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Sommer – Sonne – Urlaubsstau – Rettungsgasse

Sommer – Sonne – Urlaubsstau – Rettungsgasse

Jede Minute zählt – Rettungsgasse kann Leben retten

Kreis Ahrweiler. Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit Beginn der Reisezeit sind Staus vorprogrammiert. Die Stauursache ist dabei oftmals nicht ersichtlich. Nicht selten ist die Ursache für diese Behinderung ein Verkehrsunfall, bei dem schlimmstenfalls Personen verletzt wurden. Durch eine fehlende Rettungsgasse verlieren Einsatzkräfte in Deutschland immer noch viel Zeit auf dem Weg zur Unfallstelle. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann.

Die Koffer sind gepackt, das Auto vollgetankt. Endlich kann der lang ersehnte Urlaub mit den Lieben beginnen. Das Radio ist eingeschaltet, die Familie freut sich auf die gemeinsame Zeit. Los geht’s! Sie fahren auf die A61 auf und bereits nach wenigen Kilometern geht der Stress los: Die Autos bremsen plötzlich ab und der Verkehr kommt aus bisher unbekannten Gründen ins Stocken. Nach wenigen Minuten ist im Radio zu hören, dass ein Unfall die Ursache ist.

Sommer – Sonne - Urlaubsstau - Rettungsgasse kann Leben rettenTrotz des Ärgers über den Stau, muss man daran denken, eine Rettungsgasse zu bilden. Nur so haben alle Rettungsfahrzeuge die Möglichkeit, schnell und ohne Verzögerung zur Unfallstelle zu gelangen, um mögliche Unfallopfer zu versorgen. Nach Versorgung möglicher Verletzter, wird schnellstens mit der Fahrbahnräumung begonnen, damit der Verkehr wieder fließen kann.

Seit Änderung der Straßenverkehrsordnung im Dezember 2016 sind alle Autofahrer dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald Schrittgeschwindigkeit erreicht ist. Oft ist zu beobachten, dass Verkehrsteilnehmer, insbesondere LKWs, bei Stillstand einen zu geringen Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Bei annäherenden Einsatzfahrzeugen besteht dann keine Möglichkeit mehr, die lebensrettende Gasse zu bilden.

Mit dem neuen Erlass ist auch die Bildung der Rettungsgasse vereinfacht worden. Bei einer Fahrbahn mit zwei Spuren in einer Richtung müssen sich die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur äußerst rechts und die der linken Fahrspur äußerst links einordnen. Auf einer drei- oder vierspurigen Fahrbahn wird die Rettungsgasse immer zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben befindenden Fahrstreifen gebildet. Alle Fahrzeuge der äußersten linken Fahrbahn halten sich ganz links, die der anderen Fahrbahnen orientieren sich in ihrer Spur möglichst weit rechts. Der Seitenstreifen darf von den Verkehrsteilnehmern der äußersten rechten Spur mit der Hälfte des Fahrzeuges genutzt werden.

Immer wieder wird diskutiert, warum wir mit unseren Einsatzfahrzeugen nicht den Standstreifen verwenden. Damit wären wir angeblich nicht auf die Mithilfe der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Dabei wird vergessen, dass die Standstreifen nicht überall durchgängig sind oder diese durch defekte Fahrzeuge blockiert sein können. In einem solchen Fall würden die Einsatzkräfte nicht zur Unfallstelle gelangen. Eine Rettungsgasse ist somit notwendig“, erklärt Lothar Backes, Rettungsdienstleiter beim DRK- Kreisverband Ahrweiler e.V.

Erst mit Auflösung des Staus löst sich auch die Rettungsgasse auf. Dies ist erforderlich, weil zu den bereits eingetroffenen Rettungsfahrzeugen noch weitere notwendige Einsatzfahrzeuge, wie beispielsweise Abschleppwagen, folgen können.

Bei Verstoß gegen die Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Nichtbildung der Rettungsgasse wird ein Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro fällig. Dieser Betrag lässt sich doch gerade im Urlaub besser verwenden, oder?

Fotos / Grafik / Pressemeldung: DRK Kreisverband Ahrweiler e.V.

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