes
„Am Sonnenberg, 1. Abschnitt, westlicher Teil, 2. Änderung“,
Gemarkung Bodendorf (vereinfachte Änderung).
Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen
wird die Bebauungsplanurkunde als Bestandteil der Satzung des
Bebauungsplanes „Am Sonnenberg, 1. Abschnitt, westlicher
Teil, 2. Änderung“, Gemarkung Bodendorf, die mit
Bescheid genehmigt und nach ortsüblicher Bekanntmachung
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) am 4.1.1996
rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert:
§ 1
Für das Grundstück in der Gemarkung Bodendorf, Flur
5, Flurstück-Nr 376, In den Dreizehnmorgen, wird folgendes
geändert:
„Änderung: Ausweisung einer Fläche
für Spielplatz“.
Die Änderungsplanung ist Bestandteil
der Satzung.
Die Begründung wird anerkannt.
Mit der in § 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachung, die
an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen
Veröffentlichung tritt, wird diese vereinfachte Änderung
(Satzung) rechtsverbindlich.
Hinweis auf die Voraussetzungen für
die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen
nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der
Bekanntmachung der Neufassung vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141)
einschließlich der Berichtung der Bekanntmachung der Neufassung
des Baugesetzbuches vom 16.1.1998 (BGBl. I. S. 137) –
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel
der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die Verletzung der
Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres,
die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung
(GemO)
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung
(GemO) für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes
oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr
nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 des § 24
Abs. 6 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.
2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach
Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Hinweis auf die Vorschriften des § 44
Abs. 3 u. 4 des Baugesetzbuches
Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB kann
der Entschädigungsberechtigte Entschädigung vorlangen,
wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten sind.
Der Entschädigungsberechtigte kann die
Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass
er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt
Sinzig als dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein
Entschädigungsanspruch erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB,
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.
Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung
liegen bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg
1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden
zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.
11. nichtöffentlichen
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
am Mittwoch, 09. November 2005, um 18.00 Uhr, im Ratssaal 2. OG des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig
Tagesordnung:
Auf der Tagesordnung stehen Angelegenheiten der Sitzungsdurchführung
und
- dokumentation, ein Sachstandsbericht zur Erschließung
des Baugebietes „Im Seiffen“; und
finanzielle Angelegenheiten. Auch Grundstücksangelegenheiten;
das evtl. Erteilen von
Parkberechtigungen und personelle Angelegenheiten werden behandelt.
Der obligatorische
Tagesordnungspunkt „Anfragen und Informationen“
fehlt ebenfalls nicht.
Am Donnerstag, 10. November 2005, 17.00 Uhr
findet im Sitzungssaal der Stadt Sinzig, Kirchplatz 5, 53489
Sinzig eine nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses
statt. Auf der Tagesordnung stehen finanzielle Angelegenheiten
des Wasser- und Abwasserwerks.
Sinzig, den 31.10.2005
gez.: Kroeger, Bürgermeister
------------------------
B e k a n n t m a c h u n g
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes
„Westumer Straße
2. Teil“ in Sinzig, gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB).
Der städtische Bau-, Planungs-, Liegenschafts-
und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.9.2005 beschlossen,
ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Westumer
Straße 2. Teil“ in Sinzig, durchzuführen.
Mit der Änderung soll die Zulässigkeit
von Nebenanlagen gemäß § 14 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
zulässig werden, sofern sie im Katalog des § 62 Landesbauordnung
Rheinland-Pfalz (LBauO) aufgeführt sind.
Die Grundflächenzahl von 0,4 darf nach
Addition aller nach Baunutzungsverordnung zulässigen Nebenanlagen
nicht überschritten werden.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanänderungsentwurf
liegen in der Zeit vom
14. November 2005 bis einschließlich
14. Dezember 2005
zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung
Sinzig in 53489 Sinzig, Schießberg 1, Abt. Bauamt, 1.
