pressespiegel


Ausgabe KW 50 2006
Sinzig
Kindergärten schmücken den Weihnachtsbaum
öffentliche Bekanntmachungen
Kreisweit
NEUER ENTSORGER FÜR DIE GELBE TONNE
DERNAUER WEINGUT STELLT AMTIERENDE MAJESTÄT
Aus den Parteien
Kultur
Die Volkshochschule informiert

Aktuell:


Das komplette VHS Programm
auf den Seiten der Stadt

der vergangenen Wochen

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Schlagzeilen
Bahnhof nun erleuchtet.


In Wirklichkeit nicht ganz so schnell - die Lightshow am Sinziger Bahnhof.
Animation: allgrafics

Nicht daß bei der DB Ag nun der Groschen gefallen wäre und der Bahnhof nun gereinigt wird, nein, vielmehr eröffnete der Stadtrat der Stadt Sinzig die Beleuchtung des Bahnhofsvorplatzes.

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Erfolgskonzept in neuen Händen - Aktivgemeinschaft übernimmt Rabattmärkchen

Sinzig. „Das Kind hat laufen gelernt – nun beginnt für die Rabattmärkchen eine neue Ära“ kommentierte der Sinziger Wirtschaftsförderer Sebastian Römer die Übergabe des Rabattsystems „Barbarossamärkchen“ an die Aktivgemeinschaft. Erst ein Jahr ist dieses Kundenbindungs-System alt, doch es hat in der Barbarossastadt zahlreiche Stammkunden gebunden und viele neue Kunden für die einheimische Geschäftswelt angeworben. Rund 1.300 volle Heftchen wurden bislang umgetauscht, das entspricht einem Umsatz von etwa 400.000 Euro. Aus Anfangs 30 teilnehmenden Betrieben sind mittlerweile mehr als 50 Firmen geworden, die Barbarossamärkchen ausgeben. Wenn auch die Ausgabe der Märkchen durch gesetzliche Vorgaben oder Preisbindungen nicht bei allen Produkten oder Leistungen gleichwertig erfolgen darf, sind die Betriebe bestrebt, die Sammelleidenschaft der Kunden entsprechend zu belohnen. Neben dem direkten Gewinn in Höhe von 10 EUR für jedes eingelöste Heftchen wurden unter den bisher teilnehmenden Kunden zusätzliche Einkaufsgutscheine verlost. Die Auswertung zeigt, dass die Kunden nicht nur aus Sinzig kommen, sondern in großer Zahl aus Remagen, Bad Breisig und der Grafschaft. Erstaunlich gut genutzt wird die Aktion auch von Kunden aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, dem Brohltal und dem Vinxtbachtal sowie aus dem Bonner Raum. Auch hier kann von „guten Kunden“ gesprochen werden, denn um ein volles Rabattheftchen einlösen zu können, werden 60 Marken eingeklebt, also mindestens 300,00 € in Sinzig ausgegeben. Die Beteiligung von so vielen Firmen fordert auch organisatorisch einen gestiegenen Betreuungsaufwand. Da werden Hefte abgeholt, durch die Händler Marken eingekauft und volle Hefte wieder in Bargeld eingetauscht. „Wegen der steigenden Beliebtheit des Barbarossamärkchens können wir diese Zeit neben dem laufenden Stadtmarketing-Betrieb nicht mehr aufbringen“ so Sebastian Römer. Froh ist er darüber, dass der Vorstand der Aktivgemeinschaft einstimmig beschlossen hat, die Aktion zu übernehmen und für die Gewerbetreibenden fortzusetzen. „Die Aufgabe passt zu uns, denn wir verstehen uns als Schnittstelle für Handel, Handwerk und Dienstleistungsbetrieben in unserer Stadt“ so der Vorsitzende der Aktivgemeinschaft, Reiner Friedsam. Ab sofort ist die Kommunikationsberatung Friedsam, Koblenzer Str. 2, Tel. 90209-20 der Ansprechpartner für die Händler, die Hefte oder Marken benötigen bzw. volle Hefte umtauschen möchten. Die Verwaltung übernimmt künftig ein Gremium, an dem die Stadt, Aktivgemeinschaft und Kreissparkasse Ahrweiler beteiligt sind.

 

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Anfahrt mit der Bahn

  Aus der Stadt  
Briefmarken für Bethel – die Erfolgsstory geht weiter

Sinzig. „Wenn es nicht Realität wäre, dann könnte man an eine
Weihnachtsgeschichte von Charles Dickens denken“ so Johannes Büchel, Pressesprecher der Stadt Sinzig. Er hat Anfang des Jahres eine Sammelkiste für gebrauchte Briefmarken im Rathaus aufgestellt Diese Briefmarken, inzwischen wurden hier etliche Kilogramm gesammelt,  werden in den von Bodelschwing´schen Anstalten Bethel  in der hauseigenen Briefmarkenstelle aufbereitet. Hier verdienen mit dieser Arbeit rund 25 Mitarbeiter mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt mit dieser Arbeit. Die Marken kommen in Päckchen für Sammler zurück auf den Markt, besondere Stücke werden an Sammler vermittelt.

