pressespiegel

Ausgabe KW 43
Der schnelle Überblick
Das komplette VHS-Programm
auf den Seiten der Stadt

Pressemeldungen
der vergangenen Wochen


 

 
Schlagzeilen
Tag der Hausmessen in Sinzig


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St.-Martins-Umzüge in Sinzig


Auf der Jahnwiese wird wie gewohnt das Martinsfeuer gezündet.


Sinzig. Eine ganze Reihe von St.-Martins-Zügen sind in Sinzig beim Ordnungsamt angemeldet worden.
Am 4. November zieht ab 17.30 Uhr ein von der evangelischen Kirche veranstalteter Zug von der Jahnwiese aus durch Sinzig.
Am 5. November reitet St. Martin dann ab 17.30 Uhr vom Gemeindehaus „Alte Schule“ aus durch Löhndorf. Der gemeinsame Martinszug der Kindergärten Spatzennest und Liliput geht am 7. November um 17.45 Uhr an den Kindergärten im Dreifaltigkeitsweg los. Der Kindergarten St. Peter zieht am 8. November ab 17.45 Uhr durch Sinzig.
Am Mittwoch, 9. November steht dann der traditionell von der Regenbogenschule veranstaltete große Martinszug im Mittelpunkt, der sich um 17.30 Uhr vom Kirchplatz aus durch die Innenstadt in Bewegung setzt. Der Westumer Martinszug beginnt
am Donnerstag, 10. November um 18 Uhr an der Schule. Gleich drei Züge bilden am Samstag, 12. November den Abschluss der St. Martins-Veranstaltungen und zwar um 17.00 Uhr in Koisdorf (ab Gemeindehaus), um 17.15 Uhr in Bad Bodendorf (ab Schule) und um 19.00 Uhr in Franken (Frankenstraße).


Un nach dem Määteszoch jiddet feine Döppekooche.

Fotos: Archiv allgrafics

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  Aus der Stadtverwaltung  

Letzte Möglichkeit zum Baumkauf

Generationenwald wird eröffnet
Sinzig. Ein Ehepaar hat Goldhochzeit und möchte dieses Datum auf besondere Weise festhalten. Eine Oma möchte die Verbundenheit zu ihren Enkeln zeigen. Ein Verein hat ein rundes Jubiläum. All dies können Anlässe sein, im neuen Sinziger Generationenwald einen Baum zu pflanzen. Das Projekt ist ein Ergebnis aus der Bewerbung zur Landesgartenschau. In „Abt. 60a“, einem Gelände hinter der Schutzhütte auf dem Mühlenberg werden am Samstag, 19. November 2005 ab 15 Uhr die ersten Bäume gepflanzt. Ein Baumkataster wird auf einer Schautafel darstellen, wer welchen Baum und aus welchem Anlass gepflanzt hat. Wer in diesem Jahr noch bei den ersten Baumpflanzern sein möchte, der sollte sich beeilen, und sich im Büro für Stadtmarketing einen Gutschein abholen oder anfordern. Dieser ist dann bei der Stadt einzulösen, wobei auch der Anlass für die Baumpflanzung genannt werden soll. Für 50,00 € wird dann ein Laubbaum reserviert. Im Preis ist der Pfahl und eine Schutzvorrichtung gegen Wildbiss inbegriffen. Sinziger, die möglicherweise weit entfernt wohnen und aus einem bestimmten Anlass einen Baum wünschen wird auch geholfen. Die pflanzt dann nämlich der Förster selbst.
Telefonische Auskünfte gibt’s unter Tel. (0 26 42) 90 54 70 im Büro für Stadtmarketing, Bachovenstraße 10 in Sinzig.


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Ikebana im Herbst und Advent

Sinzig. Japanische Blumenkunst für Anfänger und Fortgeschrittene unterrichtet die Ikebana-Lehrerin gsisela Jopp in Sinzig. Hierzu sind keine Vorkenntnisse nötig, nur Sinn für die Schönheit der Pflanzen und Liebe zur Natur, verbunden mit dem Wunsch nach eigener Kreativität. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer finden dabei Freude, Entspannung und Ruhe. Der Jahreszeit entsprechend werden kahle, herbstliche und immergrüne Zweige in die richtige Form gebogen, geschnitten und mit Blumen arrangiert. Hierbei werden auch weihnachtliche Arrangements gestaltet. Geübt werden die Stile der Ohara-Schule. Bitte eine Gartenschere und, wenn vorhanden, einen Blumenigel mitbringen. Verpflichtende Verbindliche Anmeldung ab sofort bei der Kursleiterin, Tel. (0 26 42) 4 22 95.
Beginn: Montag, 7. November 2005, 19.00 Uhr in der Regenbogenschule Sinzig.