Obergeschoss, Zimmer 102, in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00
Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Anregungen können nur während der
Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder mündlich zur
Niederschrift erklärt werden.
53489 Sinzig, 28. Okt. 2005
Stadt Sinzig
Bürgermeister
Informationsversammlung
für Milchviehalter
in den Kreisen Ahrweiler, Cochem-Zell und Mayen-Koblenz Am Mittwoch, den 16. November findet
im Hotel Zur Post in Welling um 20:00 Uhr, die Informationsveranstaltung
für die interessierten Milchviehhalter statt. Auf dem Programm
stehen:
· Kurzer RUW-Jahresrückblick
· Neues Bullenangebot für die Besamungssaison 05/06
· Neuerungen zur BHV-1- Bundesverordnung sowie der BVD-
und Para-TB-Problematik
· Informationen aus den verschiedenen Bereichen, z.B.
aktuelle Infos der Tierseuchenkasse
Die Veranstaltungen werden von der Rinder-Union
West eG und den Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz gemeinsam
angeboten und durchgeführt. Das hochinteressante Bullenangebot
umfasst die Top-Holsteinvererber der Rinder-Union West eG, der
TOPQ-Partner, der deutschen Topgenetik, Eurogenetik sowie weitere
Bullen aus den europäischen Nachbarländern und Nordamerika.
Das umfangreiche Bullenangebot steht allen Rinderhaltern für
die Besamung zur Verfügung. Die Besamungstechniker, Tierärzte,
aber auch die Eigenbestandsbesamerbetreuer können das Sperma
versamen bzw. ausliefern oder bestellen. Selbstverständlich
besteht auch die Möglichkeit, wie gewohnt das Computergestützte
Bullenanpaarungsprogramm (BAP) der Rinder-Union West eG in Anspruch
zu nehmen als auch die Zuchtberater der Landwirtschaftskammern
für eine Beratung anzufordern.
Die Informationsveranstaltungen bieten ausreichend Möglichkeiten,
Fragen rund um die Rinderzucht und –haltung zu stellen
und zu diskutieren. Jeder interessierte Rinderhalter sollte
von diesem Angebot der Informationsveranstaltungen Gebrauch
machen und die Chance nutzen, sich umfangreich über die
aktuellen Geschehnisse rund um die Rinderzucht zu informieren.
Gerade die aktuellen Entwicklungen zu den Themenkomplexen BHV-1,
BVD/MD und Para-TB sind von großer Bedeutung für
alle rinderhaltenden Betriebe, so dass allein diese Themen Anlass
genug sein sollten, die Veranstaltungen zu besuchen. Wir freuen
uns auf Ihre Teilnahme!
FREILAUFVERBOT
FÜR GEFLÜGEL: WAS BEDEUTET DAS KONKRET?
BODENDORFER
BAHNHOFSGEBÄUDE STEHT UNTER DENKMALSCHUTZ
Dr.
Hehlein: Infektionen des Hausgeflügels möglichst verhindern Welche praktischen Konsequenzen hat
die Eilverordnung des Bundesverbraucherministeriums zur Vogelgrippe,
die am Samstag, 22. Oktober, in Kraft tritt und bis 15. Dezember
gültig ist, für Gefügelhalter im Kreis Ahrweiler?
Die Kreisverwaltung Ahrweiler nennt Einzelheiten.
Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter mit nur wenigen Tieren,
sind verpflichtet, ihr Geflügel in einem Stall zu halten.
Mit Geflügel gemeint sind Hühner, Truthühner,
Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln,
Enten und Gänse. Tauben, Kanarienvögel oder Papageien
sind von der Verordnung nicht betroffen.
Kreis-Amtstierarzt Dr. Karl Hehlein führt weiter aus: Hausgeflügel
dürfe nur dann außerhalb geschlossener Ställe
gehalten werden, wenn die Tiere durch dichte Abdeckungen von
oben gegen Wildvögelkot geschützt seien. "Netze
oder Drahtgeflechte reichen nicht aus", betont der Veterinär.