Vor kurzem wurden bei ihm sechs komplette Briefmarkenalben mit teils sehr alten Marken und mit wunderschönen Motivsätzen aus aller Welt abgegeben. Darüber berichteten die Medien ausführlich. So erfuhr auch die 85jährige Irmgard Pohren von der Briefmarkenaktion im Sinziger Rathaus. Sie sprach am Mittwoch bei Johannes Büchel vor und überreichte ihm zwei dicke Alben für den guten Zweck. Der Inhalt ist wunderbar und die dazu gehörige Geschichte ebenfalls. Irmgard Pohren arbeitete in einer Bank in Bad Breisig und machte dort die Bekanntschaft einer Dame aus Luxemburg. An die begehrten Briefmarken aus Luxemburg war damals schon nicht ganz einfach heran zu kommen aber diese Dame versorgte sie seit 1969 mit allen neuen Luxemburger Wohlfahrtsmarken und zwar als Ersttagsblatt.  Dieser Kontakt bestand bis 1989 und folgerichtig sind in diesen beiden Alben nun auch 180 Ersttagsbriefe fein ordentlich gesammelt, teilweise sogar mit alten Zeitungsberichten über die damalige Herausgabe der Marke. „Ich wollte, dass sie in gute Hände kommen“ so Irmgard Pohren und das ist in jedem Fall gewährleistet. Gemeinsam mit den erwähnten Markenalben wird auch diese Sammlung Anfang des Jahres nach Bethel gebracht. Auch diese Ersttagsbriefe sind Zeitgeschichte.

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Da erinnern Ausgaben an das 10jährige Bestehen von Europa, an Regenten, Olympiaden und andere Ereignisse. Herzlich dankte Büchel der Spenderin und sicherte ihr nochmals zu, dass die philatelistischen Kostbarkeiten in die richtigen Hände kommen.

Briefmarken für Bethel

 

24. Rheinland – Meisterschaft 7 – Schräm
Vorführung des Rheingymnasiums


Schirmherrin: Landtagsabgeordnete Anke Beilstein
7 – Schräm Rheinland-Meisterschaft

Am Sonntag, 7. Januar 2007 wird nunmehr bereits die 24. Rheinland-Meisterschaft  im  7 – Schräm (auch bekannt als Ström, Siwwe-Ström oder Sibbe-Schröm) ausgetragen. Dann kommen die Freunde dieses beliebten Kartenspiels wieder nach Ulmen/Eifel zu dieser weit bekannten Großveranstaltung der unterhaltsamen Kartenkunst und spielen um Sieg und Ehre. Bei der diesjährigen Veranstaltung, unter der Schirmherrschaft der Landtagsabgeordneten Anke Beilstein, sind in der Einzelwertung   Preise und Pokale bis zum 60. Platz zu gewinnen. Der Rheinlandmeister erhält neben dem Siegerpokal eine Prämie von 300 Euro. Für den Vizemeister gibt es einen Pokal und eine 4-tägige Reise nach Berlin (incl. Unterkunft, Verpflegung, Fahrt und Programm) zu gewinnen, der Dritte erhält einen Pokal und 100 Euro.
Zusätzlich werden in einer separaten Wertung Preise und Pokale an Damen und Mannschaften vergeben. Um in einer Mannschaft zu spielen, können sich vier beliebige Teilnehmer zu einer Mannschaft melden. Das Turnier ist offen, jeder kann teilnehmen. Als Unkostenbeitrag wird ein Startgeld von 10,00 € erhoben. Anmeldungen sind bis Turnierbeginn um 14 Uhr im Bürgersaal Ulmen möglich.

Alle 7-Schräm-Freunde, jung und alt, Anfänger und „Fortgeschrittene“ lädt der Ausrichter, der 7-Schräm-Club Ulmen recht herzlich ein. Weitere Informationen bei Erich Michels, Tel. 02676-608, Email: Siebenschraem@aol.com

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Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden herzlich ein:

Musik und Texte zum Advent

Mit einer kleinen Feier wollen wir in der hektischen Vorweihnachtszeit einen bewussten Ruhepunkt setzen, bei dem der ursprüngliche Charakter der Adventszeit als Zeit der Vorbereitung zum Ausdruck kommen kann.
Schülerinnen und Schüler tragen dazu ausgewählte Musik und Texte vor.