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Keine Hemmschwelle wenn´s um Müll geht

Sinzig. Mit immer dreister werdenden Zeitgenossen hat es derzeit die Stadt Sinzig zu tun. Mit großer Sorge werden wilde Müllablagerungen beobachtet. Die Hemmschwelle ist sogar so niedrig, dass nicht nur verschwiegene Plätze in Wald und Flur betroffen sind, sondern auch innenstadtnahe Anlagen wie der Parkplatz an der Harbachstraße. Hier wurden vor einigen Tagen neben Sammelcontainern die Utensilien einer Hausrenovierung inklusive Staubsauger abgestellt. Ebenfalls einer Renovierung dürfte die Kücheneinrichtung zum Opfer gefallen sein, die auf dem Mühlenberg, nur wenige Meter neben dem Weg, abgeladen wurde. Schrank und Spüle nebst Elektrogeräten verschandeln die Natur, sehr zum Ärger auch der zahlreichen Wanderer.


Diese Küche wurde auf dem Mühlenberg abgelagert.

Bei der Stadtverwaltung Sinzig hat man keinerlei Verständnis für eine derartige Handlungsweise. „Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern Umweltverschmutzung und damit eine Ordnungswidrigkeit, je nachdem sogar ein Straftatbestand“, so der Leiter des Ordnungsamtes, Ralf van Veen. Will sagen, dass jeder Verursacher unerbittlich angezeigt wird. Es gibt genügend Sammeltermine. Vielfach wird der Müll sogar im Haus abgeholt. Kein Grund also, den Müll abzuladen in der Hoffnung, dass es schon einen Dummen geben wird, der ihn wegräumt. Es ist aber auch die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Wer entsprechende Beobachtungen macht wird gebeten, diese unter Tel. (0 26 42) 40 01-29 an Alfred Hoss im Ordnungsamt mitzuteilen. Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Öffentliche Bekanntmachung

S a t z u n g

zur Änderung der Satzung des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg, 1. Abschnitt, westlicher Teil, 2. Änderung“, Gemarkung Bodendorf (vereinfachte Änderung).

Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen wird die Bebauungsplanurkunde als Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg, 1. Abschnitt, westlicher Teil, 2. Änderung“, Gemarkung Bodendorf, die mit Bescheid genehmigt und nach ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) am 4.1.1996 rechtsverbindlich wurde, wie folgt geändert:

§ 1
Für das Grundstück in der Gemarkung Bodendorf, Flur 5, Flurstück-Nr 376, In den Dreizehnmorgen, wird folgendes geändert:

„Änderung: Ausweisung einer Fläche für Spielplatz“.

Die Änderungsplanung ist Bestandteil der Satzung.

Die Begründung wird anerkannt.

Mit der in § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird diese vereinfachte Änderung (Satzung) rechtsverbindlich.

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) einschließlich der Berichtung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 16.1.1998 (BGBl. I. S. 137) – bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sinzig geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Hinweis auf die Rechtsfolgen nach der Gemeindeordnung (GemO)

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. 4 des Baugesetzbuches

Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung vorlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Sinzig als dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt nach § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeiführt.

Die Unterlagen über die Bebauungsplanänderung liegen bei der Stadtverwaltung Sinzig, Abteilung Bauamt, Schießberg 1 in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht unbefristet öffentlich aus.

53489 Sinzig, 24. Okt. 2005
Stadtverwaltung Sinzig

Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

11. nichtöffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses

am Mittwoch, 09. November 2005, um 18.00 Uhr,
im Ratssaal 2. OG des Rathauses, Kirchplatz 5, Sinzig

Tagesordnung:
Auf der Tagesordnung stehen Angelegenheiten der Sitzungsdurchführung und
- dokumentation, ein Sachstandsbericht zur Erschließung des Baugebietes „Im Seiffen“; und
finanzielle Angelegenheiten. Auch Grundstücksangelegenheiten; das evtl. Erteilen von
Parkberechtigungen und personelle Angelegenheiten werden behandelt. Der obligatorische
Tagesordnungspunkt „Anfragen und Informationen“ fehlt ebenfalls nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Kroeger
Bürgermeister


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Öffentliche Bekanntmachung

8. Sitzung des Werkausschusses

Am Donnerstag, 10. November 2005, 17.00 Uhr findet im Sitzungssaal der Stadt Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig eine nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses statt. Auf der Tagesordnung stehen finanzielle Angelegenheiten des Wasser- und Abwasserwerks.