Außerdem müsse durch seitliche Begrenzungen, beispielsweise
durch einen Maschendrahtzaun, sichergestellt sein, dass keine
Vögel eindringen können.
Die Geflügelhalter müssten dem Veterinäramt unverzüglich
anzeigen, wenn sie ihr Geflügel außerhalb eines geschlossenen
Stalls halten. Neben diesen Sicherungsmaßnahmen müsse
einmal monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung
durchgeführt und dokumentiert werden. Ferner müsse
Geflügel, das trotz der Verordnung nicht in geschlossenen
Ställen gehalten werde, bis 15. Dezember 2005 mindestens
einmal gezielt auf den Vogelgrippe-Virus untersucht werden.
Der Amtstierarzt weist darauf hin, dass für überregionale
Geflügelmärkte, Geflügelschauen oder Geflügelausstellungen
bestimmte Voraussetzungen gelten. So müsse das dort ausgestellte
Geflügel mindestens 14 Tage unmittelbar vor Beginn der
Veranstaltung in geschlossenen Ställen gehalten worden
sein. Außerdem müssten die Ausstellungstiere längstens
zwei Tage vor der Veranstaltung klinisch von einem Tierarzt
untersucht werden.
Der Veterinär des Kreises Ahrweiler erinnert auch an Hygiene
beim Umgang mit Geflügel: Die Tierhalter sollten nicht
mit Straßenschuhen, an denen möglicherweise infizierter
Geflügelkot klebe, die Stallungen betreten. Die Futter-
und Tränkegefäße im Auslauf sollten möglichst
entfernt werden, damit kein Wildgeflügel angelockt werde.
Der Zutritt zu den Stallungen soll fremden Personen oder anderen
Haustieren, etwa Hunden und Katzen, nicht gestattet werden.
Die Eilverordnung und alle daraus resultierenden Schutzmaßnahmen
dienten einem einzigen Zweck: eine Infektion des einheimischen
Geflügels durch Kontakte mit den wildlebenden Artgenossen
auf dem Weg nach Süden zu verhindern. Das Risiko einer
solchen Ansteckung sei in den letzten Tagen gewachsen, nachdem
ein Ausbruch mit dem Virus H5N1 rund 200 Kilometer südlich
von Moskau bestätigt wurde. Experten des Friedrich-Loeffler-Institutes
hätten bei der Risikobewertung die Ansteckungsgefahr durch
Zugvögel bisher als gering bis mäßig bezeichnet.
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im europäischen
Teil Russlands werde die Gefahr einer Infektion als mäßig
bis hoch eingeschätzt, so Dr. Hehlein.
Was dieser prächtige Pfau am
Schwanenteich wohl davon hält?
Am vergangenen Dienstag
wurde in einer Bund- Länderreferenten- sitzung in Bonn
eine Aufstallpflicht für Geflügel auf der Grundlage
einer Risikobewertung erarbeitet. In diesem Falle wäre
im Kreis Ahrweiler lediglich die Region um den Laacher See vom
Freilaufverbot betroffen gewesen. Durch die Eilverordnung des
Bundes gilt die Stallpflicht aber für das ganze Bundesgebiet.
Das Bahnhofsgebäude in Bad Bodendorf
steht jetzt unter Denkmalschutz. Die Kreisverwaltung Ahrweiler
hat das 1879 errichtete Haus gemeinsam mit dem Landesamt für
Denkmalpflege in Mainz als Kulturdenkmal eingetragen und dem
Eigentümer, der Deutschen Bahn AG, einen entsprechenden
Bescheid geschickt.