Mittwoch, 20. Dezember 2006, 17.30 Uhr Kirche St. Peter, Sinzig

Schon jetzt wünschen wir allen Schülern und Lehrern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2007.

Mit freundlichen Grüßen

 

öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Die Gesellschafterversammlung der Bad Bodendorf-Kurbad GmbH hat in ihrer Sitzung am 23.11.2006 den

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 der Bad Bodendorf- Kurbad Gesellschaft mbH festgestellt und beschlossen, den Jahresverlust durch die Gesellschafterin abzu-decken.

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Mario Burret, Ludwigshafen, hat den Jahresabschluss geprüft und einen Prüfungsbericht erstellt.

Die Prüfungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Gemäß § 27 Absatz 3 EigAnVO Rheinland-Pfalz ist der festgestellte Jahresabschluss öffentlich auszulegen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungs-vermerk und der Bestätigungsbericht  können in der Zeit vom 02.01.2007 bis 11.01.2007 während der üblichen Öffnungszeiten bei den Stadtwerken Sinzig, Kölner Straße 24, eingesehen werden.

Sinzig, den 21. Dezember 2006 gez. H.-J. Weiß

Bad Bodendorf-Kurbad GmbH; Geschäftsführer

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Schlossstraße wird „gedreht“

Sinzig. Der Sinziger Stadtrat hat das überarbeitete Verkehrskonzept beschlossen, dass jetzt Schritt für Schritt umgesetzt wird. Ab Montag, 11. Dezember wird
hierzu die Einbahnregelung in der Schlossstraße gedreht und dient damit dem Verkehrsabfluss von der Ecke Markt/Bachofenstra0ße in Richtung
Barbarossastraße


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STANDSICHERHEITSÜBERPRÜFUNG DER GRABMALE


AUF DEN STÄDTISCHEN FRIEDHÖFEN IN SINZIG
2006

Die diesjährige Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen in Sinzig ergab, dass für die Grabmale auf folgenden Grabstätten die Standsicherheit nicht gewährleistet ist:

Grabstelle

lfd. Nr.

Friedhof

Feld

Reihe

Nr.

Name

1

Sinzig

AI

2

6

Berns, Margarethe

2

Sinzig

E

4

13 +14

Koch, Anna und Maria

3

Sinzig

H

5

9

Höhler, Emil Albert

4

Sinzig

H

9

13

Everz, Johann Josef

5

Sinzig

N

2

8

Balakas, Emmanoil

6

Sinzig

V

1

11+12

Scheer, Edith und Franz

7

Bad Bodendorf

C

8

6

Werth, Anna

8

Bad Bodendorf

G

14

8

Elbracht, Josefine Auguste

9

Bad Bodendorf

I

4

5+6

Hoffmann, Rita und Werner

10

Bad Bodendorf

L

7

4

Heidemann, Gertrud

Die Nutzungsberechtigten der o.g. Grabstätten konnten durch die Friedhofsverwaltung nicht ermittelt werden. Daher erfolgt auf diesem Wege eine öffentliche Bekanntmachung.

Angehörige der Verstorbenen oder sonstige Personen, die Rechte an den o.g. Grabstätten geltend machen, werden gebeten, sich

bis zum
29. Dezember 2006

mit der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 02642/ 4001 – 65 oder mario.steffens@sinzig.de in Verbindung zu setzen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass bei Grabstätten, an denen bis zum o.g. Zeitpunkt keine Rechte geltend gemacht werden, die Einebnung von Amts wegen erfolgt.

 

53489 Sinzig, 27. November 2006

gez.
- Friedhofsverwaltung -

Stadtverwaltung Sinzig

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Jahresabschluss zum 31.12.2005 – Betriebszweig Wasserversorgung -

Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner Sitzung am 30. November 2006 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 der Stadtwerke Sinzig -
Wasserversorgung – festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe
von € 116.786,26 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Burret, Ludwigshafen, hat den Jahres-abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der Bestäti-gungsbericht können in der Zeit vom 02.01.2007 bis 11.01.2007 während der üblichen Öffnungszeiten bei den Stadtwerken Sinzig, Kölner Straße 24, eingesehen werden.