Sinzig, den 31.10.2005
gez.: Kroeger, Bürgermeister

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B e k a n n t m a c h u n g


Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes „Westumer Straße
2. Teil“ in Sinzig, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der städtische Bau-, Planungs-, Liegenschafts- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.9.2005 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Westumer Straße 2. Teil“ in Sinzig, durchzuführen.

Mit der Änderung soll die Zulässigkeit von Nebenanlagen gemäß § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig werden, sofern sie im Katalog des § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) aufgeführt sind.

Die Grundflächenzahl von 0,4 darf nach Addition aller nach Baunutzungsverordnung zulässigen Nebenanlagen nicht überschritten werden.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanänderungsentwurf liegen in der Zeit vom

14. November 2005 bis einschließlich 14. Dezember 2005

zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Sinzig in 53489 Sinzig, Schießberg 1, Abt. Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 102, in der Zeit von

Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Anregungen können nur während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.

53489 Sinzig, 28. Okt. 2005

Stadt Sinzig

Bürgermeister

 

Informationsversammlung für Milchviehalter


in den Kreisen Ahrweiler, Cochem-Zell und Mayen-Koblenz
Am Mittwoch, den 16. November findet im Hotel Zur Post in Welling um 20:00 Uhr, die Informationsveranstaltung für die interessierten Milchviehhalter statt. Auf dem Programm stehen:

· Kurzer RUW-Jahresrückblick
· Neues Bullenangebot für die Besamungssaison 05/06
· Neuerungen zur BHV-1- Bundesverordnung sowie der BVD- und Para-TB-Problematik
· Informationen aus den verschiedenen Bereichen, z.B. aktuelle Infos der Tierseuchenkasse

Die Veranstaltungen werden von der Rinder-Union West eG und den Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz gemeinsam angeboten und durchgeführt. Das hochinteressante Bullenangebot umfasst die Top-Holsteinvererber der Rinder-Union West eG, der TOPQ-Partner, der deutschen Topgenetik, Eurogenetik sowie weitere Bullen aus den europäischen Nachbarländern und Nordamerika. Das umfangreiche Bullenangebot steht allen Rinderhaltern für die Besamung zur Verfügung. Die Besamungstechniker, Tierärzte, aber auch die Eigenbestandsbesamerbetreuer können das Sperma versamen bzw. ausliefern oder bestellen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, wie gewohnt das Computergestützte Bullenanpaarungsprogramm (BAP) der Rinder-Union West eG in Anspruch zu nehmen als auch die Zuchtberater der Landwirtschaftskammern für eine Beratung anzufordern.


Die Informationsveranstaltungen bieten ausreichend Möglichkeiten, Fragen rund um die Rinderzucht und –haltung zu stellen und zu diskutieren. Jeder interessierte Rinderhalter sollte von diesem Angebot der Informationsveranstaltungen Gebrauch machen und die Chance nutzen, sich umfangreich über die aktuellen Geschehnisse rund um die Rinderzucht zu informieren. Gerade die aktuellen Entwicklungen zu den Themenkomplexen BHV-1, BVD/MD und Para-TB sind von großer Bedeutung für alle rinderhaltenden Betriebe, so dass allein diese Themen Anlass genug sein sollten, die Veranstaltungen zu besuchen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

(G. Grebener)