Das Gebäude sei aus wissenschaftlichen, künstlerischen
und städtebaulichen Gründen sowie zur Belebung und
Werterhöhung der Umwelt ein Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung
ein öffentliches Interesse bestehe, heißt es in der
Unterschutzstellungsurkunde der Kreisverwaltung. Begründung:
Der an der damals erbauten Ahrtalbahn errichtete Typenbau auf
L-förmigem Grundriss mit zwei massiven Vollgeschossen zeige
sorgfältig versetztes Natursteinmauerwerk und im Dachgeschoss
unter einem Schopfwalm regional geprägtes Fachwerk. Der
bis auf wenige Veränderungen gut erhaltene Bau sei ein
Beleg für die Ortsgeschichte Bodendorfs sowie der Bahngeschichte
des Ahrtals. Bis auf geringfügige Veränderungen zeige
er das Bild seiner Entstehungszeit.
Unter Denkmalschutz: das Bahnhofsgebäude
in Bad Bodendorf.
MARTINSFEUER
SIND KEINE MÜLLKIPPEN
Brauchtum und Umweltschutz verknüpfen
- Kleintiere schützen Wenn Jugendliche im gesamten Kreis Ahrweiler
jetzt wieder ihre Martinsfeuer bauen und später abbrennen,
sollte dies ohne Gefahr für Mensch und Natur ablaufen.
Die Kreisverwaltung gibt Tipps, wie sich Brauchtum und Umweltschutz
verbinden lassen.
Wichtig: Martinsfeuer sind keine Müllkippen, auf denen
Abfall bequem und kostengünstig entsorgt werden kann. Der
Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) verfolgt derzeit einen Fall,
bei dem Möbel, Matratzen, Türen sowie mit Schadstoffen
belastete Hölzer verbrannt wurden. Außerdem lagen
größere Mengen imprägnierter Hölzer zum
Abfackeln bereit. Den Verursachern droht ein Strafverfahren.
Der eindringliche Hinweis des AWB: Auf das Martinsfeuer dürfen
nur naturbelassene und unbehandelte Hölzer, etwa Baum-
und Heckenschnitt.
Reptilien, Frösche und Mäuse suchen sichere Plätze
für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür
das über Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial
des Martinsfeuers. Doch Vorsicht: Tiere können am Martinstag
Opfer des Flammentodes werden. Daher sollten die "Bauherren"
das Brennmaterial wie Hölzer und Sträucher erst wenige
Tage vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz aufschichten. Sinnvoll
ist es auch, das Feuer mit einigem Abstand zum Boden auf Ständern
zu errichten. Auch dies mindert den Anreiz für die Tiere,
sich dort ihren Platz zur Winterruhe zu suchen.
Die Standorte der Feuer müssen mit den jeweiligen Gemeinde-
und Stadtverwaltungen abgestimmt werden. Wer den alten Platz
verlässt und einen neuen Standort wählt, muss dies
zuvor mit der Kreisverwaltung klären (Landespflege, Ruf
02641/975-232).
Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher ebenfalls angemeldet
werden, und zwar bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen in der Regel
100 Meter von Wäldern, Mooren und Heiden sowie 50 Meter
von Gebäuden und Verkehrswegen.
VOGELGRIPPE:
VORBEREITUNG JA, PANIK NEIN
Landrat: "Wir sind gerüstet" - Veterinäramt,
Gesundheitsamt und Katastrophenschutz kooperieren - Rufbereitschaft
eingerichtet
Was wäre, wenn sich die Vogelgrippe weiter ausbreitet und
auf die hiesige Region übergreift? "Dann sind wir
sofort in der Lage, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen",
sagte Landrat Dr. Jürgen Pföhler, der in einer Expertenrunde
über den aktuellen Stand in Sachen Vogelgrippe informierte.
Als Ort für das Gespräch hatte er das Gelände
des Technischen Hilfswerkes (THW) in Sinzig gewählt. Grund:
Das THW mit seinem Kreisbeauftragten Frank Schulze sei "seit
Jahren ein hochkompetenter Partner in Sachen Katastrophenschutz
und habe die Betreuung von zwei Desinfektionsanlagen übernommen".