Sinzig, den 21. Dezember 2006 

gez.:
Lischwé

Werkleiter







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... der Stadtwerke Sinzig:

Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung
(ZVBWasser)

der Stadt Sinzig
- Eigenbetrieb Stadtwerke Sinzig -

nachfolgend:
Wasserversorgungsunternehmen (WVU)

vom 01. Dezember 2006

Inhaltsübersicht

  1. Abschnitt: Vertragsabschluss                                        2

§ 1            Voraussetzung und Verfahren für einen Vertragsabschluss                   2
§ 2            Änderung und Ergänzungen der Vertragsbedingungen                                      2

Abschnitt: Baukostenzuschuss                                          3

§ 3            Erhebung von Baukostenzuschüssen                                                            3
§ 4            Baukostenzuschüsse bei Anschlüssen an vor dem 01. Januar 1981
                        errichteten oder begonnenen Wasserversorgungsanlagen                           3
§ 5            Baukostenzuschüsse bei Anschlüssen an nach dem 01. Januar 1981
                        errichteten oder begonnenen Wasserversorgungsanlagen                           3
§ 6            Maßgebende Grundstücksfläche                                                                  4
§ 7            Maßgebende Anzahl der Vollgeschosse                                                              5
§ 8            Baukostenzuschüsse für erhöhte Leistungsanforderungen                                  6

Abschnitt: Hausanschluss                                              6

§ 9            Hausanschluss                                                                                               6
§ 10            Kostenerstattung für Hausanschlüsse                                                          8

Abschnitt: Messeinrichtung                                         9

§ 11            Messeinrichtung                                                                                               9
§ 12            Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze                                          9
§ 13            Nachprüfung von Messeinrichtungen                                                    10
§ 14            Ablesung                                                                                                        10

V.            Abschnitt: Erhebung von laufenden Entgelten                                                       11

§ 15            Laufende Entgelte                                                                                         11
§ 16            Grundpreis                                                                                                      11
§ 17            Arbeitspreis                                                                                                    12
§ 18            Sonderregelungen für laufende Entgelte                                                          12

Abschnitt: Schlussbestimmungen                               12

 

§ 19            Umsatzsteuer                                                                                                           12
§ 20            Inkrafttreten                                                                                                     12
Gemäß § 11 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung gelten die nachfolgenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Versorgung mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (ZVBWasser) für alle Anschluss- und Versorgungsverträge mit dem WVU. Die ZVBWasser ergänzen die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, berichtigt BGBl. I S. 1067).

I.            Abschnitt: Vertragsabschluss

§ 1
Voraussetzungen und Verfahren für einen Vertragsabschluss

  1. Das WVU schließt gemäß § 9 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung auf Antrag einen Vertrag über die Wasserversorgung mit dem Anschlussnehmer zu den nachstehenden Bedingungen ab, sofern auch die übrigen Voraussetzungen dieser Satzung vorliegen (Anschluss- und Versorgungsvertrag). Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer oder der dinglich Nutzungsberechtigte im Sinne des § 2 Nr. 4 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung.
  1. Ist der Anschlussnehmer eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. In diesem Fall haftet jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Stadt Sinzig als Gesamtschuldner. Hinsichtlich der Vertretung gelten die Regelungen des § 2 Nr. 4 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung.
  1. Der Anschlussnehmer stellt beim WVU einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages auf einem besonderen Vordruck, der beim WVU erhältlich ist. Mit der Unterzeichnung des Antrages bzw. Vertrages erkennt der Anschlussnehmer die AVBWasserV sowie diese ZVBWasser als Vertragsinhalt an. Der Anschlussnehmer trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
  1. Wird Wasser entnommen, ohne dass ein schriftlicher Antrag gestellt wurde, erfolgt die Versorgung ebenfalls zu den Bedingungen der AVBWasserV sowie dieser ZVBWasser auf Grund eines faktischen Vertragsverhältnisses

§ 2
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen

Diese ZVBWasser können einschließlich der Anlagen, die Bestandteil der ZVBWasser sind,
geändert oder ergänzt werden. Die Änderungen bzw. Ergänzungen werden vom Stadtrat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. Sie gelten damit als zugegangen und werden Bestandteil des Anschluss- und Versorgungsvertrages mit dem WVU.

 

Problemzone Bahnhof


Stadt ist verblüfft über Reaktion der Bahn
Sinzig. Die Stadt Sinzig verschönert und verbessert derzeit eine Anlage, die ihr überhaupt nicht gehört. Die Rede ist vom Sinziger Bahnhof, genauer gesagt, vom Bahnhofsumfeld, das derzeit mit großem finanziellen Aufwand hergerichtet wird. Das Ende der Baumaßnahme ist absehbar und für die neuen Anlagen gibt es schon viel Lob von Bahnkunden. Dieses Lob gibt es jedoch nicht, wenn die Kunden das eigentliche Bahngelände betreten. Die Bahnsteige machen einen tristen und sehr schmutzigen Eindruck und insbesondere die veraltete Unterführung ruft durch Urin und andere Verunreinigungen oftmals Brechreiz hervor.