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Aus der Kreisverwaltung

FREILAUFVERBOT FÜR GEFLÜGEL: WAS BEDEUTET DAS KONKRET?
BODENDORFER BAHNHOFSGEBÄUDE STEHT UNTER DENKMALSCHUTZ

Dr. Hehlein: Infektionen des Hausgeflügels möglichst verhindern
Welche praktischen Konsequenzen hat die Eilverordnung des Bundesverbraucherministeriums zur Vogelgrippe, die am Samstag, 22. Oktober, in Kraft tritt und bis 15. Dezember gültig ist, für Gefügelhalter im Kreis Ahrweiler? Die Kreisverwaltung Ahrweiler nennt Einzelheiten.
Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter mit nur wenigen Tieren, sind verpflichtet, ihr Geflügel in einem Stall zu halten. Mit Geflügel gemeint sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Tauben, Kanarienvögel oder Papageien sind von der Verordnung nicht betroffen.
Kreis-Amtstierarzt Dr. Karl Hehlein führt weiter aus: Hausgeflügel dürfe nur dann außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, wenn die Tiere durch dichte Abdeckungen von oben gegen Wildvögelkot geschützt seien. "Netze oder Drahtgeflechte reichen nicht aus", betont der Veterinär. Außerdem müsse durch seitliche Begrenzungen, beispielsweise durch einen Maschendrahtzaun, sichergestellt sein, dass keine Vögel eindringen können.
Die Geflügelhalter müssten dem Veterinäramt unverzüglich anzeigen, wenn sie ihr Geflügel außerhalb eines geschlossenen Stalls halten. Neben diesen Sicherungsmaßnahmen müsse einmal monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung durchgeführt und dokumentiert werden. Ferner müsse Geflügel, das trotz der Verordnung nicht in geschlossenen Ställen gehalten werde, bis 15. Dezember 2005 mindestens einmal gezielt auf den Vogelgrippe-Virus untersucht werden.
Der Amtstierarzt weist darauf hin, dass für überregionale Geflügelmärkte, Geflügelschauen oder Geflügelausstellungen bestimmte Voraussetzungen gelten. So müsse das dort ausgestellte Geflügel mindestens 14 Tage unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung in geschlossenen Ställen gehalten worden sein. Außerdem müssten die Ausstellungstiere längstens zwei Tage vor der Veranstaltung klinisch von einem Tierarzt untersucht werden.
Der Veterinär des Kreises Ahrweiler erinnert auch an Hygiene beim Umgang mit Geflügel: Die Tierhalter sollten nicht mit Straßenschuhen, an denen möglicherweise infizierter Geflügelkot klebe, die Stallungen betreten. Die Futter- und Tränkegefäße im Auslauf sollten möglichst entfernt werden, damit kein Wildgeflügel angelockt werde. Der Zutritt zu den Stallungen soll fremden Personen oder anderen Haustieren, etwa Hunden und Katzen, nicht gestattet werden.
Die Eilverordnung und alle daraus resultierenden Schutzmaßnahmen dienten einem einzigen Zweck: eine Infektion des einheimischen Geflügels durch Kontakte mit den wildlebenden Artgenossen auf dem Weg nach Süden zu verhindern. Das Risiko einer solchen Ansteckung sei in den letzten Tagen gewachsen, nachdem ein Ausbruch mit dem Virus H5N1 rund 200 Kilometer südlich von Moskau bestätigt wurde. Experten des Friedrich-Loeffler-Institutes hätten bei der Risikobewertung die Ansteckungsgefahr durch Zugvögel bisher als gering bis mäßig bezeichnet. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im europäischen Teil Russlands werde die Gefahr einer Infektion als mäßig bis hoch eingeschätzt, so Dr. Hehlein.


Was dieser prächtige Pfau am Schwanenteich wohl davon hält?

Am vergangenen Dienstag wurde in einer Bund- Länderreferenten- sitzung in Bonn eine Aufstallpflicht für Geflügel auf der Grundlage einer Risikobewertung erarbeitet. In diesem Falle wäre im Kreis Ahrweiler lediglich die Region um den Laacher See vom Freilaufverbot betroffen gewesen. Durch die Eilverordnung des Bundes gilt die Stallpflicht aber für das ganze Bundesgebiet.

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Das Bahnhofsgebäude in Bad Bodendorf steht jetzt unter Denkmalschutz. Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat das 1879 errichtete Haus gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Mainz als Kulturdenkmal eingetragen und dem Eigentümer, der Deutschen Bahn AG, einen entsprechenden Bescheid geschickt.
Das Gebäude sei aus wissenschaftlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen sowie zur Belebung und Werterhöhung der Umwelt ein Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse bestehe, heißt es in der Unterschutzstellungsurkunde der Kreisverwaltung. Begründung: Der an der damals erbauten Ahrtalbahn errichtete Typenbau auf L-förmigem Grundriss mit zwei massiven Vollgeschossen zeige sorgfältig versetztes Natursteinmauerwerk und im Dachgeschoss unter einem Schopfwalm regional geprägtes Fachwerk. Der bis auf wenige Veränderungen gut erhaltene Bau sei ein Beleg für die Ortsgeschichte Bodendorfs sowie der Bahngeschichte des Ahrtals. Bis auf geringfügige Veränderungen zeige er das Bild seiner Entstehungszeit.


Unter Denkmalschutz: das Bahnhofsgebäude in Bad Bodendorf.