Pföhler: "Bei Großübungen haben wir wertvolle
Erfahrungen gesammelt, wir sind fit im Veterinär- und Gesundheitswesen
und im Katastrophenschutz. Wir sind gerüstet":
Erstens habe der Kreis vor zwei Jahren in Grafschaft-Ringen
ein Übungsszenario durchgespielt. Konkret: "Wir waren
davon ausgegangen, dass die gesamte Bevölkerung des Kreises
Ahrweiler, rund 130.000 Menschen, binnen weniger Tage gegen
Pocken geimpft werden müsste." Die ganztägige
Großübung habe wichtige und vor allem praktische
Erkenntnisse bei der Zusammenarbeit von Gesundheitsamt, zivilem
Bevölkerungsschutz und Rettungsdiensten gebracht. Gleiches
sei bei der Gefahrstoffzug-Übung der kreiseigenen Katastrophenschutzeinheit,
die in die Freiwillige Feuerwehr integriert sei, in Burgbrohl
der Fall gewesen.
Zweitens habe der Kreis 2001 aus Anlass der Maul- und Klauenseuche
100 Schutzanzüge angeschafft. Dieser Grundstock werde kontinuierlich
auf 300 bis 400 erweitert. Drittens habe der Kreis ebenfalls
2001 zwei mobile Desinfektionsanlagen gekauft.
Ein mögliches Übergreifen der Vogelgrippe auf die
Region sei für die Kreis-Veterinäre "eine neue
Variante von bereits bewährten Strategien", so Pföhler
weiter. Beispiele aus der Vergangenheit seien die Schweinepest
bei Wildschweinen, die Maul- und Klauenseuche oder Rinder-BSE.
Ähnliche Seuchenausbrüche wie die derzeitige Vogelgrippe
habe es bereits mehrfach in Europa gegeben.
Der Leiter des Kreis-Veterinäramtes, Dr. Otto Gaudlitz,
mahnt zur Vorsicht, warnt aber vor Hysterie. "Wir haben
eine erhöhte Untersuchungsdichte, die zu einer höheren
Erkenntnisdichte führt", erklärte der Amtstierarzt
mit Blick auf verbesserte tiermedizinische Kontrollen und Analysen.
Die weltweit rund 60 durch das Vogelgrippe-Virus vermuteten
Todesfälle bei Menschen seien fast ausschließlich
in Südostasien zu registrieren - bei entsprechenden Hygienebedingungen,
die mit Deutschland nicht zu vergleichen seien. Zum Vergleich:
Allein in Deutschland seien im vergangenen Jahr bis zu 20.000
Menschen an der "normalen" Grippe gestorben.
Zur konkreten Situation im Kreisgebiet: Von den rund 75.000
Geflügeltieren, fast ausschließlich Hühnern,
befänden sich 66.000 Hühner in sechs kommerziellen
Haltungen, sprich Wirtschaftsbetrieben; diese Tiere seien komplett
in Ställen untergebracht. Folge: Das in diesen Tagen verfügte
bundesweite Freilaufverbot sei für diese Tiere ohnehin
nicht relevant. Was zahllose Beratungsgespräche im Veterinäramt
hervorrufe, seien die restlichen rund 9.000 Tiere von etwa 400
gemeldeten Hobbyhaltern im AW-Kreis. Die Hauptnachricht an diese
Hobbyhalte laute: neben dem Freilaufverbot eine monatliche Untersuchung
des Tierarztes sowie Blutproben.
Dr. Gaudlitz weiter: "Wir haben die Organisatoren von Forst,
Jagd, Fischereiwesen und dem Naturschutzbund gebeten, in ihren
Bereichen Beobachtungen vorzunehmen und uns zu melden. Zudem
wird die Stallpflicht für Geflügel kontrolliert. Wer
sich nicht daran hält, riskiert Strafen bis 25.000 Euro."
In den ersten 24 Stunden nach der Stallverordnung seien 50 Betriebe
kontrolliert worden. Ergebnis: 49 waren o.k., einer war weder
gemeldet noch befanden sich die Tiere in einem Stall; den Besitzer
erwartet ein Bußgeldverfahren.