Die Stadt reagierte auf zahlreiche Klagen von Sinziger Bürgerinnen und Bürgern und entschloss sich flexibel, seitens der Stadt zusätzliche Reinigungen zu veranlassen, damit aus dem Bahnhof wirklich eine Visitenkarte für die Stadt wird.
Die Reaktion der Bahn jedoch rief im Rathaus Verblüffung und blankes Unverständnis hervor. Bei einem Termin vor Ort erklärte ein Bahnmitarbeiter, zusätzliche Reinigungen seien nicht erforderlich. Weitere Reinigungsarbeiten seien von ihm zu genehmigen, da es sich um Bahngelände handelte und eine Abgabe des Schlüssels für den Raum mit einem Wasseranschluss sei auch nicht ohne Weiteres möglich. Auf die Anregung des städtischen Mitarbeiters bei diesem Ortstermin, doch wenigstens die Treppen und den Bodenbelag der Unterführung einmal gründlicher reinigen zu lassen, führte der Bahnmitarbeiter lediglich Gründe ins Feld, warum dies nicht möglich sei.
Für völlig inakzeptabel hält Bürgermeister Wolfgang Kroeger diese Reaktion. Nach dem Motto „Außen hui und innen Pfui“ werde die jetzige Millionensanierung ad absurdum geführt. „Der Stadtrat wird sich mit diesem unappetitlichen Thema in nächster Zeit in den städtischen Gremien  befassen müssen“ so Bürgermeister Wolfgang Kroeger.

Bahnhof Sinzig
Schandfleck Seuchen-Bahnhof Sinzig

Unglaublich!
Während in Dresden, Berlin und Hamburg Prachtbauten für mehrere Millionen € entstehen und Bahnhof Berlin mit "Europas größtem Swarovski-Baum. Der wertvollste Weihnachtsbaum, den Berlin je hatte" wirbt, müssen die Sinziger Kunden der DB Ag immer noch durch Urinlachen waten.


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Bahnhof Dresden
Der Prachtbau Bahnhof Dresden wurde in diesen Tagen eröffnet.
Foto: DB AG/Krumnow

Bahnhof Dresden
Am 27. November gehen Lichter an für Europas größten Swarovski-Baum. Der wertvollste Weihnachtsbaum, den Berlin je hatte, wird vom 27.November bis zum 8. Januar 2007 im Berliner Hauptbahnhof im vollem Glanz erstrahlen; Bildmontage
Foto: DB AG/Baufeld


Aus der Kreisverwaltung
NEUE WEGE BEI STRAFVERFAHREN GEGEN JUGENDLICHE

Jugendgerichtshilfe will Fachdienste frühzeitig vernetzen - Richter-Weisungen pädagogisch sinnvoll umsetzen
Bei Strafverfahren gegen Jugendliche geht das Kreis-Jugendamt Ahrweiler neue Wege. Unter Federführung der Jugendgerichtshilfe im Kreishaus hat sich ein breit angelegter Arbeitskreis gebildet, der künftige Perspektiven auslotet, neue Ansätze diskutiert und nach Präventionsmaßnahmen sucht. "Vernetzung möglichst aller Fachgebiete" lautet der Kerngedanke.
Am Tisch des Gremiums, das jetzt mit rund 30 Experten tagte: einerseits die Jugendgerichtshelfer des Kreises, die Jugendpfleger der Kommunen, der Jugendhilfeverein, die Caritas und die Schulsozialarbeiterinnen der Berufsbildenden Schule - andererseits die Jugendsachbearbeiter der Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendrichter und Bewährungshelfer. 
Die Fakten: Im Jahr 2005 begingen Jugendliche im AW-Kreis rund 1.200 Straftaten. Für 2006 wird etwa die gleiche Zahl erwartet. Auf Platz 1 der Rangliste stehen Diebstähle, gefolgt von Verkehrsdelikten, Körperverletzung und Drogenmissbrauch.
Vereinzelt zeigt sich ein neuer Trend: Kriminalität über Medien, beispielsweise mit Drohungen per SMS. Solche Straftaten gehen auf das Konto der 14- bis 21-Jährigen. 