MARTINSFEUER SIND KEINE MÜLLKIPPEN

Brauchtum und Umweltschutz verknüpfen - Kleintiere schützen
Wenn Jugendliche im gesamten Kreis Ahrweiler jetzt wieder ihre Martinsfeuer bauen und später abbrennen, sollte dies ohne Gefahr für Mensch und Natur ablaufen. Die Kreisverwaltung gibt Tipps, wie sich Brauchtum und Umweltschutz verbinden lassen.
Wichtig: Martinsfeuer sind keine Müllkippen, auf denen Abfall bequem und kostengünstig entsorgt werden kann. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) verfolgt derzeit einen Fall, bei dem Möbel, Matratzen, Türen sowie mit Schadstoffen belastete Hölzer verbrannt wurden. Außerdem lagen größere Mengen imprägnierter Hölzer zum Abfackeln bereit. Den Verursachern droht ein Strafverfahren. Der eindringliche Hinweis des AWB: Auf das Martinsfeuer dürfen nur naturbelassene und unbehandelte Hölzer, etwa Baum- und Heckenschnitt.
Reptilien, Frösche und Mäuse suchen sichere Plätze für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür das über Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial des Martinsfeuers. Doch Vorsicht: Tiere können am Martinstag Opfer des Flammentodes werden. Daher sollten die "Bauherren" das Brennmaterial wie Hölzer und Sträucher erst wenige Tage vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz aufschichten. Sinnvoll ist es auch, das Feuer mit einigem Abstand zum Boden auf Ständern zu errichten. Auch dies mindert den Anreiz für die Tiere, sich dort ihren Platz zur Winterruhe zu suchen.
Die Standorte der Feuer müssen mit den jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen abgestimmt werden. Wer den alten Platz verlässt und einen neuen Standort wählt, muss dies zuvor mit der Kreisverwaltung klären (Landespflege, Ruf 02641/975-232).
Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher ebenfalls angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen in der Regel 100 Meter von Wäldern, Mooren und Heiden sowie 50 Meter von Gebäuden und Verkehrswegen.