Wären Massentötungen von Geflügel in den Betrieben
erforderlich, stünden das Gesundheitsamt und der Katastrophenschutz
den Tiermedizinern zur Seite. "Dann muss das Umfeld der
Betriebe definiert und geschützt werden", erklärte
Gesundheitsamts-Leiterin Dr. Ute Teichert-Barthel. Konkret:
Die Menschen, die mit den Geflügelbetrieben in Kontakt
stehen, würden mit Schutzkleidung ausgerüstet und
gegen Grippe geimpft. Ziel sei es, zu verhindern, dass ein Mensch
gleichzeitig an der Vogelgrippe und der "normalen"
Grippe erkrankt, wodurch ein neues Virus entstehen könnte.
Die Amtsärztin warnt vor überzogenen Befürchtungen
wegen des Vogelgrippevirus. Bisher sei das Virus vom Subtyp
H5N1 auf Menschen nur bei sehr engem Kontakt zu Geflügel
übertragbar. Die Gefahr gelte daher als sehr gering.
Technische Hilfe käme in erster Linie vom THW und den Freiwilligen
Feuerwehren, die die Desinfektion und Entsorgung der Tierkörper
übernehmen würden. Werner Willems, in der Kreisverwaltung
Abteilungsleiter Ordnung und Verkehr: "Wichtig wären
dann die beiden mobilen Desinfektionsanlagen, die der Kreis
finanziert hat und die das THW aufbaut." Ähnlich einer
Waschstraße, werden alle Transportfahrzeuge vollständig
mit Desinfektionsflüssigkeit besprüht; die Flüssigkeit
wird in einer isolierenden Großwanne aufgefangen.
Mehrere Rufbereitschaften wurden eingerichtet: Mainzer Umweltministerium:
Ruf 0160/7468301, Fax: 06131/16-4608, E-Mail: RP-Hygiene@muf.rlp.de,
außerdem Ruf 06131/16-2996; Info-Telefon für Geflügelhalter:
Ruf 0261/9149-111; Kreis-Veterinäramt: Ruf 0170-6253461.
Zuständigkeiten und Maßnahmen: Veterinärwesen
Welche Maßnahmen ergreift wer wann
bei der Tierseuche? Dazu eine Übersicht in Stichworten.
Wichtig: Eine Impfung der Tiere gegen die Geflügelpest
(aviäre Influenza) ist nicht möglich.
1. Der EU-Krisenstab "Tierseuche" in Brüssel
wird bei überregionalen Tierseuchen aktiv. Das ist bei
der Geflügelpest der Fall. Er erlässt EU-Entscheidungen,
die unmittelbar gelten.
2. Nationales Krisenzentrum: Die Federführung liegt beim
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft in Bonn. Nationales Referenzzentrum ist das
Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, das die politischen
Entscheidungsträger berät (www.fli.bund.de)
3. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz
(BMVEL) hat auf Grund vorausgehender EU-Entscheidungen eine
Eilverordnung zum Freilaufverbot für Geflügel erlassen
und steuert die nationalen Maßnahmen im dortigen nationalen
Krisenzentrum Tierseuchen.
4. Tierhalter und Tierärzte sind zur Anzeige der Tierseuche
verpflichtet. Dies ergibt sich aus dem Tierseuchengesetz und
der Geflügelpestverordnung. Die Kreisverwaltung ist für
die auf ihrem Gebiet notwendigen Maßnahmen zuständige
Behörde.
5. Der Kreis erlässt beim Erstverdacht auf Grund der Geflügelpestverordnung
Maßnahmen wie Betriebssperren (Personen, Tiere, Waren)
und Vermarktungsverbote, bis Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Die Diagnostik und Probenentnahmen in den Beständen obliegt
den Amtstierärzten.