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Wo liegen die neuen Ansätze der Jugendhilfe? Als Reaktionsweisen auf die Straftaten hat die Jugendgerichtshilfe zusammen mit dem Jugendhilfeverein den "Sozialen Trainingskurs" eingerichtet. Hier sollen sich die Jugendlichen in Gruppenabenden mit ihren Straftaten auseinandersetzen und diese aufarbeiten. Ein weiteres Kooperationsprojekt mit den Jugendpflegern wurde bereits in der Gemeinde Grafschaft umgesetzt. Jugendliche Straftäter legten mit Hainbuchenpflanzen einen Irrgarten an, der ihnen - symbolisch - helfen soll, die Irrwege der Straftaten zu verlassen. Einen weiteren Weg, richterliche Weisungen pädagogisch sinnvoll umzusetzen, schlagen mehrere Kooperationspartner in Sinzig ein. 
Beim jüngsten Arbeitstreffen stellten die Jugendsachbearbeiter der Polizei ihre Präventionsprojekte vor, die sie insbesondere mit Schulen leisten. Die drei Jugendgerichtshelfer im Kreis-Jugendamt, Heike Schulden, Peter Podehl und Burkhard Müller, wollen künftig verstärkt präventiv, sprich vorbeugend, arbeiten. Dazu zählt vor allem die Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Jugendpflegern, Schulen und weiteren Beteiligten. Auch hier gilt der Kerngedanke: Vernetzung der Fachdienste und Schlüsselpersonen vor Ort.

NEUER ENTSORGER FÜR DIE GELBE TONNE
DERNAUER WEINGUT STELLT AMTIERENDE MAJESTÄT

Veränderte Leerungstage für Städte Sinzig und Bad Breisig

Auf Neuerungen bei der gelben Wertstofftonne macht der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) für 2007 aufmerksam. Für Teile der Städte Sinzig und Bad Breisig gelten neue Leerungstage. Kreisweit sollen die Tonnen am Abfuhrtag bereits frühmorgens um 6 Uhr an der Straße stehen - wobei die meisten Bürger die Mülltonnen ohnehin am Vorabend an die Straße rollen. 
Grund für die Umstellungen: Ab 1. Januar 2007 übernimmt die Firma Schömackers Umweltdienste GmbH & Co. KG mit ihrer Niederlassung in Sinzig die Leerung der gelben Tonnen im Kreis Ahrweiler. Die Firma wurde von den Unternehmen "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland" für drei Jahre mit dem Einsammeln der Leichtverpackungen aus der gelben Tonne beauftragt. Schömackers arbeitet ab 6 Uhr. Nur die dann bereit stehenden gelben Tonnen können geleert werden.
Stadt Sinzig: In den Abfuhrbezirken 2, 6, 7 und 10 wird die gelbe Tonne künftig montags geleert. Leerungstag für die graue Restmülltonne und die braune Biotonne bleibt der Donnerstag. 
Stadt Bad Breisig: In den Abfuhrbezirken 4, 5, 6 und 7 wird die gelbe Tonne immer dienstags geleert. Leerungstag für Rest- und Biomüll bleibt unverändert der Montag. Der AWB rät, die neuen Leerungstermine im neuen Abfallratgeber nachzulesen.


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DER NEUE ABFALL-RATGEBER KOMMT PER HAUSPOST

Der Abfall-Ratgeber 2007 wird vor Weihnachten an alle Haushalte im Kreis Ahrweiler verteilt. Die Broschüre im A5-Format nennt alle Sammeltermine, enthält die Anforderungskarten für Sperrmüll, Elektroschrott sowie Problemabfälle und liefert zahlreiche Infos zur Abfallentsorgung im Kreis Ahrweiler. 
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) hat 70.000 Exemplare drucken lassen. Das Heft, das per Hauspost in die Briefkästen kommt, zeigt Fotos von interessanten Menschen, die sich im AW-Kreis wohlfühlen. 
Neben der Broschüre Abfall-Ratgeber gibt es noch den länglichen Abfallkalender. In diesen Kalender lassen sich die individuellen Entsorgungstermine für das neue Jahr eintragen. Der Wandkalender muss abgeholt werden. Er liegt kostenlos aus bei allen Geschäftsstellen der Kreissparkasse Ahrweiler, den Volks- und Raiffeisenbanken, den Rathäusern der Städte und Verbandsgemeinden sowie der Kreisverwaltung Ahrweiler.



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ZIEGENZUCHT ALS ZIEL: AW-SPENDE HILFT IN RUANDA

Die Patenschaft des Kreises Ahrweiler mit Ruanda lebt. Eine Spende von 400 Euro fließt jetzt aus Ahrweiler in die Gemeinde Nshili. "Auch in diesem Jahr unterstützen wir ein landwirtschaftliches Projekt und helfen damit den Menschen vor Ort und direkt", erklärte Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Zugleich richtete er einen Dank an jene Bürger, die für das Ruanda-Konto des AW-Kreises gespendet haben. 
Die Association "Adenya" will den Lebensstandard der Menschen verbessern und errichtet mit dem Geld einen Stall für die Ziegenzucht. Der Kreis unterhält seit 1988 eine Patenschaft mit der ruandischen Gemeinde. Als "Partnerschaft von unten" soll sie eine möglichst direkte Verbindung von Mensch zu Mensch herstellen. So versucht die Kreisverwaltung, Spendengelder für den Aufbau notwendiger Einrichtungen fließen zu lassen. 2005 half eine Kreisspende, Saatgut und Ackergeräte zu kaufen. 
Wer in Nshili helfen möchte: Bei der Kreissparkasse Ahrweiler ist ein Spendenkonto eingerichtet (Kontonummer 821 900). Der Kreis unterstützt seit 1985 die frühere Gemeinde Kivu, die mittlerweile Nshili heißt.