VOGELGRIPPE: VORBEREITUNG JA, PANIK NEIN


Landrat: "Wir sind gerüstet" - Veterinäramt, Gesundheitsamt und Katastrophenschutz kooperieren - Rufbereitschaft eingerichtet
Was wäre, wenn sich die Vogelgrippe weiter ausbreitet und auf die hiesige Region übergreift? "Dann sind wir sofort in der Lage, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen", sagte Landrat Dr. Jürgen Pföhler, der in einer Expertenrunde über den aktuellen Stand in Sachen Vogelgrippe informierte.
Als Ort für das Gespräch hatte er das Gelände des Technischen Hilfswerkes (THW) in Sinzig gewählt. Grund: Das THW mit seinem Kreisbeauftragten Frank Schulze sei "seit Jahren ein hochkompetenter Partner in Sachen Katastrophenschutz und habe die Betreuung von zwei Desinfektionsanlagen übernommen". Pföhler: "Bei Großübungen haben wir wertvolle Erfahrungen gesammelt, wir sind fit im Veterinär- und Gesundheitswesen und im Katastrophenschutz. Wir sind gerüstet":
Erstens habe der Kreis vor zwei Jahren in Grafschaft-Ringen ein Übungsszenario durchgespielt. Konkret: "Wir waren davon ausgegangen, dass die gesamte Bevölkerung des Kreises Ahrweiler, rund 130.000 Menschen, binnen weniger Tage gegen Pocken geimpft werden müsste." Die ganztägige Großübung habe wichtige und vor allem praktische Erkenntnisse bei der Zusammenarbeit von Gesundheitsamt, zivilem Bevölkerungsschutz und Rettungsdiensten gebracht. Gleiches sei bei der Gefahrstoffzug-Übung der kreiseigenen Katastrophenschutzeinheit, die in die Freiwillige Feuerwehr integriert sei, in Burgbrohl der Fall gewesen.
Zweitens habe der Kreis 2001 aus Anlass der Maul- und Klauenseuche 100 Schutzanzüge angeschafft. Dieser Grundstock werde kontinuierlich auf 300 bis 400 erweitert. Drittens habe der Kreis ebenfalls 2001 zwei mobile Desinfektionsanlagen gekauft.
Ein mögliches Übergreifen der Vogelgrippe auf die Region sei für die Kreis-Veterinäre "eine neue Variante von bereits bewährten Strategien", so Pföhler weiter. Beispiele aus der Vergangenheit seien die Schweinepest bei Wildschweinen, die Maul- und Klauenseuche oder Rinder-BSE. Ähnliche Seuchenausbrüche wie die derzeitige Vogelgrippe habe es bereits mehrfach in Europa gegeben.
Der Leiter des Kreis-Veterinäramtes, Dr. Otto Gaudlitz, mahnt zur Vorsicht, warnt aber vor Hysterie. "Wir haben eine erhöhte Untersuchungsdichte, die zu einer höheren Erkenntnisdichte führt", erklärte der Amtstierarzt mit Blick auf verbesserte tiermedizinische Kontrollen und Analysen. Die weltweit rund 60 durch das Vogelgrippe-Virus vermuteten Todesfälle bei Menschen seien fast ausschließlich in Südostasien zu registrieren - bei entsprechenden Hygienebedingungen, die mit Deutschland nicht zu vergleichen seien. Zum Vergleich: Allein in Deutschland seien im vergangenen Jahr bis zu 20.000 Menschen an der "normalen" Grippe gestorben.
Zur konkreten Situation im Kreisgebiet: Von den rund 75.000 Geflügeltieren, fast ausschließlich Hühnern, befänden sich 66.000 Hühner in sechs kommerziellen Haltungen, sprich Wirtschaftsbetrieben; diese Tiere seien komplett in Ställen untergebracht. Folge: Das in diesen Tagen verfügte bundesweite Freilaufverbot sei für diese Tiere ohnehin nicht relevant. Was zahllose Beratungsgespräche im Veterinäramt hervorrufe, seien die restlichen rund 9.000 Tiere von etwa 400 gemeldeten Hobbyhaltern im AW-Kreis. Die Hauptnachricht an diese Hobbyhalte laute: neben dem Freilaufverbot eine monatliche Untersuchung des Tierarztes sowie Blutproben.
Dr. Gaudlitz weiter: "Wir haben die Organisatoren von Forst, Jagd, Fischereiwesen und dem Naturschutzbund gebeten, in ihren Bereichen Beobachtungen vorzunehmen und uns zu melden. Zudem wird die Stallpflicht für Geflügel kontrolliert. Wer sich nicht daran hält, riskiert Strafen bis 25.000 Euro." In den ersten 24 Stunden nach der Stallverordnung seien 50 Betriebe kontrolliert worden. Ergebnis: 49 waren o.k., einer war weder gemeldet noch befanden sich die Tiere in einem Stall; den Besitzer erwartet ein Bußgeldverfahren.
Wären Massentötungen von Geflügel in den Betrieben erforderlich, stünden das Gesundheitsamt und der Katastrophenschutz den Tiermedizinern zur Seite. "Dann muss das Umfeld der Betriebe definiert und geschützt werden", erklärte Gesundheitsamts-Leiterin Dr. Ute Teichert-Barthel. Konkret: Die Menschen, die mit den Geflügelbetrieben in Kontakt stehen, würden mit Schutzkleidung ausgerüstet und gegen Grippe geimpft. Ziel sei es, zu verhindern, dass ein Mensch gleichzeitig an der Vogelgrippe und der "normalen" Grippe erkrankt, wodurch ein neues Virus entstehen könnte. Die Amtsärztin warnt vor überzogenen Befürchtungen wegen des Vogelgrippevirus. Bisher sei das Virus vom Subtyp H5N1 auf Menschen nur bei sehr engem Kontakt zu Geflügel übertragbar. Die Gefahr gelte daher als sehr gering.
Technische Hilfe käme in erster Linie vom THW und den Freiwilligen Feuerwehren, die die Desinfektion und Entsorgung der Tierkörper übernehmen würden. Werner Willems, in der Kreisverwaltung Abteilungsleiter Ordnung und Verkehr: "Wichtig wären dann die beiden mobilen Desinfektionsanlagen, die der Kreis finanziert hat und die das THW aufbaut." Ähnlich einer Waschstraße, werden alle Transportfahrzeuge vollständig mit Desinfektionsflüssigkeit besprüht; die Flüssigkeit wird in einer isolierenden Großwanne aufgefangen.
Mehrere Rufbereitschaften wurden eingerichtet: Mainzer Umweltministerium: Ruf 0160/7468301, Fax: 06131/16-4608, E-Mail: RP-Hygiene@muf.rlp.de, außerdem Ruf 06131/16-2996; Info-Telefon für Geflügelhalter: Ruf 0261/9149-111; Kreis-Veterinäramt: Ruf 0170-6253461.