6. Bei positivem Untersuchungsergebnis gilt der Ausbruch der
Geflügelpest als amtlich festgestellt. Es kommt zur Tötung
des gesamten Geflügelbestandes, also aller kranken und
seuchenverdächtigen Tiere und deren unschädliche Beseitigung
in der Tierkörperbeseitigungsanstalt Rivenich sowie Reinigungs
-und Desinfektionsmaßnahmen. Ziel ist die schnellstmögliche
und sichere Eliminierung des Erregers. (Eine Not- oder Schutzimpfung
ist derzeit nicht möglich und daher verboten). Gleiches
gilt für sämtliche Tierprodukte, z.B. Hühnereier,
die auf dem Betrieb vorhanden sind.
Es wird ein regionales Zentrum in der Kreisverwaltung gebildet,
das sich unter Beteiligung von Kollegen aus Nachbarkreisen um
alle weiteren Maßnahmen kümmert. Die Einbindung weiterer
Kreise wurde aus der Erkenntnis notwendig, dass die vielfältigen
dem Erstausbruch folgenden Maßnahmen bei hochansteckenden
Tierseuchen oftmals nicht mit Vor-Ort-Personal zu leisten sind.
Zu diesem Zweck wurde mit den Kreisen Mayen-Koblenz, Cochem-Zell,
Rhein-Hunsrück-Kreis und Ahrweiler eine Unterstützungsvereinbarung
getroffen (Regionale Vereinbarung vom 01.07.2004 ). Das lokale
Zentrum wird am Ort des Erstausbruchs eingerichtet. Die Einsatzsteuerung
erfolgt bei Seuchenausbrüchen in den genannten Kreisen
dann von diesem Zentrum aus.
7. Parallel zu diesen Maßnahmen im Seuchengehöft/-bestand
finden gezielte Umgebungsuntersuchungen in ausgewiesenen Sperrgebieten
(3 Kilometer-Radius) und Beobachtungsgebieten (10 km Radius)
statt, in denen Verbringungs-/ Vermarktungsverbote für
ansteckungsfähige Tiere besteht. Zugleich werden Kontaktbetriebe
(Personen und Tierverkehr, Futtermittellieferungen usw.) ermittelt,
in denen dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen angeordnet
werden.
8. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz steuert notwendige
Maßnahmen in Kenntnis überregionaler Entwicklungen
und informiert laufend das Landeskrisenzentrum beim Mainzer
Ministerium für Umwelt (MUF) . Das MUF informiert das nationale
Tierseuchenkrisenzentrum beim BMVEL in Bonn. Von dort wird dem
ständigen Veterinärausschuss beim EU-Krisenzentrum
berichtet. Die EU erlässt je nach Lageentwicklungen weitere
Entscheidungen, die unmittelbar national umgesetzt werden müssen,
z.B. weitere Import- oder Verbringungsverbote, Untersuchungsverpflichtungen
usw.
9. Werden bei der Untersuchung aller in den in ausgewiesenen
Sperr- und Beobachtungsgebieten vorhandenen Geflügelhaltungen
keine weiteren Seuchenfälle festgestellt, werden die Bekämpfungsmaßnahmen
aufgehoben.
10. Bei angeordneten Tötungen werden die Tierbesitzer entschädigt.
Grundlage ist der gemeine Wert des Tieres. Liebhabereien werden
nicht berücksichtigt. Die Tierbesitzer sind zur Duldung
der Maßnahmen und zur aktiven Mithilfe verpflichtet. Kosten
für Reinigungen und Desinfektionen trägt der Tierbesitzer.
Die amtlich angeordneten Untersuchungen bezahlt das Land.
Geflügel als Nahrungsmittel: keine Gefahr
Für Menschen, die keinen direkten Kontakt
mit infiziertem Geflügel haben, ist die Vogelgrippe ungefährlich.
Gleiches gilt für das Verspeisen von Geflügel. Lediglich
Gefügelhalter müssen strenge Schutzmaßnahmen
ergreifen.
Die Krankheit ist für Hausgeflügel hochansteckend.