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Die Landrats-Rundreise zu Weingütern führte jetzt nach Dernau, wo Dr. Jürgen Pföhler Wein für Veranstaltungen und Repräsentationszwecke des Kreises Ahrweiler kaufte. Und zwar im Weingut "Gebrüder Bertram", wo dem Kreis-Chef der 2005er Spätburgunder Dernauer Schieferlay halbtrocken und der 2004er Spätburgunder "1904" Qualitätswein trocken empfohlen wurden. 
Das Haus Bertram sei "ein Fremdenverkehrs- und ein Familienunternehmen in Reinkultur, bei dem alle anpacken", befand der Landrat. Vater Reinhold sowie die Kinder Stefanie, Christian und Markus Bertram stellten ihren Berieb vor, zu dem eine Straußwirtschaft gehört. Mit der 22-jährigen Tochter Stefanie stellt das Weingut zugleich die amtierende Dernauer Weinkönigin. 




WENIGER ANGELSCHEINE GEFISCHT

Das Ergebnis der jüngsten Fischerprüfung fällt gegenüber den Vorjahren etwas ab. Zwar haben 29 der 34 Teilnehmer den Abschlusstest vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Ahrweiler bestanden und damit den erforderlichen Sachkundenachweis für die Fischereiausübung erbracht. Mit 15 Prozent lag die Durchfallquote jedoch über dem Schnitt der vergangenen Jahre, als sieben bis zehn Prozent ohne Angelschein nach Hause gingen. Die fünf durchgefallenen Bewerber können ihre Prüfung im Juni 2007 wiederholen. 
Die angehenden Petrijünger hatten im Vorfeld der Fischerprüfung einen mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs absolviert. Dabei wurden sie geschult in Fisch-, Gewässer- und Gerätekunde, entsprechenden Gesetzen sowie im Tier- und Naturschutz. Zudem lernten sie den praktischen Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung der gefangenen Fische. Die angehenden Fischer wurden nach einem landeseinheitlichen Fragebogen schriftlich geprüft. Sieben der zehn Fragen aus jedem Wissensgebiet mussten richtig beantwortet werden.
Die Fischereiorganisationen im Kreis Ahrweiler bieten für die nächste Fischerprüfung, die am 1. Juni 2007 stattfindet, wieder Vorbereitungskurse an. Die Termine werden noch bekannt gegeben. Abschließender Hinweis aus der Kreisverwaltung: Für die Ausstellung und Verlängerung des staatlichen Fischereischeins sind die Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden zuständig.





AUCH DIE MÜLLMÄNNER FEIERN WEIHNACHTEN

Weil auch die Müllmänner mit ihren Familien Weihnachten feiern, gibt es einige Terminverschiebungen bei der Abfallentsorgung. 
Die braunen Biotonnen werden zunächst früher als gewohnt geleert: statt Montag, 25. Dezember (1. Weihnachtstag), bereits am Samstag, 23. Dezember. Anschließend verschieben sich die Termine um je einen Tag nach hinten: von Dienstag, 26. Dezember (2. Weihnachtstag), auf Mittwoch (27.) und so weiter sowie von Freitag auf Samstag.
Die schwarzen Restmülltonnen werden wegen Neujahr in der 1. Kalenderwoche (ab Montag, 1. Januar, Neujahr) ebenfalls um einen Tag nach hinten verschoben, also von Montag auf Dienstag und so weiter sowie von Freitag auf Samstag.
Für die übrigen Abfallarten gelten die im Abfallratgeber genannten Termine. Die Terminverschiebungen wegen Feiertagen sind im Abfallratgeber 2006 auf Seite 29 nachzulesen. Der neue Abfallratgeber für 2007 wird bis Jahresende per Hauspost zugestellt.




KIGA KRIPP WIRD SANIERT

Für Sanierungsarbeiten im katholischen Kindergarten in Remagen-Kripp gibt der Kreis Ahrweiler einen Zuschuss von 14.300 Euro. Das hat der AW-Jugendhilfeausschuss unter dem Vorsitz von Landrat Dr. Jürgen Pföhler beschlossen. In Kripp stehen diverse Reparaturen an: innen im Waschraum, außen im Sandkastenbereich und an den Palisaden. Gesamtkosten: 44.000 Euro.
Aus den Parteien
Auch SPD-Bundesjustizministerin gegen Abgabe auf Personalcomputer – GEZ-Gebühr verfassungswidrig?