Zuständigkeiten und Maßnahmen: Veterinärwesen

Welche Maßnahmen ergreift wer wann bei der Tierseuche? Dazu eine Übersicht in Stichworten. Wichtig: Eine Impfung der Tiere gegen die Geflügelpest (aviäre Influenza) ist nicht möglich.
1. Der EU-Krisenstab "Tierseuche" in Brüssel wird bei überregionalen Tierseuchen aktiv. Das ist bei der Geflügelpest der Fall. Er erlässt EU-Entscheidungen, die unmittelbar gelten.
2. Nationales Krisenzentrum: Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Bonn. Nationales Referenzzentrum ist das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, das die politischen Entscheidungsträger berät (www.fli.bund.de)


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3. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMVEL) hat auf Grund vorausgehender EU-Entscheidungen eine Eilverordnung zum Freilaufverbot für Geflügel erlassen und steuert die nationalen Maßnahmen im dortigen nationalen Krisenzentrum Tierseuchen.
4. Tierhalter und Tierärzte sind zur Anzeige der Tierseuche verpflichtet. Dies ergibt sich aus dem Tierseuchengesetz und der Geflügelpestverordnung. Die Kreisverwaltung ist für die auf ihrem Gebiet notwendigen Maßnahmen zuständige Behörde.
5. Der Kreis erlässt beim Erstverdacht auf Grund der Geflügelpestverordnung Maßnahmen wie Betriebssperren (Personen, Tiere, Waren) und Vermarktungsverbote, bis Untersuchungsergebnisse vorliegen. Die Diagnostik und Probenentnahmen in den Beständen obliegt den Amtstierärzten.
6. Bei positivem Untersuchungsergebnis gilt der Ausbruch der Geflügelpest als amtlich festgestellt. Es kommt zur Tötung des gesamten Geflügelbestandes, also aller kranken und seuchenverdächtigen Tiere und deren unschädliche Beseitigung in der Tierkörperbeseitigungsanstalt Rivenich sowie Reinigungs -und Desinfektionsmaßnahmen. Ziel ist die schnellstmögliche und sichere Eliminierung des Erregers. (Eine Not- oder Schutzimpfung ist derzeit nicht möglich und daher verboten). Gleiches gilt für sämtliche Tierprodukte, z.B. Hühnereier, die auf dem Betrieb vorhanden sind.
Es wird ein regionales Zentrum in der Kreisverwaltung gebildet, das sich unter Beteiligung von Kollegen aus Nachbarkreisen um alle weiteren Maßnahmen kümmert. Die Einbindung weiterer Kreise wurde aus der Erkenntnis notwendig, dass die vielfältigen dem Erstausbruch folgenden Maßnahmen bei hochansteckenden Tierseuchen oftmals nicht mit Vor-Ort-Personal zu leisten sind. Zu diesem Zweck wurde mit den Kreisen Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis und Ahrweiler eine Unterstützungsvereinbarung getroffen (Regionale Vereinbarung vom 01.07.2004 ). Das lokale Zentrum wird am Ort des Erstausbruchs eingerichtet. Die Einsatzsteuerung erfolgt bei Seuchenausbrüchen in den genannten Kreisen dann von diesem Zentrum aus.
7. Parallel zu diesen Maßnahmen im Seuchengehöft/-bestand finden gezielte Umgebungsuntersuchungen in ausgewiesenen Sperrgebieten (3 Kilometer-Radius) und Beobachtungsgebieten (10 km Radius) statt, in denen Verbringungs-/ Vermarktungsverbote für ansteckungsfähige Tiere besteht. Zugleich werden Kontaktbetriebe (Personen und Tierverkehr, Futtermittellieferungen usw.) ermittelt, in denen dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen angeordnet werden.
8. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz steuert notwendige Maßnahmen in Kenntnis überregionaler Entwicklungen und informiert laufend das Landeskrisenzentrum beim Mainzer Ministerium für Umwelt (MUF) . Das MUF informiert das nationale Tierseuchenkrisenzentrum beim BMVEL in Bonn. Von dort wird dem ständigen Veterinärausschuss beim EU-Krisenzentrum berichtet. Die EU erlässt je nach Lageentwicklungen weitere Entscheidungen, die unmittelbar national umgesetzt werden müssen, z.B. weitere Import- oder Verbringungsverbote, Untersuchungsverpflichtungen usw.
9. Werden bei der Untersuchung aller in den in ausgewiesenen Sperr- und Beobachtungsgebieten vorhandenen Geflügelhaltungen keine weiteren Seuchenfälle festgestellt, werden die Bekämpfungsmaßnahmen aufgehoben.
10. Bei angeordneten Tötungen werden die Tierbesitzer entschädigt. Grundlage ist der gemeine Wert des Tieres. Liebhabereien werden nicht berücksichtigt. Die Tierbesitzer sind zur Duldung der Maßnahmen und zur aktiven Mithilfe verpflichtet. Kosten für Reinigungen und Desinfektionen trägt der Tierbesitzer. Die amtlich angeordneten Untersuchungen bezahlt das Land.