Bei Hühnern und Puten können binnen weniger Tage alle
Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen
Verluste sind entsprechend hoch. Das Virus befällt alle
Geflügelarten. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten
Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken
seltener und weniger schwer.
Menschen können sich mit dem Erreger anstecken. Infektionsquelle
sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie
deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Wer damit Kontakt
hat, muss Augen, Mund und Nase vor einer Infektion durch virushaltige
Tröpfchen oder Staub schützen. Eine Ansteckung führt
meist zu milden grippeähnlichen Symptomen, bei mangelhafter
Hygiene kann es in Ausnahmefällen zu Todesfällen führen.
Das Virus kann nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Zubereitete Nahrungsmittel vom Geflügel stellen keine Gefahr
dar. Außerdem ist Influenzavirus hitzeempfindlich und
wird beim Kochen sicher zerstört.
Um einer Virusverschleppung vorzubeugen, muss die Staubentwicklung
im Stall verhindert werden. Das Betreuungspersonal darf den
Stall nur nach Schuh- und Kleidungswechsel sowie gründlicher
Reinigung und Desinfektion verlassen. Alle Materialien und Geräte
müssen gründlich gereinigt und fachgerecht desinfiziert
werden.
Um der Entstehung der Geflügelpest vorzubeugen, sollte
Hausgeflügel keinen Kontakt mit wilden Wasservögeln
haben. Bei Freilandhaltung sind entsprechende Schutzmaßnahmen
zu treffen, zumindest darf die Fütterung nicht im Freien
erfolgen, um keine Wildvögel anzulocken. Außerdem
sollten Hühner und Puten nicht mit Wassergeflügel
zusammen gehalten werden. Menschen müssen einen ungeschützten
Kontakt mit erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermeiden.
In Europa waren die letzten Seuchenausbrüche 1999/2000
in Italien und 2003 in den Niederlanden, Belgien und Deutschland.
Seit Ende 2003 grassiert die Geflügelpest in elf Ländern
Südostasiens.
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Kreisverwaltung Ahrweiler
Kultur
Clara
Schumann und Johannes Brahms
Schlosskonzert im November
Sinzig. Am Samstag, 5. November findet das nächsten Sinziger
Schlosskonzert statt. Unter dem Titel „O Du mein Stern“
wird in Wort und Musik über die menschliche und künstlerische
Verbindung zwischen Clara Schumann und Johannes Brahms berichtet.
Es singt der Bariton Hartmut Nasdala, der sowohl in der Kirchenmusik
als auch als Solist am Opernhaus Chemnitz täig war und
der seit einigen Jahren Mitglied des Bonner Opernchores ist.
Für die Rezitate ist Doris Meyer zuständig. Sie ist
Sprecherzieherin an der Pädagogischen Hochschule Bonn,
gestaltet Lesungen für Erwachsene und Kinder und entwickelt
gemeinsam mit Musikern literarisch-musikalische Programme. Die
Klavierbegleitung übernimmt Wolfgang Hess. Er hatte schon
mit 15 Jahren seine erste Organistenstelle und ist nach Studien
und Examen an der Kölner Musikhochschule Kantor der evangelischen
Kirche in Bonn-Oberkassel. Ausgewählte Lieder der beiden
Komponisten werden verbunden mit Briefen und Texten, unter anderem
von Peter Härtling, Constantin Floros und Eugenie Schumann.
Im Gegensatz zu den Briefen von Brahms an Clara Schumann blieben
wesentliche Briefe mit Antworten von ihr nicht erhalten. Mit
diesem Konzertabend versuchen die Interpreten Antworten in den
Liedern zu finden.
Das Schlosskonzert beginnt um 19.30 Uhr. Ab 18.30 Uhr ist die
Abendkasse ebenso geöffnet wie das Schlossmuseum, das kostenlos
besichtigt werden kann. Karten können auch im Bürgerbüro
Sinzig unter Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 reserviert werden.
Hartmut Nasdala und Doris Meyer
sind im Schlosskonzert zu Gast
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