Christian Baldauf / Erwin Rüddel: Stopp für „PC-Steuer“ Vor dem Hintergrund der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont haben der CDU Landes- und Fraktionsvorsitzende, Christian Baldauf und der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Erwin Rüddel, den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Beck, erneut aufgefordert, die geplante Rundfunkgebühr für Personalcomputer zum 1. Januar 2007 zu stoppen. Das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Moratorium müsse fortgesetzt werden, bis insgesamt über das Gebührensystem neu nachgedacht worden sei, so Baldauf und Rüddel. Dies entspreche auch dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen. Gleichzeitig verwiesen Baldauf und Rüddel darauf, dass die Diskussion um die PC-Gebühren unvermindert und mit immer größerer Heftigkeit geführt würde. So hätten sich neben Wirtschaft und Verbänden und den CDU-Landtagsfraktionen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auch zahlreiche Bundes- und Europapolitiker gegen die zusätzliche Gebühr ausgesprochen. Auch die CDU-Bürgerschaftsfraktion im Bremer Senat trete für eine Verlängerung des Moratoriums ein. „Wenn sich dazu noch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die bekanntlich derselben Partei angehört wie Kurt Beck, öffentlich gegen die Rundfunkgebührenpflicht für PCs ausspricht, muss das Anlass zum Nachdenken sein.“


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Gleichzeitig mehrten sich Stimmen, so Rüddel, dass die geplante Erhebung einer Abgabe auf PCs sogar verfassungswidrig sein könnte. Zu diesem Ergebnis seien jedenfalls die Juristen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gekommen. Zur Begründung hätten die Juristen erklärt, dass mit der Ausdehnung der Gebühren auf Computer und UMTS-Handys eine Regel geschaffen würde, die nicht vollzogen (weil nicht kontrolliert) werden könne. In einem ähnlich gelagerten Fall, nämlich der Besteuerung von Zinseinkünften, habe das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dieser Begründung ein Veto eingelegt. Ähnlich habe sich auch der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk- und Telekommunikation VPRT, Jürgen Dötz, geäußert. Im Übrigen sei den Befürwortern der Gebühr bis heute offensichtlich immer noch nicht klar, wer alles von den zusätzlichen Belastungen betroffen werde, so Baldauf. Dies sei nämlich nicht alleine die Wirtschaft und mittelständische Unternehmen, sondern auch alle Behörden auf Bundes-, Landes-, Kommunaler Ebene, die Schulen, Fachhochschulen, Universitäten, jede Art von Vereinen und nicht zuletzt die Kirchen mit ihren Verwaltungen, Kliniken und Kindergärten.

MdL Lang: Guter Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen
MdL Lang: Bahnlärm konkret den Kampf ansagen

„Das neue Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz stellt einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Kunden, des Handels und des Verkaufspersonals dar. Es geht auf veränderte Einkaufsgewohnheiten ein. Eine komplette Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen findet nicht statt. Dieser Schutz kommt vor allem Frauen zugute, die den größten Teil der Beschäftigten im Einzelhandel stellen. Auch die Nachtruhe in den Innenstädten wird geschützt“, fasst der Landtagsabgeordnete Bernd Lang (SPD) die neuen für Rheinland-Pfalz geltenden Bestimmungen zusammen.
Die Regelungen im Einzelnen:

  1. Werktags können Läden bis 22 Uhr öffnen.
  2. An bis zu acht Tagen im Jahr können Kommunen eine lange Verkaufsnacht bis sechs Uhr des kommenden Tages einräumen.
  3. An Samstagen und Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.
  4. Maximal kann es darüber hinaus vier verkaufsoffene Sonntage geben.
  5. Die üblichen Zeiten der Hauptgottesdienste (Sonntag 6 bis 11 Uhr) bleiben geschützt.
Bernd Lang: „Mit dieser Fortentwicklung des Ladenöffnungsgesetzes ist ein fairer Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen gefunden worden.“


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„Die Länderverkehrsminister haben einmütig ein Sonderprogramm des Bundes gefordert, um Güterwaggons zu modernisieren und mit geräuscharmen Bremssystemen auszustatten. Hierfür sollen über eine Reihe von Jahren jeweils 60 Millionen Euro bereitstehen. Die Initiative hierzu ging vom rheinland-pfälzischen Verkehrsminister Hendrik Hering (SPD) aus“, fasste der Landtagsabgeordnete Bernd Lang den Sachstand zusammen.

Mit diesem Sonderprogramm könnte Schritt für Schritt Bahnlärm „an der Quelle“ bekämpft werden. Bernd Lang: „Das ist besonders für das Rheintal von enormer Bedeutung.“
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