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Sinziger Stadtrat fasst drei Beschlüsse zum Nahversorgungszentrum

Sinziger Stadtrat fasst drei Beschlüsse zum Nahversorgungszentrum

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen: „Warum?“

Nach der Stadtratssitzung zum Nahversorgungszentrum auf dem Rick-Gelände am 18. Mai fragten sich viele Bürgerinnen und Bürger, warum hierzu drei Beschlüsse gefasst worden sind. Bürgermeister Kroeger hatte hierzu in drei Blöcken abstimmen lassen.

Im ersten Beschluss wurde über alle eingegangenen Anregungen und Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sowie über die Gutachten abgestimmt. Beschlossen wurde, dass der vor der Diskussion dargestellten Argumentation des Planers Thomas Lang gefolgt werde. Er hat dargelegt, dass keine der vielen Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger und auch nicht die tausendfach erhobenen Einwendungen auf den Unterschriftenlisten in der Lage seien, der Planung des NVZ entgegenzustehen. Kurz gefasst: Die Gründe für die Errichtung des NVZ wiegen nach Ansicht der Mehrheit von CDU und FWG stärker als die vorgebrachten Einwendungen.

Im zweiten Beschluss entschied der Stadtrat, dass die gesetzlich vorgeschriebene zweite Mitwirkung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange stattfinden soll. Im Rahmen der nun erfolgenden sogenannten förmlichen Bürgerbeteiligung kann jeder Einwendungen im Rathaus vorbringen. Nach Beginn der Auslegung des Planentwurfs hat man dafür einen Monat Zeit. Diese Frist ist rechtlich sehr bedeutsam. Wer innerhalb des Monats keine Einwendungen geltend macht, kann sich später nicht mehr gegen den Bebauungsplan wehren. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen braucht der Stadtrat bei der späteren Beschlussfassung nicht zu berücksichtigen. Wichtig ist: Auch wenn man bereits Einwendungen geltend gemacht hat oder auf einer Unterschriftenliste unterschrieben hat, müssen die Argumente gegen die Nutzung des Geländes für ein Nahversorgungszentrum erneut im Rathaus vorgetragen werden.

Eine faire, bürgernahe und transparente Verwaltung wird diese Auslegung nicht in die Sommerferien legen, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen. Es bleibt zu hoffen, dass auch Bürgermeister Kroeger (CDU) so verfährt und sich die Fraktionsvorsitzenden dafür einsetzen, dass die ferienbedingte Abwesenheit vieler Bürgerinnen und Bürger nicht im Verfahren ausgenutzt wird.

Der dritte Beschluss bezog sich maßgeblich auf die Einleitung der Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans. Dieser sieht für einen Teil des Rick-Geländes im unmittelbaren Bereich zur Ahr Grünfläche vor. Diese Ausweisung soll geändert werden in gewerblich genutzte Fläche, um das NVZ zu ermöglichen.

Pressemitteilung Büro Bürgermeisterkandidat RA Andreas Geron, Diplom-Verwaltungswirt (FH)

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