Geflügel als Nahrungsmittel: keine Gefahr

Für Menschen, die keinen direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel haben, ist die Vogelgrippe ungefährlich. Gleiches gilt für das Verspeisen von Geflügel. Lediglich Gefügelhalter müssen strenge Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die Krankheit ist für Hausgeflügel hochansteckend. Bei Hühnern und Puten können binnen weniger Tage alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind entsprechend hoch. Das Virus befällt alle Geflügelarten. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und weniger schwer.
Menschen können sich mit dem Erreger anstecken. Infektionsquelle sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Wer damit Kontakt hat, muss Augen, Mund und Nase vor einer Infektion durch virushaltige Tröpfchen oder Staub schützen. Eine Ansteckung führt meist zu milden grippeähnlichen Symptomen, bei mangelhafter Hygiene kann es in Ausnahmefällen zu Todesfällen führen. Das Virus kann nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Zubereitete Nahrungsmittel vom Geflügel stellen keine Gefahr dar. Außerdem ist Influenzavirus hitzeempfindlich und wird beim Kochen sicher zerstört.
Um einer Virusverschleppung vorzubeugen, muss die Staubentwicklung im Stall verhindert werden. Das Betreuungspersonal darf den Stall nur nach Schuh- und Kleidungswechsel sowie gründlicher Reinigung und Desinfektion verlassen. Alle Materialien und Geräte müssen gründlich gereinigt und fachgerecht desinfiziert werden.
Um der Entstehung der Geflügelpest vorzubeugen, sollte Hausgeflügel keinen Kontakt mit wilden Wasservögeln haben. Bei Freilandhaltung sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, zumindest darf die Fütterung nicht im Freien erfolgen, um keine Wildvögel anzulocken. Außerdem sollten Hühner und Puten nicht mit Wassergeflügel zusammen gehalten werden. Menschen müssen einen ungeschützten Kontakt mit erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermeiden.
In Europa waren die letzten Seuchenausbrüche 1999/2000 in Italien und 2003 in den Niederlanden, Belgien und Deutschland. Seit Ende 2003 grassiert die Geflügelpest in elf Ländern Südostasiens.
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Kreisverwaltung Ahrweiler


Kultur

Clara Schumann und Johannes Brahms


Schlosskonzert im November
Sinzig. Am Samstag, 5. November findet das nächsten Sinziger Schlosskonzert statt. Unter dem Titel „O Du mein Stern“ wird in Wort und Musik über die menschliche und künstlerische Verbindung zwischen Clara Schumann und Johannes Brahms berichtet. Es singt der Bariton Hartmut Nasdala, der sowohl in der Kirchenmusik als auch als Solist am Opernhaus Chemnitz täig war und der seit einigen Jahren Mitglied des Bonner Opernchores ist. Für die Rezitate ist Doris Meyer zuständig. Sie ist Sprecherzieherin an der Pädagogischen Hochschule Bonn, gestaltet Lesungen für Erwachsene und Kinder und entwickelt gemeinsam mit Musikern literarisch-musikalische Programme. Die Klavierbegleitung übernimmt Wolfgang Hess. Er hatte schon mit 15 Jahren seine erste Organistenstelle und ist nach Studien und Examen an der Kölner Musikhochschule Kantor der evangelischen Kirche in Bonn-Oberkassel. Ausgewählte Lieder der beiden Komponisten werden verbunden mit Briefen und Texten, unter anderem von Peter Härtling, Constantin Floros und Eugenie Schumann. Im Gegensatz zu den Briefen von Brahms an Clara Schumann blieben wesentliche Briefe mit Antworten von ihr nicht erhalten. Mit diesem Konzertabend versuchen die Interpreten Antworten in den Liedern zu finden.

Das Schlosskonzert beginnt um 19.30 Uhr. Ab 18.30 Uhr ist die Abendkasse ebenso geöffnet wie das Schlossmuseum, das kostenlos besichtigt werden kann. Karten können auch im Bürgerbüro Sinzig unter Tel. (0 26 42) 40 01 – 111 reserviert werden.


 


Hartmut Nasdala und Doris Meyer sind im Schlosskonzert zu Gast



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